Mieterhöhung, Erhöhung der Nebenkosten, Nachzahlung: Ist das rechtens?

Darf der Vermieter…? Der große Ratgeber für Mieter

Stellen Sie sich vor, die jährliche Nebenkostenabrechnung liegt im Briefkasten und Sie stellen fest: Die Kosten sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Sofort tauchen Fragen auf: Darf der Vermieter einfach so die Miete oder Nebenkosten erhöhen? Ist das alles überhaupt rechtens? Diese und weitere brennende Fragen rund um Miete, Neben- und Betriebskosten bewegen zahlreiche Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Unser Ratgeber nimmt sich genau dieser Themen an. Wir klären die wichtigsten Fragen. Mit praktischen Hinweisen möchten wir Ihnen helfen, Ihre Rechte zu kennen und zu nutzen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
  • Darf der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?
  • Wie oft darf der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?
  • Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?
  • Was darf der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung abrechnen?
  • Was darf der Vermieter nicht umlegen?
  • Darf der Vermieter die Heizkosten erhöhen?
  • Wie hoch darf der Vermieter die Nebenkosten ansetzen?
  • Darf der Vermieter Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung einbehalten?
  • Wie lange darf der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung warten?

Als Experten im Bereich der Neben- und Betriebskostenprüfung bringt Mineko Licht ins Dunkel der komplexen Thematik rund um Mietverhältnisse. Unser Ziel ist es, Ihnen als Mieter Klarheit und Sicherheit zu geben und dabei zu helfen, mögliche Unstimmigkeiten in Ihren Nebenkostenabrechnungen zu identifizieren. Denn Wissen ist Macht – besonders, wenn es um Ihre Rechte und Ihr Geld geht.

Verifizierte Kundenbewertung zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung durch Mineko

„Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr“ – Yvonne Alsleben

Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Das Thema Miet- und Nebenkostenerhöhungen ist ein Dauerbrenner unter Mietern. Die wichtigste Frage dabei lautet oft: „Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?“

Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich muss eine Mieterhöhung den gesetzlichen Regelungen entsprechen. So sind beispielsweise Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig, aber sie müssen sich innerhalb der Kappungsgrenze bewegen und dürfen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 % betragen (Mietpreisbremse).

Ausgangslage Wann? Wie? Wie viel? Ab wann?
Standard-Mietverträge Bei Einigung jederzeit möglich Zustimmung in Textform, begründetes Verlangen Bis ortsübliche Vergleichsmiete, max. 15–20 % in 3 Jahren 3 Monate nach Erhöhungsforderung
Staffelmiete Laut Vertragsvereinbarung Vertraglich festgelegt Gemäß Staffelvereinbarung Siehe Vertrag
Indexmiete 12 Monate nach letzter Erhöhung Schreiben über Indexanpassung Indexberechnet 2 Monate nach Erhöhungsschreiben
Modernisierung Nach Verbesserung der Energieeffizienz/Wohnwert Erklärung mit Kostenberechnung 8 % der Modernisierungskosten, max. 2-3 Euro/qm 3 Monate nach Ankündigung, 6 Monate bei später Ankündigung
Sozialwohnung Wenn Kosten > Miete Schriftliche Begründung des Vermieters Bis zur Kostendeckung Folgemonat der Anforderung

Wie sehr sind die Nebenkosten in den letzten Jahren gestiegen?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie sich die Miete und Nebenkosten über die Jahre verändert haben? Die Daten vom Statistischen Bundesamt zeigen das klar: Seit 1991 sind die Kosten stetig gestiegen. Das bedeutet, dass nicht nur die Mieten, sondern auch die Nebenkosten wie Heizung und Wasser teurer geworden sind.

Wie sehr sind die Nebenkosten in den letzten Jahren gestiegen?

Als Mieterin oder Mieter ist es klug, nicht nur die jährliche Nebenkostenabrechnung zu prüfen, sondern auch ein Auge auf diese langfristigen Trends zu haben. Mineko kann Ihnen dabei helfen, einen genauen Blick auf Ihre Nebenkosten zu werfen und zu überprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Stimmt die Abrechnung? Mit Mineko an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, dass Sie nicht zu viel bezahlen.

Wie oft darf der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?

Eine weitere häufige Frage ist: „Wie oft darf der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?“ Hier gilt: Nebenkosten dürfen nur dann erhöht werden, wenn die tatsächlichen Betriebskosten gestiegen sind.

Das bedeutet, dass der Vermieter die Nebenkosten nicht willkürlich erhöhen darf, sondern nur in dem Maße, wie es die tatsächliche Kostenentwicklung rechtfertigt. Dabei ist es wichtig, dass der Vermieter die Erhöhung der Nebenkosten transparent und nachvollziehbar darlegt. Mieter haben das Recht, eine detaillierte Aufstellung der Betriebskosten einzufordern und diese auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie als Mieter Ihre Rechte kennen und bei Unklarheiten oder Verdacht auf Unstimmigkeiten aktiv werden. Mineko kann Ihnen dabei helfen, Ihre Nebenkostenabrechnung zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie nur das bezahlen, was tatsächlich rechtens ist.

Was darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten

Nebenkostenabrechnungen sind für Mieter oft ein Buch mit sieben Siegeln. Was genau darf ein Vermieter auf den Mieter umlegen und welche Kosten müssen Mieter nicht tragen? Die Antwort liegt im Detail und ist essenziell für ein faires Mietverhältnis.

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nur die Kosten umlegen, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden. Dazu zählen in der Regel die Betriebskosten, die gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) anfallen. Dazu gehören Kosten wie Grundsteuer, Wasserverbrauch und -versorgung, Heiz- und Warmwasserkosten sowie die Reinigung und Wartung von Gemeinschaftsflächen. Ebenfalls umlagefähig sind Versicherungen wie die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung.

Nicht umlagefähig sind hingegen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Das heißt, Ausgaben für Reparaturen oder die Erneuerung von Einrichtungen dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Zudem dürfen Verwaltungskosten, wie beispielsweise die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung selbst nicht in die Nebenkosten mit einfließen.

Ein häufiger Streitpunkt sind die Heizkosten. Der Vermieter darf die Heizkosten entsprechend dem Verbrauch oder der Wohnfläche umlegen. Hierbei ist es wichtig, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist. Moderne Messgeräte wie Heizkostenverteiler oder Wasseruhren bieten hierfür eine gute Grundlage.

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Was darf der Vermieter nicht in der Nebenkostenabrechnung abrechnen?

Ein grundlegendes Verständnis darüber, welche Posten in einer Nebenkostenabrechnung nicht erscheinen dürfen, ist für Mieter ebenso wichtig wie das Wissen um die umlagefähigen Kosten. Es gibt bestimmte Kosten, die ein Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf.

Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören insbesondere:

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten: Dies umfasst Reparaturen und Wartungsarbeiten am Gebäude, wie zum Beispiel Dachreparaturen oder die Erneuerung der Fassade.

Verwaltungskosten: Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Hausverwaltung, Buchhaltungskosten oder Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung selbst.

Kosten für Leerstand: Kosten, die durch unvermietete Einheiten im Gebäude entstehen, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Kapitalkosten: Dazu gehören Zinsen für Darlehen, die für den Kauf oder die Renovierung des Gebäudes aufgenommen wurden.

Kosten für Rechtsstreitigkeiten: Ausgaben, die aus Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mietern oder Dritten entstehen, sind ebenfalls nicht umlagefähig.

Mineko bietet eine detaillierte Übersicht und Beratung zu diesen und weiteren, nicht umlagefähigen Kosten. Dieses Wissen kann Ihnen als Mieter helfen, Ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass Sie nicht für Kosten aufkommen, die nicht Ihrer Verantwortung unterliegen.

Wie lange darf der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung warten?

Fristen bei Nebenkostenabrechnungen

Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Mietverhältnisses. Für beide Parteien – Mieter und Vermieter – gibt es gesetzlich festgelegte Fristen, die unbedingt einzuhalten sind.

Für Vermieter ist die Abrechnungsfrist entscheidend: Sie haben bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Diese Frist ist strikt, denn kommt die Abrechnung zu spät an, verliert der Vermieter den Anspruch auf Nachzahlungen für das entsprechende Jahr.

Mieter sollten nach Erhalt der Abrechnung aktiv werden: Sie haben ein Prüfrecht und können innerhalb von zwölf Monaten Einwände gegen die Abrechnung erheben. Nach dieser Frist sind Einwände nur noch in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Vermieter vorsätzlich falsch abgerechnet hat.

Mineko bietet hierzu eine umfassende Prüfung der Nebenkostenabrechnung an. Falls Sie als Mieter Zweifel an der Korrektheit Ihrer Abrechnung haben oder die Fristen nicht eingehalten wurden, kann Mineko die Abrechnung prüfen und unterstützt auch beim Einlegen von Widersprüchen.

Zudem ist es für Mieter wichtig, zu wissen, dass sie Fristen für die Nebenkostenabrechnung einhalten müssen, wenn sie ihrerseits Forderungen an den Vermieter stellen. Zum Beispiel, wenn ein Guthaben aus der Abrechnung resultiert, sollte der Mieter zeitnah die Auszahlung fordern.

In der Praxis zeigt sich oft, dass Unklarheiten über Fristen und formale Anforderungen zu Konflikten führen können. Daher ist es sowohl für Mieter als auch für Vermieter ratsam, sich genau über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren. Mineko hilft dabei, solche Konflikte zu vermeiden, indem es transparent über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die häufigsten Fragen rund um die Nebenkostenabrechnung aufklärt.

Wie hoch darf der Vermieter die Nebenkosten ansetzen?

Wie hoch darf der Vermieter die Nebenkosten ansetzen?

Die Nebenkosten sind ein zentraler Bestandteil eines jeden Mietverhältnisses und müssen sowohl im Mietvertrag als auch in der jährlichen Nebenkostenabrechnung korrekt festgesetzt werden. Die Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen sollte auf einer realistischen Einschätzung der jährlich anfallenden Betriebskosten basieren. Eine pauschale Festlegung ohne Bezug zu den tatsächlichen Kosten ist nicht zulässig.

Bei der Erstellung des Mietvertrages darf der Vermieter die Nebenkosten als Vorauszahlungen oder Pauschalen ansetzen. Vorauszahlungen sind dabei an die tatsächlich entstandenen Kosten gekoppelt und müssen jährlich abgerechnet werden, während Pauschalen feststehende Beträge sind, die nicht abgerechnet werden müssen. Pauschalen sind jedoch nur dann ratsam, wenn die Kosten sehr stabil sind, da ansonsten das Risiko einer Unter- oder Überdeckung besteht.

Die Höhe der angesetzten Nebenkosten muss begründet und nachvollziehbar sein. Der Vermieter muss die Vorauszahlungen so kalkulieren, dass sie voraussichtlich die entstehenden Betriebskosten decken werden. Dabei kann er sich an den Durchschnittskosten der vergangenen Jahre orientieren. Mineko unterstützt Mieter mit einem Nebenkostencheck, um eine Überprüfung der Angemessenheit der angesetzten Nebenkosten zu ermöglichen.

In der Nebenkostenabrechnung selbst, die nach dem Abrechnungsjahr erstellt wird, muss der Vermieter die tatsächlichen Kosten detailliert und nachvollziehbar darlegen. Er darf nur die Kosten umlegen, die rechtlich umlagefähig sind und die im Mietvertrag festgelegt wurden. Dies schließt alle Kosten ein, die im Rahmen der ordentlichen Nutzung der Immobilie anfallen, wie zum Beispiel Heizkosten, Wasserkosten und die Kosten für Müllentsorgung.

Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten stets darauf achten, dass die Nebenkostenvorauszahlungen regelmäßig überprüft und angepasst werden, um große Nachzahlungen oder Guthaben am Jahresende zu vermeiden. Hier kann eine professionelle Nebenkostenabrechnung-Prüfung durch Mineko für beide Seiten Klarheit schaffen und zu einer fairen Lösung beitragen.

Darf der Vermieter Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung einbehalten?

Ein häufiger Streitpunkt im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ist der Umgang mit Guthaben und Nachzahlungen. Die entscheidende Frage für viele Mieter lautet: „Darf der Vermieter Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung einbehalten?“

Die Antwort darauf ist recht eindeutig: Nein, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Mieter Anspruch auf Auszahlung eines sich aus der Nebenkostenabrechnung ergebenden Guthabens.

Guthaben entsteht, wenn die Vorauszahlungen des Mieters die tatsächlich angefallenen Betriebskosten übersteigen. In einem solchen Fall muss der Vermieter das Guthaben entweder auszahlen oder mit den nächsten Vorauszahlungen verrechnen – je nach Wunsch des Mieters. Eine einseitige Entscheidung des Vermieters, das Guthaben einzubehalten, ist nicht zulässig.

Bei Nachzahlungen hingegen, die sich aus einer Unterdeckung der tatsächlichen Kosten ergeben, ist es dem Vermieter gestattet, diese vom Mieter einzufordern. Hierbei muss jedoch die Nebenkostenabrechnung transparent und nachprüfbar sein. Mieter haben das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung, die Belege einzusehen und die Abrechnung zu prüfen.

Mineko bietet Unterstützung bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt ist und sowohl Guthaben als auch Nachforderungen gerechtfertigt sind. Diese Dienstleistung kann Mieter vor ungerechtfertigten Forderungen schützen und sicherstellen, dass sie ihr rechtmäßiges Guthaben erhalten.

Es ist wichtig für Mieter, proaktiv zu sein und ihre Rechte zu kennen. Im Fall von Unklarheiten oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Guthaben zu Unrecht einbehalten wird, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Minekos Fachwissen kann entscheidend sein, um sicherzustellen, dass Sie als Mieter fair behandelt werden.

So können Sie Ihre Nebenkostenabrechnung am besten prüfen

Nebenkostenabrechnungen sind rechtlich komplex und rechnerisch kompliziert. Doch über 90 % der Abrechnungen sind fehlerhaft, die durchschnittliche Ersparnis beträgt 317 Euro!

Die beste Möglichkeit, bares Geld zu sparen ist, die Abrechnung von einem Experten prüfen zu lassen. Innerhalb von kurzer Zeit erhalten Sie bei Mineko einen persönlichen Prüfbericht sowie ein personalisiertes Widerspruchsschreiben für Ihren Vermieter.

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Zusammenfassung

In diesem Ratgeber haben wir wichtige Fragen rund um das Thema Neben- und Betriebskosten beantwortet. Die korrekte Abrechnung dieser Kosten ist essenziell für ein faires Mietverhältnis.

Miet- und Nebenkostenerhöhungen: Jede Mieterhöhung muss gesetzlich begründet sein. Mineko hilft Ihnen zu überprüfen, ob die Kosten gerechtfertigt ist und berät Sie bei Unklarheiten.

Umlagefähige Kosten: Nur im Mietvertrag vereinbarte und gesetzlich zulässige Kosten dürfen umgelegt werden. Minekos Nebenkostencheck bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nebenkostenabrechnung auf solche Positionen zu überprüfen.

Abrechnungs- und Fristenregelungen: Mieter haben das Recht auf eine rechtzeitige und korrekte Nebenkostenabrechnung. Mineko unterstützt Sie dabei, die Einhaltung dieser Fristen zu überprüfen und informiert über Ihre Rechte bei Versäumnissen.

Guthaben und Nachzahlungen: Mieter sollten darauf achten, dass Guthaben korrekt ausgezahlt und Nachzahlungen gerechtfertigt sind. Mit Mineko können Sie sicherstellen, dass Ihre Abrechnung korrekt ist und kein Guthaben unrechtmäßig einbehalten wird.

Nicht umlagefähige Kosten: Es ist wichtig zu wissen, welche Kosten nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen. Mineko bietet eine umfassende Beratung und Prüfung, um sicherzustellen, dass Ihre Nebenkostenabrechnung nur umlagefähige Kosten enthält.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sie muss begründet sein, zum Beispiel durch eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, und darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 % betragen. Mineko kann prüfen, ob die geforderte Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wie oft darf der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?

Der Vermieter darf die Nebenkosten nur dann erhöhen, wenn sich die tatsächlichen Betriebskosten erhöht haben. Mineko unterstützt Sie dabei, die Richtigkeit der erhöhten Nebenkosten zu überprüfen.

Was darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Der Vermieter darf nur die im Mietvertrag festgelegten Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Dies beinhaltet üblicherweise Kosten für Wasser, Heizung und Müllentsorgung. Mineko hilft Ihnen zu verstehen, welche Kosten umlagefähig sind.

Darf der Vermieter Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung einbehalten?

Nein, ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung steht dem Mieter zu und darf nicht einbehalten werden. Mineko kann dabei unterstützen, dass Ihnen zustehende Guthaben ausgezahlt werden.

Was darf der Vermieter nicht in der Nebenkostenabrechnung abrechnen?

Kosten für Instandhaltung, Verwaltung oder Leerstand sind nicht umlagefähig und dürfen nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Mineko prüft Ihre Abrechnung auf solche Posten.

Wie lange darf der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung warten?

Der Vermieter hat bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Abrechnungszeitraum Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen. Mineko kann Sie beraten, falls die Abrechnung nicht fristgerecht erfolgt.

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Lesen Sie, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und schreiben. Hier erfahren Sie, warum die Kunden ihre Nebenkostenabrechnungen bei uns prüfen lassen und Mineko empfehlen.
Sebastian S.
Sebastian S.
5 Sterne
vor 1 Tag
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Ich verwende MiNeKo bereits seit einigen Jahren standardmäßig zur Überprüfung meiner Betriebskostenabrechnungen. Ich bin jedes Mal überrascht in welcher Ausführlichkeit der Prüfbericht ausgestellt wird und wie alles für die weiteren Schritte vorbereitet ist. Zudem erreicht man immer jemanden und die Antwortgeschwindigkeit ist vorbildlich. Jährlich meine BK-Abrechnung prüfen zu lassen, gibt mir einfach das gute Gefühl, dass alles seine Ordnung hat und berechtigt ist. Danke und im nächsten Jahr dann wieder ;-)
Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!