Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Dienstes der MINEKO GmbH

1. Betreiber der Webseite, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Die Webseite unter www.mineko.de wird betrieben von der MINEKO GmbH (im folgenden MINEKO).

Diese wird vertreten durch:

Geschäftsführer: Herrn Chris Möller
Adresse: Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht – Berlin Charlottenburg
Registernummer: HRB 157106 B
UstId-Nr.: DE293908936

Tel: +49 (0)30 4036 575 0
E-Mail: kontakt@mineko.de

Rechtsdienstleistungsregister und Aufsichtsbehörde: Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30-33, 10781; Aktenzeichen: 7525 G 1 KG (31/15)

1.2 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der MINEKO mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden “Kunden“ genannt) im Zusammenhang mit den über www.mineko.de angebotenen Leistungen. Gegenbestätigungen der Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen widerspricht MINEKO hiermit ausdrücklich. Diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn MINEKO sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.3 In den nachfolgenden Klauseln wird der Begriff Nebenkosten auch für Betriebskosten verwendet.

1.4 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2. Vertragsgegenstand

2.1 MINEKO bietet dem Kunden über die Webseite www.mineko.de entgeltliche Dienste im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Mietnebenkostenvorauszahlungen (vgl. Ziffern 2.2 und 3.) und ggf. auch den Ankauf der Forderung (vgl. Ziffern 2.4 und 4.). Der Kunde von MINEKO lädt die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung entweder online hoch oder übersendet sie postalisch oder per Telefax. Damit beauftragt der Kunde MINEKO entgeltlich mit der Prüfung und ggf. außergerichtlichen Einziehung von Forderungen des Kunden gegen den Vermieter. MINEKO prüft sodann entgeltlich die Abrechnung der Nebenkosten. Der Bericht wird in elektronischer Form per E-Mail oder auf Wunsch gegen eine Servicepauschale auch postalisch an den Kunden geschickt.

2.2 Ergibt sich auf Grundlage des von MINEKO angefertigten Prüfberichts, dass die Nebenkostenabrechnung materiell fehlerhaft ist und der Vermieter dem Kunden daher eine höhere Auszahlung eines Guthabenbetrages aus der geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen schuldet, kann der Kunde mithilfe des von MINEKO erstellten Entwurfs einen Widerspruch bei seinem Vermieter einlegen. Wenn der Vermieter trotz Widerspruchs keine Korrektur der Nebenkostenabrechnung vornimmt, übersendet MINEKO auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin ein einmaliges außergerichtliches Mahnschreiben an den Vermieter.

2.3 Auch für den Fall, dass eine von dem Vermieter geforderte Nachzahlung zu hoch ausfällt, bietet MINEKO dem Kunden die unter 2.2 erwähnte außergerichtliche Geltendmachung an.

2.4 Im Falle des Nr. 2.2 besteht auch die Möglichkeit, dass MINEKO dem Kunden ggf. ein Angebot zum Kauf der Forderung auf Rückzahlung gegen den Vermieter unterbreitet. Nach wirksamen Kauf und Forderungsabtretung kümmert sich allein MINEKO um die Rückforderung etwaiger zu viel gezahlter Nebenkosten.

2.5 Auch für den Fall, dass eine von dem Vermieter geforderte Nachzahlung zu hoch ausfällt, bietet MINEKO dem Kunden ggf. den Kauf der Forderung auf (Teil-)Rückzahlung der Nebenkosten gegen den Vermieter an, wenn der Kunde zunächst den vollen von dem Vermieter geforderten Betrag unter ausdrücklicher Erklärung eines Vorbehalts gezahlt hat.

3. Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung und Prüfbericht

3.1 Vertragsschluss

3.1.1 Der Kunde gibt durch Übersenden bzw. Hochladen seiner Unterlagen sowie dem Anklicken der Schaltfläche “Expertenprüfung beauftragen” ein Angebot ab. Dieses Angebot wird durch MINEKO konkludent angenommen, indem MINEKO entweder eine gesonderte Bestellbestätigung oder den bestellten, detaillierten Prüfbericht per E-Mail übersendet. Ein Vertragsschluss kommt nur zwischen dem Kunden und MINEKO zustande.

3.1.2 Ein Vertragsschluss kommt nicht zustande, wenn der Kunde die von MINEKO gestellten AGB nicht akzeptiert. MINEKO behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall eine Auftragserteilung abzulehnen.

3.1.3 Mit der Bestellbestätigung für den Prüfbericht schickt MINEKO dem Kunden die Einzelheiten zum Vertrag, wie z. B. Entgelthöhe, zu den Zahlungsbedingungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus speichert MINEKO keinen gesonderten Vertragstext, der dem Kunden über das Internet zugänglich wäre.

3.1.4 Soweit der Kunde die Unterlagen per Post übersendet, hat der Kunde das Porto selber zu tragen.

3.2 Pflichten des Kunden

3.2.1 Der Kunde stimmt für vertragliche Zwecke zu, dass die Kommunikation auf elektronischer Weise, z. B. über E-Mails oder Textnachrichten, vereinbart wird, soweit zwingend anzuwendende gesetzliche Formvorschriften keine andere Form der Kommunikation (z. B. Schriftform) erfordert. Hiervon erfasst sind auch alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere elektronische Mitteilungen durch MINEKO.

3.2.2 Der Kunde unterstützt MINEKO bei der Ermittlung des möglichen Anspruchs gegen den Vermieter und teilt den Sachverhalt zu den Nebenkosten vollständig und wahrheitsgemäß mit. Hierzu lädt er insbesondere seine Nebenkostenabrechnung, den Mietvertrag und sämtliche etwaige ergänzenden Vereinbarungen mit dem Vermieter (z. B. ergänzende Vereinbarungen mit dem Vermieter über Nebenkosten, Modernisierungsaufwand, etc.), ein etwaiger bereits erklärter Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sowie das Anschreiben des Vermieters mit der Angabe des Guthabens oder der Nachforderung bei MINEKO hoch. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche relevanten Vereinbarungen zwischen ihm und dem Vermieter mitzuteilen bzw. entsprechende Dokumente hochzuladen, um eine fehlerfreie Beurteilung der Ansprüche zu ermöglichen.

3.2.3 Der Kunde schuldet das vereinbarte Entgelt für die Leistung der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung (vgl. Ziffer 3.3.6) mit der Erstellung eines Prüfberichts. Das Entgelt ist jedoch auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Kunde nach Übersendung des Prüfberichts davon absieht, einen Widerspruch beim Vermieter einzulegen oder MINEKO mit der Versendung des einmaligen außergerichtlichen Mahnschreibens an den Vermieter zu beauftragen (z. B. weil sich nach der Prüfung kein Rückzahlungsanspruch des Kunden ergeben hat oder der Kunde selbst die Einziehung der Forderung (außer-)gerichtlich durchführen will). Die Zahlung des Entgeltes ist sofort fällig. Der Kunde ist insoweit vorleistungspflichtig, sodass MINEKO die Übersendung eines Prüfberichts vor Zahlungseingang verweigern kann. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. MINEKO ist bei Verzug des Kunden berechtigt, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

3.2.4 Soweit der Kunde eine postalische Übersendung des Prüfberichts verlangt, muss der Kunde ein weiteres Entgelt in Höhe von 5,00 € je Prüfbericht zahlen.

3.3 Pflichten von MINEKO

3.3.1 MINEKO verpflichtet sich, dem Kunden nach Vertragsschluss im Sinne von Ziffer 3.1 einen detaillierten Prüfbericht anzufertigen. Ein konkreter Erfolg, insbesondere ein bestimmtes Prüfungsergebnis, wird nicht geschuldet.

3.3.2 MINEKO ist bemüht, dem Kunden den Prüfbericht innerhalb der im Beauftragungsprozess angezeigten Zeit zu erbringen. Die angezeigte Bearbeitungsdauer ist eine Schätzung und keine Verpflichtung und ist insbesondere davon abhängig wann sämtliche prüfungsrelevanten Daten MINEKO vorliegen und das vollständige Entgelt gezahlt wurde. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall aufgrund der Schwere der Prüfung oder aus organisatorischen Gründen auch länger dauern.

3.3.3 Die Prüfung der Nebenkostenabrechnung umfasst u. a. die rechnerische Richtigkeit, die Wahrung von Fristen und die Einhaltung gesetzlicher sowie mietvertraglich vereinbarter Bestimmungen. Der Prüfbericht erhält des Weiteren Erläuterungen zum Prüfergebnis, Tipps und Tricks zum weiteren Vorgehen sowie einen Textentwurf zu einem Widerspruchsschreiben des Mieters an dessen Vermieter.

3.3.4 MINEKO prüft nicht, ob der Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit gewahrt hat oder ob der vom Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen erfasste Verbrauch korrekt ermittelt wurde. Des Weiteren unterstellt MINEKO bei seiner Prüfung, dass die Angaben des Vermieters hinsichtlich der Gesamt- und Verbrauchskosten der einzelnen umzulegenden Positionen sowie die Gesamtwohnfläche richtig sind. Schließlich prüft MINEKO jede Abrechnung separat und stellt keinen Vergleich zwischen verschiedenen Abrechnungen an.

3.3.5 MINEKO ist zudem nicht verpflichtet, erforderliche Belegeinsichten beim Vermieter einzuholen. In diesem Falle erfolgt nur eine entsprechende Ausweisung im Prüfbericht. Gleiches gilt für den Fall, soweit MINEKO einzelne Nebenkostenpositionen für gerichtlich schwer durchsetzbar hält.

3.3.6 Zu den Leistungen nach Ziffern 2.2 und 2.3 zählt, dass MINEKO auf Wunsch des Kunden ein einmaliges außergerichtliches Mahnschreiben namens und im Auftrag des Kunden an den Vermieter übersendet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde zuvor einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung beim Vermieter eingelegt hat, die Korrekturfrist des Vermieters abgelaufen ist und der Vermieter der Aufforderung zur Korrektur aus dem Widerspruchsschreiben nicht nachgekommen ist. Die Kosten für die Anfertigung und Übersendung dieses Mahnschreibens sind in dem Gesamtentgelt für die Leistungen „Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung und Prüfbericht“ enthalten.

3.4 Widerrufsrecht und -belehrung

3.4.1 Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

3.4.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

3.4.3 Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

3.4.4 Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.

3.4.5 Gemäß § 356 Abs. 4 S. 1 BGB erlischt das Widerrufsrecht des Kunden, wenn MINEKO die Erstellung des Prüfberichts vollständig erbracht hat und der Kunde sein Einverständnis zur Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerspruchsfrist erklärt hat. Mit Akzeptieren der AGB gilt sein Einverständnis als erteilt. Der Kunde kann dieses Einverständnis bis zum Erhalt des Prüfberichts durch ausdrückliche Erklärung gegenüber MINEKO zurücknehmen.

3.4.6 Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

MINEKO GmbH.

Schönhauser Allee 83

10439 Berlin

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

_________________________________

– Bestellt am (*) /erhalten am (*)

__________________________________

– Name des/der Verbraucher(s)

_____________________________________

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

_____________________________________

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_____________________________________

– Datum

_____________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

4. Forderungsankauf

4.1 Vertragsschluss

4.1.1 MINEKO macht dem Kunden ggf. auf Grundlage des erstellten Prüfberichts ein Angebot zum Kaufvertrag und zur Abtretung der Forderung, indem MINEKO an den Kunden per E-Mail die Kauf- /Abtretungserklärung und allen weiteren relevanten Vertragsdaten übersendet. Eine Pflicht zur Angebotsabgabe besteht jedoch nicht. Das Angebot zum Forderungskauf steht unter der Bedingung, dass der Kunde einerseits einen vom Vermieter ggf. geforderten Nachzahlungsbetrag unter Vorbehalt leistet und andererseits eine vom Kunden unterschriebene Abtretungserklärung an MINEKO elektronisch oder per Post übersendet. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebots verbindlich annehmen. Damit kommt ein wirksamer Vertrag über den Kauf der Forderung gegen den Vermieter durch MINEKO sowie der Abtretungsvertrag hinsichtlich der Forderung zustande. Nach Ablauf der Annahmefrist ist MINEKO nicht mehr an das Angebot gebunden. Zu Nachweiszwecken behält sich MINEKO vor, den Kunden aufzufordern, die Leistung eines etwaigen Nachzahlungsbetrages durch Übersenden eines entsprechend ausgewiesenen Kontoauszuges an MINEKO zu übersenden. Der Kunde ist verpflichtet, dieser Bitte innerhalb von 7 Tagen nachzukommen.

4.1.2 Darstellungen auf der Website oder in Werbeunterlagen etc. stellen noch kein verbindliches Angebot zum Forderungskauf dar. Falls MINEKO am Ankauf der Forderung interessiert ist, erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Link zum geschlossenen Webseitenbereich von MINEKO. Der Kunde gibt dort durch Anklicken der entsprechenden Felder seine verbindliche Erklärung zum Verkauf und zur Abtretung der Forderung einschließlich aller Nebenforderungen (wie z. B. Zinsen) ab.

4.1.3 Es bestehen verschiedene Möglichkeiten des Forderungskaufs:

  • Sollte die Nebenkostenabrechnung nach Auffassung von MINEKO zwar formell wirksam, aber materiell fehlerhaft sein und der Vermieter dem Kunden deswegen einen höheren Guthabensbetrag aus den geleisteten Vorauszahlungen schulden, bietet MINEKO dem Kunden an, die Forderung gegen den Vermieter auf Rückzahlung des Guthaben(teil)s zu einem bestimmten von MINEKO genannten Preis anzukaufen.
  • Fordert der Vermieter laut Abrechnung eine Nachzahlung, die nach Prüfung durch MINEKO nicht oder nicht in dieser Höhe plausibel ist, macht MINEKO dem Kunden ggf. ein Angebot zum Kauf des Rückforderungsanspruchs gegen den Vermieter. In diesem Fall erklärt MINEKO das Kaufangebot jedoch aufschiebend bedingt für den Fall, dass der Kunde zunächst die vom Vermieter geforderte Summe in voller Höhe und unter ausdrücklichem Vorbehalt der Nachprüfung und ggf. Rückforderung zahlt. Der Kunde weist MINEKO hierzu die Zahlung des vom Vermieter geforderten Betrages wie auch die Vorbehaltserklärung nach.

4.1.4 Der Kunde kann eine Forderung nur an MINEKO verkaufen und abtreten, soweit er bei Vertragsschluss Rechtsinhaber dieser Forderung ist. Ein Forderungsankauf ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde die Forderung bereits an Dritte abgetreten, verpfändet oder in sonstiger Weise veräußert hat.

4.2 Pflichten des Kunden

4.2.1 Nach Zustandekommen des Forderungskaufvertrages ist der Kunde verpflichtet, wegen der Nebenkosten und etwaiger Nachforderungen oder Guthaben nicht mehr mit dem Vermieter in Kontakt zu treten. Das heißt insbesondere, dass der Kunde mit dem Vermieter nicht mehr hinsichtlich dieser Forderungen korrespondiert, verhandelt, keinen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegt, keine Vergleiche über die Nebenkosten abschließt, keine Verzichte erklärt und keine eigenen gerichtliche Schritte einleitet. MINEKO ist allein für die Durchsetzung und den Einzug der abgetretenen Forderung verantwortlich. MINEKO wird von dem Kunden bevollmächtigt, hinsichtlich der abgetretenen Forderung und ihrer Durchsetzung auch im Namen des Kunden ggf. erforderliche Rechtshandlungen vorzunehmen und insbesondere einen Widerspruch gegen die fehlerhafte Nebenkostenabrechnung einzulegen.

4.2.2 Sollten einzelne Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich werden, so verpflichtet sich der Kunde in Abstimmung mit MINEKO diese vorzunehmen.

4.2.3 Der Kunde ist ferner verpflichtet, MINEKO unverzüglich zu informieren, sollte der Vermieter weiter mit dem Kunden in Kontakt treten, obwohl die Forderung von MINEKO übernommen wurde.

4.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, MINEKO eine Kontoverbindung zu nennen, über die das Geld durch Überweisung im SEPA-Verfahren überwiesen werden kann. Verfügt der Kunde über kein entsprechendes Konto oder vereinbart er im Einzelfall mit MINEKO die Übersendung eines Schecks, gehen etwaige zusätzliche Gebühren zu Lasten des Kunden.

4.3 Pflichten von MINEKO

4.3.1 MINEKO rechnet den Kaufpreis bei Fälligkeit ab und zahlt den Betrag auf das vom Kunden angegebene Konto aus.

4.3.2 Soweit MINEKO vom Kunden die Forderung im Sinne von Ziffer 4.1 ankauft, wird der Kaufpreis unmittelbar zur Zahlung fällig, sobald MINEKO das Verfahren mit dem Vermieter abgeschlossen hat.

4.3.3 Der von MINEKO im Rahmen des Angebotes genannte Kaufpreis versteht sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Nebenkosten. Der Kaufpreis ist weder dem Grunde noch der Höhe nach davon abhängig, ob MINEKO den Anspruch gegen den Vermieter durchsetzen kann. Auch das „Delkredere“-Risiko, d. h. das Risiko des Zahlungsausfalls des Vermieters, trägt nach wirksamen Kaufvertrag und Abtretung der Forderung allein MINEKO.

4.4 Widerruf Auch wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, besteht für den Ankauf der Forderungen durch MINEKO kein gesetzliches Widerrufsrecht, da MINEKO keine entgeltliche Leistung gegenüber dem Kunden im Sinne des § 312 Abs. 1 BGB erbringt.

5. Rechtsmängel, Gewährleistung, Verstoß gegen Kundenverpflichtungen

5.1 Der Anspruch des Kunden gegenüber dem Vermieter ist frei von Rechtsmängeln zu verschaffen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Gewährleistung.

5.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er sämtliche relevanten Unterlagen im Sinne der Ziffer 3.2.2 der MINEKO zur Verfügung stellt, vollständige und richtige Angaben zu den Nebenkosten macht und insbesondere auch jeglichen Kontakt zum Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung sowie Abtretungen bzw. Verpfändungen der Forderung sowie sonstige Handlungen im Sinne der Ziffern 4.2 unterlässt. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine dieser vorgenannten Pflichten und erleidet MINEKO hierdurch einen Schaden, berechtigt dies MINEKO zum Schadensersatz.

6. Gewährleistung und Haftung durch MINEKO

6.1 MINEKO übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Kunden überlassenen Vertragsunterlagen, Daten und Informationen zum Mietverhältnis. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung.

6.2 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber MINEKO als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn MINEKO die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

7. Datenschutz

MINEKO nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Datenschutzpraxis von MINEKO steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Kunden finden sich in den Datenschutzhinweisen https://www.mineko.de/datenschutz

8. Urheberrecht

8.1 Der gesamte Inhalt, der auf der Webseite www.mineko.de enthalten oder durch ihn bereitgestellt wird (z. B. Text, Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads, und Datensammlungen), ist Eigentum von MINEKO oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder auf der Webseite bereitstellen. Sie unterliegen dem deutschen und internationalen Urheberrecht.

8.2 Der Kunde oder Dritte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht Teile der MINEKO Webseite systematisch extrahieren und/oder wiederverwenden.

9. Newsletter

MINEKO behält sich vor, den Kunden im Rahmen kostenfreier E-Mail-Newsletter über Neuigkeiten und ggf. neue Leistungen der MINEKO zu informieren. Eine Abbestellung ist jederzeit per E-Mail an kontakt@mineko.de oder durch Anklicken des entsprechenden Links in jedem Newsletter möglich.

10 Registrierung auf der Website, Zugangsdaten

10.1 Für die Inanspruchnahme der Leistungen „Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung und Prüfbericht“ und/oder den Verkauf der Forderungen an MINEKO ist es zunächst erforderlich, dass sich der Kunde bei MINEKO registriert.

10.2 Nach einer Registrierung im Online-Shop richtet MINEKO für den Kunden einen Account ein. Der Account umfasst die Adressdaten des Kunden, sämtliche zur Prüfung bereitgestellten Unterlagen und die Kommunikation mit dem Kunden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen MINEKO und dem Kunden sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.

11.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Berlin-Mitte.

11.3 Es besteht die Möglichkeit, in Konfliktfällen schnell und kostengünstig online eine Streitschlichtung über die Internet-Plattform der EU-Kommission durchzuführen. Den Link zur so genannten „OS-Plattform“ gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der wirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 01.01.2018