Version 2026 | Stand: 09.09.2026 | gültig für alle Verträge, die ab dem 09.09.2026 geschlossen werden
Inhalt
Anlage 1: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
1.1 Anbieter der unter www.mineko.de sowie den zugehörigen Unterseiten und Portalen (zusammen „Plattform“) angebotenen Leistungen ist die MINEKO GmbH, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Chris Möller, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 157106 B, USt-IdNr. DE293908936, Telefon +49 (0)30 4036 575 0, E-Mail [email protected] (nachfolgend „MINEKO“).
1.2 MINEKO ist als registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (Registrierung durch das Kammergericht Berlin; das Register wird seit dem 01.01.2025 vom Bundesamt für Justiz geführt). Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn, E-Mail [email protected]. Der Registereintrag ist unter www.rechtsdienstleistungsregister.de einsehbar.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen MINEKO und ihren Kunden über die auf der Plattform angebotenen Leistungen. Teil B gilt nur für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Teil C gilt nur für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Teil A und Teil D gelten für alle Kunden.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn MINEKO ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 MINEKO kann diese AGB für die Zukunft ändern. Für einen Vertrag gilt jeweils die Fassung, die bei Vertragsschluss auf der Plattform veröffentlicht war und die dem Kunden mit der Vertragsbestätigung übermittelt wurde. Laufende Verträge werden durch eine spätere Änderung der AGB nicht berührt.
2.1 „Abrechnung“ ist die Betriebskosten- oder Nebenkostenabrechnung des Vermieters einschließlich einer etwaigen gesonderten Heizkostenabrechnung. Die Begriffe Nebenkosten und Betriebskosten werden gleichbedeutend verwendet.
2.2 „Unterlagen“ sind die vom Kunden bereitgestellten Dokumente, insbesondere die Abrechnung, der Mietvertrag mit allen Anlagen und Nachträgen sowie ergänzende Vereinbarungen und Schreiben des Vermieters.
2.3 „Prüfergebnisse“ sind die von MINEKO erstellten Dokumente, die dem Kunden digital im Kundenkonto bereitgestellt werden: der Prüfbericht (als PDF- oder HTML-Dokument, ausschließlich zur Information des Kunden bestimmt), das personalisierte Widerspruchsschreiben (als bearbeitbare Textdatei, z. B. .docx, zur Versendung durch den Kunden an seinen Vermieter) und das Mahnschreiben (Ziffer 2.4).
2.4 „Mahnschreiben“ ist das einmalige außergerichtliche Schreiben, mit dem der Vermieter nach erfolglosem Widerspruch zur Korrektur der Abrechnung und zur Rückzahlung aufgefordert wird. MINEKO verfasst und unterzeichnet es als registrierter Inkassodienstleister auf eigenem Briefbogen im Namen und im Auftrag des Kunden und stellt es dem Kunden auf Abruf im Kundenkonto als PDF-Dokument zur Versendung durch den Kunden bereit. Antworten und Zahlungen des Vermieters sind an den Kunden zu richten.
2.5 „Rechtsschutzversicherte Kunden“ sind Kunden, die über eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz für die betreffende Wohnung verfügen. Einzelheiten zur Kostenübernahme regelt Ziffer 10.
2.6 „Vermieter“ umfasst auch die vom Vermieter beauftragte Hausverwaltung.
3.1 Vertragssprache ist Deutsch.
3.2 Die Kommunikation zwischen MINEKO und dem Kunden erfolgt elektronisch über das Kundenkonto und per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Hat der Kunde dies im Kundenkonto ausgewählt, informiert MINEKO ihn zusätzlich per WhatsApp über den Stand seiner Prüfung; diese Auswahl kann der Kunde jederzeit im Kundenkonto beenden. Der Kunde stellt sicher, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist, und teilt Änderungen unverzüglich mit. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
3.3 Soweit diese AGB Textform verlangen, genügt eine E-Mail.
4.1 MINEKO prüft für Mieter von Wohnraum, ob die Abrechnung ihres Vermieters formell und inhaltlich den gesetzlichen und mietvertraglichen Vorgaben entspricht, und unterstützt sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen. Der Ablauf besteht aus folgenden Stufen:
a) Stufe 1, kostenloser SchnellCheck: Der Kunde lädt seine Abrechnung hoch. MINEKO prüft in einem automatisierten Verfahren, ob eine Prüfung Aussicht auf Erfolg hat (Ziffer 6).
b) Stufe 2, kostenlose Expertenprüfung: Erscheint eine Prüfung aussichtsreich, bietet MINEKO dem Kunden an, die Abrechnung vollständig durch Mitarbeiter von MINEKO prüfen zu lassen. Diese Prüfung ist für den Kunden kostenlos (Ziffer 7).
c) Stufe 3, Erwerb der Prüfergebnisse: Nach Abschluss der Expertenprüfung teilt MINEKO dem Kunden das Prüfergebnis in Kurzform mit (Anzahl der gefundenen Fehler, voraussichtliche Fehlerhöhe). Der Kunde kann dann entscheiden, ob er die Prüfergebnisse kostenpflichtig erwirbt (Ziffer 8). Rechtsschutzversicherte Kunden erhalten die Prüfergebnisse ohne eigene Kosten (Ziffer 10).
d) Stufe 4, Widerspruch und Mahnschreiben: Mit den Prüfergebnissen erhält der Kunde den Prüfbericht zu seiner Information, das Widerspruchsschreiben zur Versendung an seinen Vermieter und den Anspruch auf das Mahnschreiben für den Fall, dass der Vermieter auf den Widerspruch nicht oder nicht ausreichend reagiert (Ziffer 11). Beide Schreiben versendet der Kunde selbst. Alle drei Dokumente sind im Preis enthalten; für das Mahnschreiben fällt kein gesondertes Entgelt an.
4.2 Ergibt die Expertenprüfung keine oder keine wirtschaftlich relevanten Fehler, teilt MINEKO dies dem Kunden kostenlos in einem Kurzergebnis mit. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine Kosten. Für rechtsschutzversicherte Kunden gilt Ziffer 10.4.
4.3 Alle Leistungen von MINEKO nach diesem Teil B sind auf die außergerichtliche Prüfung und Geltendmachung beschränkt. MINEKO tritt gegenüber dem Vermieter des Kunden nicht in Kontakt, führt keine Korrespondenz oder Verhandlungen mit ihm, vertritt den Kunden nicht vor Gericht und erteilt keine Rechtsberatung außerhalb des konkreten Auftrags. Für weitere Schritte, insbesondere eine gerichtliche Durchsetzung, muss sich der Kunde an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein wenden.
5.1 Für die Nutzung der Leistungen legt MINEKO für den Kunden ein Kundenkonto an. Der Zugang wird durch eine per E-Mail übermittelte PIN oder einen Anmeldelink gesichert. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert MINEKO unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
5.2 Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind, dass er Mieter der betreffenden Wohnung ist oder als Mitmieter berechtigt ist, den Auftrag auch für die übrigen Mieter zu erteilen, und dass er die Wohnung zu privaten Zwecken nutzt.
6.1 Mit dem Hochladen der Abrechnung und dem Absenden des Formulars „SchnellCheck starten“ beauftragt der Kunde MINEKO mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Der Vertrag über den SchnellCheck kommt zustande, sobald MINEKO den Eingang der Unterlagen bestätigt oder mit der Auswertung beginnt.
6.2 Der SchnellCheck erfolgt automatisiert mit Hilfe eines von MINEKO eingesetzten KI-gestützten Verfahrens. Er dient ausschließlich der Vorauswahl, ob eine Expertenprüfung Aussicht auf Erfolg hat. Der SchnellCheck ist keine rechtliche Prüfung der Abrechnung und enthält keine Aussage darüber, ob die Abrechnung richtig oder falsch ist. Die Ergebnisse des SchnellChecks werden vor einer Ablehnung durch Mitarbeiter von MINEKO plausibilisiert.
6.3 Entscheidet MINEKO, für den Kunden nicht tätig zu werden, teilt MINEKO dem Kunden dies in Textform mit und nennt die wesentlichen Gründe. MINEKO weist dabei darauf hin, ob eine rechtliche Prüfung der Forderung stattgefunden hat und ob diese ganz oder teilweise automatisiert vorgenommen wurde. Die Ablehnung lässt andere Möglichkeiten des Kunden zur Prüfung und Durchsetzung seiner Rechte unberührt (§ 13b Abs. 2 RDG).
6.4 MINEKO ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen, insbesondere wenn Unterlagen unvollständig oder unleserlich sind, ein Interessenkonflikt besteht oder MINEKO Zweifel an der Berechtigung des Kunden hat.
7.1 Ergibt der SchnellCheck, dass eine Prüfung aussichtsreich erscheint, bietet MINEKO dem Kunden die kostenlose Expertenprüfung an. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er die dafür erforderlichen weiteren Unterlagen (insbesondere den vollständigen Mietvertrag und, soweit vorhanden, die Heizkostenabrechnung) hochlädt und seine Kontaktdaten verifiziert. Der Vertrag über die Expertenprüfung kommt mit der Bestätigung des vollständigen Unterlageneingangs durch MINEKO zustande.
7.2 Die Expertenprüfung ist für den Kunden unentgeltlich. MINEKO verarbeitet die vom Kunden bereitgestellten Daten und Unterlagen ausschließlich, um die beauftragte Prüfung durchzuführen, dem Kunden das Ergebnis mitzuteilen, den Auftrag abzuwickeln und ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Zu Werbezwecken werden diese Daten nicht verwendet. Ziffer 24 bleibt unberührt.
7.3 Die Expertenprüfung wird durch geschulte Mitarbeiter von MINEKO auf Grundlage eines von MINEKO entwickelten Regelwerks durchgeführt, das laufend an die aktuelle Rechtsprechung angepasst wird. Technische Hilfsmittel unterstützen die Mitarbeiter, ersetzen deren Prüfung aber nicht.
7.4 Nach Abschluss der Expertenprüfung erhält der Kunde ein Kurzergebnis. Es enthält die Anzahl der festgestellten Beanstandungen und die von MINEKO ermittelte voraussichtliche Fehlerhöhe in Euro. Das Kurzergebnis enthält noch nicht die Begründung der einzelnen Beanstandungen.
7.5 MINEKO ist bemüht, die Expertenprüfung innerhalb der auf der Plattform angegebenen Bearbeitungszeit abzuschließen. Die Angabe ist eine unverbindliche Schätzung. Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
8.1 Mit dem Kurzergebnis unterbreitet MINEKO dem Kunden ein Angebot zum Erwerb der Prüfergebnisse (Prüfbericht, personalisiertes Widerspruchsschreiben und Mahnschreiben nach Ziffer 11). Das Angebot nennt den Gesamtpreis in Euro einschließlich Umsatzsteuer. Der Preis richtet sich nach der im Kurzergebnis ausgewiesenen Fehlerhöhe und wird dem Kunden vor der Bestellung angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an; insbesondere handelt es sich nicht um ein Abonnement.
8.2 Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er im Bestellprozess die Zahlungsart wählt und die Schaltfläche „Zahlungspflichtig kaufen“ anklickt. Unmittelbar vor dieser Schaltfläche werden dem Kunden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis und die Hinweise zum Widerrufsrecht angezeigt.
8.3 MINEKO bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail (Vertragsbestätigung). Die Vertragsbestätigung enthält den Vertragsinhalt einschließlich dieser AGB, der Widerrufsbelehrung und, soweit erteilt, der Zustimmung des Kunden nach Ziffer 12.2. MINEKO speichert den Vertragstext; der Kunde kann ihn in seinem Kundenkonto einsehen.
8.4 Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (zum Beispiel Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Sofortüberweisung). Die Prüfergebnisse werden dem Kunden im Kundenkonto bereitgestellt und die Bereitstellung per E-Mail mitgeteilt. Der Zeitpunkt der Bereitstellung richtet sich nach Ziffer 12: Hat der Kunde die Zustimmung nach Ziffer 12.2 erteilt, erfolgt die Bereitstellung unmittelbar nach erfolgreicher Autorisierung der Zahlung; andernfalls erfolgt sie nach Ablauf der Widerrufsfrist (Ziffer 12.3).
8.5 Zwischen dem Kurzergebnis und dem Kauf kann der Kunde MINEKO jederzeit mitteilen, dass er die Prüfergebnisse nicht erwerben möchte. Der Kunde ist zum Kauf nicht verpflichtet. Kauft der Kunde die Prüfergebnisse nicht, endet die Zusammenarbeit; MINEKO löscht die Unterlagen nach Ablauf der in der Datenschutzerklärung genannten Fristen.
8.6 Der Preis für die Prüfergebnisse ist unabhängig davon, ob der Vermieter die Beanstandungen anerkennt und ob und in welcher Höhe der Kunde eine Rückzahlung erhält. Ein bestimmter Erfolg beim Vermieter wird nicht geschuldet.
9.1 Die Prüfung umfasst insbesondere die formelle Wirksamkeit der Abrechnung, die Einhaltung der Abrechnungsfrist, die Umlagefähigkeit der einzelnen Kostenarten nach Gesetz und Mietvertrag, die Verteilerschlüssel, die rechnerische Richtigkeit, die Berücksichtigung der Vorauszahlungen sowie die Plausibilität der Kostenpositionen anhand der Unterlagen und von Vergleichswerten. Der Prüfbericht erläutert die Beanstandungen, nennt die rechtlichen Grundlagen und empfiehlt das weitere Vorgehen. Er ist ausschließlich zur Information des Kunden bestimmt und nicht dafür vorgesehen, an den Vermieter weitergegeben zu werden. Für die Kommunikation mit dem Vermieter erhält der Kunde das Widerspruchsschreiben und das Mahnschreiben; beide sind auf den Kunden, den Vermieter und die konkrete Abrechnung zugeschnitten und können vom Kunden unverändert versendet werden.
9.2 MINEKO prüft ausschließlich anhand der Abrechnung, des Mietvertrags und der Angaben des Kunden. Nicht Gegenstand der Prüfung ist, ob die in der Abrechnung genannten Gesamtkosten tatsächlich entstanden sind, ob Verbrauchswerte (z. B. Heizung, Wasser, Strom) richtig erfasst oder abgelesen wurden, ob die angegebene Gesamtfläche stimmt oder ob der Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit eingehalten hat; Verbräuche kann MINEKO nicht überprüfen. Vom Kunden zusätzlich hochgeladene Belege (z. B. Rechnungen des Vermieters aus einer Belegeinsicht) sind nicht Gegenstand der Prüfung; die Prüfer von MINEKO können sie nach eigenem Ermessen berücksichtigen, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht. Eine Belegeinsicht beim Vermieter nimmt MINEKO nicht vor; soweit sie sinnvoll erscheint, empfiehlt MINEKO sie im Prüfbericht.
9.3 Jede Abrechnung wird für sich geprüft. Ein Vergleich mit Abrechnungen früherer Jahre erfolgt nur, wenn der Kunde diese ebenfalls zur Prüfung eingereicht hat.
9.4 Die im Kurzergebnis und im Prüfbericht genannte Fehlerhöhe ist die von MINEKO nach Prüfung der Unterlagen ermittelte Summe der beanstandeten Positionen. Sie ist eine fachliche Einschätzung und kein Versprechen einer Rückzahlung in dieser Höhe. Ob und in welchem Umfang ein Vermieter Beanstandungen anerkennt, hängt von Umständen ab, die MINEKO nicht beeinflussen kann.
10.1 Gibt der Kunde im Bestellprozess seine Rechtsschutzversicherung an, teilt MINEKO ihm dort mit, auf welchem der beiden folgenden Wege die Prüfung abgewickelt wird. Weg 1, Kooperationsvertrag: Hat der Versicherer des Kunden mit MINEKO einen Kooperationsvertrag geschlossen, beauftragt der Kunde MINEKO mit dem Hochladen seiner Unterlagen und der Angabe seiner Versicherung mit der vollständigen Prüfung und der Erstellung der Prüfergebnisse. Der Kunde erhält die Prüfergebnisse ohne eigene Kosten; eine Zahlungspflicht des Kunden gegenüber MINEKO entsteht nicht. Die Vergütung zahlt der Versicherer auf Grundlage des Kooperationsvertrags unmittelbar an MINEKO. Ein Selbstbehalt fällt für den Kunden nicht an.
10.2 Weg 2, anwaltliche Prüfung: Besteht mit dem Versicherer des Kunden kein Kooperationsvertrag, kann die Prüfung über die MINEKO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Krausenstraße 41, 10117 Berlin (zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaft, Rechtsanwaltskammer Berlin; „MINEKO RA“) abgewickelt werden. In diesem Fall beauftragt der Kunde im Bestellprozess die MINEKO RA zu deren Mandatsbedingungen, die ihm dort zusammen mit deren Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung angezeigt werden (www.mineko.de/ra/agb). Die MINEKO RA holt die Deckungszusage des Versicherers ein und rechnet ihre Vergütung mit dem Versicherer ab; MINEKO stellt der MINEKO RA die Plattform zur Verfügung und unterstützt sie bei der Prüfung als Dienstleister. Dem Kunden entstehen keine Kosten, sofern der Versicherer die Deckung bestätigt. Der Kunde wird vor Beginn der Prüfung darüber informiert, dass die MINEKO RA sein Vertragspartner ist.
10.3 Der Kunde gibt hierzu seinen Versicherer und seine Versicherungsnummer an und willigt ein, dass MINEKO bzw. die MINEKO RA zur Abwicklung mit dem Versicherer die dafür erforderlichen Daten austauscht (insbesondere Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Angaben zur Abrechnung und das Prüfergebnis). Der Kunde versichert, dass die angegebene Versicherung besteht und die betreffende Wohnung umfasst. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
10.4 Bei rechtsschutzversicherten Kunden wird die Prüfung unabhängig davon vollständig durchgeführt und mit dem Versicherer abgerechnet, ob sie Fehler ergibt. Der Kunde erhält in jedem Fall den vollständigen Prüfbericht; Widerspruchsschreiben und Mahnschreiben erhält er, soweit die Prüfung Beanstandungen ergeben hat.
10.5 Lehnt der Versicherer die Kostenübernahme ab, informiert MINEKO den Kunden. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er die Prüfergebnisse nach Ziffer 8 selbst erwirbt. Ohne seine ausdrückliche Bestellung entstehen ihm keine Kosten.
11.1 Der Kunde versendet das Widerspruchsschreiben selbst an seinen Vermieter. Reagiert der Vermieter innerhalb der im Widerspruchsschreiben gesetzten Frist nicht oder lehnt er die Korrektur ab, ruft der Kunde das Mahnschreiben in seinem Kundenkonto ab; er gibt dazu das Datum seines Widerspruchs und, soweit vorhanden, die Reaktion des Vermieters an. MINEKO stellt das Mahnschreiben unmittelbar als PDF-Dokument mit aktuellem Datum bereit. Der Kunde versendet es selbst an den Vermieter.
11.2 Das Mahnschreiben ist eine Inkassodienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 RDG. MINEKO verfasst und unterzeichnet es als registrierter Inkassodienstleister im Namen und im Auftrag des Kunden; der Kunde bevollmächtigt MINEKO hierzu mit dem Erwerb der Prüfergebnisse. Das Mahnschreiben enthält die nach § 13a RDG erforderlichen Angaben und den Hinweis, dass Antworten und Zahlungen ausschließlich an den Kunden zu richten sind.
11.3 MINEKO nimmt gegenüber dem Vermieter keine weiteren Handlungen vor. MINEKO führt keine Korrespondenz und keine Verhandlungen mit dem Vermieter, schließt keine Vergleiche, verzichtet nicht auf Forderungen und nimmt keine Zahlungen des Vermieters entgegen. Zahlungen des Vermieters erfolgen unmittelbar an den Kunden. Schreiben des Vermieters, die MINEKO dennoch erreichen, leitet MINEKO an den Kunden weiter.
11.4 Der Anspruch auf das Mahnschreiben besteht für zwölf Monate ab Bereitstellung der Prüfergebnisse. Mit der Bereitstellung des Mahnschreibens ist die Leistung von MINEKO vollständig erbracht. Weitere Schreiben, Verhandlungen oder ein gerichtliches Vorgehen sind nicht Gegenstand des Vertrags. MINEKO weist den Kunden im Prüfbericht auf die Möglichkeiten weiteren Vorgehens hin, insbesondere die Einschaltung eines Mietervereins oder einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
12.1 Verbrauchern steht für den Vertrag über den Erwerb der Prüfergebnisse (Ziffer 8) das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1, die dem Kunden vor der Bestellung gesondert angezeigt und mit der Vertragsbestätigung übermittelt wird. Für die unentgeltlichen Leistungen nach den Ziffern 6 und 7 gilt Ziffer 12.4.
12.2 Damit die Prüfergebnisse unmittelbar nach dem Kauf bereitgestellt werden können, bittet MINEKO den Kunden im Bestellprozess um seine ausdrückliche Zustimmung, dass MINEKO mit der Bereitstellung der Prüfergebnisse vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und um die Bestätigung seiner Kenntnis, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Bereitstellung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB). Die Zustimmung wird durch Aktivieren eines gesonderten, nicht vorausgewählten Kontrollkästchens („Sofort erhalten“) erteilt. Sie ist nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss. Die Zustimmung wird mit Datum und Uhrzeit in der Vertragsbestätigung dokumentiert.
12.3 Erteilt der Kunde die Zustimmung nach Ziffer 12.2 nicht, ist der Kaufpreis gleichwohl mit Vertragsschluss fällig; MINEKO stellt die Prüfergebnisse dann erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen bereit. Hierauf wird der Kunde vor dem Kauf hingewiesen. Der Kunde kann die Zustimmung bis zur Bereitstellung jederzeit im Kundenkonto nachholen; die Prüfergebnisse werden dann sofort bereitgestellt.
12.4 Bei den unentgeltlichen Leistungen nach den Ziffern 6 und 7 erlischt ein etwaiges Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der jeweiligen Leistung (§ 356 Abs. 5 Nr. 1 BGB). Hierauf weist MINEKO den Kunden vor dem Hochladen der Unterlagen hin.
12.5 Der Kunde kann seinen Widerruf auch über die Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ auf der Plattform erklären (§ 356a BGB). MINEKO bestätigt den Eingang eines über die Widerrufsfunktion erklärten Widerrufs unverzüglich per E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Eingangs.
13.1 Der Kunde stellt MINEKO alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vollständig, lesbar und wahrheitsgemäß zur Verfügung, insbesondere die vollständige Abrechnung mit Anschreiben, die Heizkostenabrechnung, den vollständigen Mietvertrag mit allen Anlagen und Nachträgen sowie Vereinbarungen mit dem Vermieter, die die Nebenkosten betreffen. Der Kunde teilt MINEKO mit, ob er bereits Widerspruch eingelegt oder eine Nachzahlung geleistet hat.
13.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, das Widerspruchsschreiben rechtzeitig an den Vermieter zu senden. Einwendungen gegen eine Abrechnung muss der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). MINEKO weist im Prüfbericht auf diese Frist hin, überwacht sie aber nicht.
13.3 Die Kommunikation mit dem Vermieter, insbesondere der Versand von Widerspruchsschreiben und Mahnschreiben und die Entgegennahme von Antworten und Zahlungen, obliegt allein dem Kunden. MINEKO freut sich über eine Rückmeldung zum Ergebnis, eine Pflicht des Kunden hierzu besteht nicht.
13.4 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten schuldhaft und entsteht MINEKO hierdurch ein Schaden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14.1 Dieser Teil C gilt für Kunden, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer, § 14 BGB), insbesondere für Mieter von Gewerbeflächen, Filialisten sowie Property- und Facility-Manager, die Abrechnungen für eigene oder verwaltete Flächen prüfen lassen („Partner“).
14.2 MINEKO bietet Unternehmern zwei Vertragsmodelle an:
a) Einzelprüfung (Single Check): Prüfung einzelner Abrechnungen zum Festpreis je Abrechnung. Die Einzelprüfung kann online über die Plattform gebucht werden; der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung von MINEKO zustande.
b) Rahmenvertrag mit Laufzeit: Prüfung einer vereinbarten Anzahl von Abrechnungen pro Jahr gegen eine monatliche Vergütung, einschließlich Zugang zum B2B-Portal (Ziffer 17) und regelmäßiger Abstimmung. Der Rahmenvertrag wird auf Grundlage eines individuellen Angebots von MINEKO in Textform geschlossen. Die Regelungen des individuellen Vertrags gehen diesen AGB vor.
14.3 Angaben auf der Plattform stellen kein verbindliches Angebot dar. Angebote von MINEKO sind für die im Angebot genannte Frist bindend. Alle Preise für Unternehmer verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
15.1 MINEKO prüft die vom Partner bereitgestellten Betriebskostenabrechnungen nach kaufmännischen, mietrechtlichen und formellen Kriterien, insbesondere die formelle und materielle Richtigkeit, den Abgleich mit Mietvertrag, Nachträgen und Anlagen, die Umlagefähigkeit der einzelnen Positionen, Verteilerschlüssel und Vorauszahlungen, die Wirksamkeit von Betriebskosten- und Einwendungsausschlussklauseln sowie die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Fristen, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht.
15.2 Je geprüfter Abrechnung erhält der Partner einen Prüfbericht mit Beanstandungen, rechtlicher Begründung und ermittelter Fehlerhöhe sowie ein Widerspruchsschreiben an den Vermieter. Die Bereitstellung erfolgt digital, bei Rahmenverträgen über das B2B-Portal.
15.3 Ziffer 9.2 gilt entsprechend. Die im Angebot oder Vertrag genannte Bearbeitungszeit beginnt mit dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Bei Rahmenverträgen gilt die vereinbarte monatliche Höchstzahl an Prüfungen (Cap); darüber hinausgehende Prüfungen werden zu dem im Vertrag genannten Preis je zusätzlicher Prüfung abgerechnet.
15.4 Nach jeder Prüfung entscheidet der Partner, ob MINEKO die Durchsetzung übernimmt (Ziffer 16), ob der Partner den Widerspruch selbst einlegt (Ziffer 16.5) oder ob kein Widerspruch erfolgt.
16.1 Durchsetzung durch MINEKO: Auf gesonderten Auftrag übernimmt MINEKO die außergerichtliche Durchsetzung der festgestellten Beanstandungen gegenüber dem Vermieter oder Verwalter im Namen und im Auftrag des Partners. Sie umfasst den Versand des Widerspruchsschreibens, die Korrespondenz mit dem Vermieter oder Verwalter, soweit erforderlich Erinnerungs- und Mahnschreiben nach Absprache mit dem Partner, die Verhandlung mit dem Ziel einer sachgerechten Einigung sowie die Bearbeitung der Reaktionen des Vermieters. Die Durchsetzung ist eine Inkassodienstleistung nach § 2 Abs. 2 RDG. Nicht geschuldet sind Prozess- oder Klageführung, verjährungshemmende Maßnahmen und Rechtsberatung über die geprüften Abrechnungen hinaus.
16.2 Vollmacht: Der Partner erteilt MINEKO für die Durchsetzung eine gesonderte Vollmacht in Textform, die sich ausschließlich auf die Korrespondenz zu den geprüften Abrechnungen bezieht. Ohne Vollmacht nimmt MINEKO keinen Kontakt zum Vermieter oder Verwalter auf.
16.3 Durchsetzungs-Fee: Für die Durchsetzung erhält MINEKO eine Erfolgsbeteiligung („Durchsetzungs-Fee“) in Höhe des im Vertrag vereinbarten Prozentsatzes des Erfolgs. „Erfolg“ ist der Betrag, um den sich die Zahlungsverpflichtung des Partners aus der geprüften Abrechnung infolge der Tätigkeit von MINEKO verringert oder der dem Partner vom Vermieter erstattet oder gutgeschrieben wird, jeweils netto und soweit der Vermieter oder Verwalter ihn schriftlich bestätigt hat oder eine korrigierte Abrechnung oder Zahlung erfolgt ist. Teilerfolge, insbesondere schriftlich bestätigte Teilbeträge, werden gesondert und jeweils nach ihrer Bestätigung abgerechnet; spätere Teilerfolge zur selben Abrechnung werden nachberechnet. Erzielt MINEKO keinen Erfolg, fällt für die Durchsetzung keine Vergütung an.
16.4 Vergleiche: MINEKO schließt Vergleiche mit dem Vermieter nur nach vorheriger Zustimmung des Partners in Textform. Lehnt der Partner einen von MINEKO empfohlenen und vom Vermieter angebotenen Vergleich ab, kann MINEKO den Durchsetzungsauftrag für diese Abrechnung beenden; in diesem Fall steht MINEKO die Durchsetzungs-Fee auf den vom Vermieter angebotenen Betrag zu.
16.5 Widerspruch durch den Partner, Finder’s Fee: Legt der Partner den Widerspruch selbst ein, fällt keine Durchsetzungs-Fee an. MINEKO erhält stattdessen eine Erfolgsvergütung („Finder’s Fee“) in Höhe des im Vertrag vereinbarten Prozentsatzes der von MINEKO im Prüfbericht ausgewiesenen Fehlerhöhe. Die Finder’s Fee wird ausschließlich auf eindeutig belegte Fehler erhoben, denen keine abweichende Rechtsprechung entgegensteht (insbesondere: nicht umlegbare Positionen, nicht vereinbarte Positionen, Kalkulationsfehler, Strafabzüge, falsche Verteilerschlüssel). Sie wird mit Bereitstellung des Prüfberichts fällig. Stellt sich nachträglich heraus, dass ein als eindeutig ausgewiesener Fehler rechtlich nicht haltbar ist, erstattet MINEKO die hierauf entfallende Finder’s Fee vollständig. Die gesamte Kommunikation mit dem Vermieter erfolgt in diesem Fall durch den Partner.
16.6 Während einer Durchsetzung durch MINEKO kommuniziert ausschließlich MINEKO mit dem Vermieter oder Verwalter über die beanstandeten Positionen. Der Partner leitet Schreiben und Zahlungsmitteilungen des Vermieters unverzüglich an MINEKO weiter und trifft ohne Abstimmung mit MINEKO keine Vereinbarungen mit dem Vermieter über die geprüften Abrechnungen. Der Partner teilt MINEKO Erstattungen, Gutschriften und korrigierte Abrechnungen unverzüglich mit.
17.1 MINEKO kann dem Partner ein B2B-Portal zur Verfügung stellen, über das Mietflächen, Abrechnungen, Prüfungen, Dokumente und Statusmeldungen zentral verwaltet werden. Bei Rahmenverträgen ist der Zugang Bestandteil des Vertrags; bei Einzelprüfungen wird das Portal nicht bereitgestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
17.2 Der Umfang der Portalfunktionen und die Anzahl der Benutzerzugänge ergeben sich aus dem Vertrag. MINEKO entwickelt das Portal fortlaufend weiter und kann Funktionen ergänzen oder ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; MINEKO ist bemüht, das Portal an Werktagen zu den üblichen Geschäftszeiten verfügbar zu halten und Wartungsarbeiten anzukündigen.
17.3 Der Partner stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten, hält Zugangsdaten geheim und ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seine Zugänge vorgenommen werden.
18.1 Die Vergütung für Einzelprüfungen wird mit Bereitstellung des Prüfberichts in Rechnung gestellt. Die monatliche Vergütung aus Rahmenverträgen wird monatlich im Voraus zum Monatsanfang in Rechnung gestellt. Durchsetzungs-Fee und Finder’s Fee werden nach Ziffer 16 fällig. Rechnungen sind innerhalb von [10] Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. MINEKO kann bei Einzelprüfungen Vorkasse verlangen; die Bearbeitung beginnt dann mit Zahlungseingang.
18.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann MINEKO weitere Prüfungen bis zum Zahlungseingang zurückstellen.
18.3 Rahmenverträge beginnen zu dem im Vertrag genannten Datum und laufen über die vereinbarte Laufzeit. Sie verlängern sich jeweils um zwölf Monate zu den bisherigen Konditionen, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18.4 Ein laufender Durchsetzungsauftrag kann vom Partner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Kündigt der Partner, nachdem MINEKO das Widerspruchsschreiben versendet hat, steht MINEKO die Durchsetzungs-Fee auf einen Erfolg zu, der innerhalb von zwölf Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung eintritt und auf der Tätigkeit von MINEKO beruht. Endet ein Rahmenvertrag, werden bereits begonnene Durchsetzungen zu Ende geführt.
18.5 Der Partner stellt die für Prüfung und Durchsetzung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig bereit und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern die vereinbarten Bearbeitungszeiten entsprechend.
18.6 Referenznennung: MINEKO darf den Partner unter Nennung seines Namens und seines Logos als Referenzkunden benennen, insbesondere auf der Plattform und in Präsentationen. Der Partner kann dem jederzeit in Textform widersprechen; MINEKO stellt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen ein.
18.7 Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin.
19.1 MINEKO erbringt ihre Leistungen als registrierter Inkassodienstleister. MINEKO berät den Kunden ausschließlich im Zusammenhang mit der Prüfung und außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus der geprüften Abrechnung. Eine darüber hinausgehende Rechtsberatung, insbesondere zu anderen mietrechtlichen Fragen, ist nicht Gegenstand des Vertrags.
19.2 Hinweis nach § 13b Abs. 1 RDG: Der Kunde kann seine Rechte auch selbst, mit Hilfe eines Mietervereins, einer Verbraucherzentrale oder einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts prüfen und durchsetzen. Soweit MINEKO eine erfolgsabhängige Vergütung erhält (Teil C), kann eine Durchsetzung auf eigene Rechnung oder gegen feste Vergütung dazu führen, dass der Kunde einen erzielten Erfolg in voller Höhe behält. MINEKO setzt keine Prozessfinanzierer ein.
19.3 MINEKO wird nicht tätig, wenn sie den Vermieter des Kunden in derselben Angelegenheit berät oder vertritt oder ein sonstiger Interessenkonflikt besteht. MINEKO informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich.
20.1 Prüfbericht, Widerspruchsschreiben und Mahnschreiben sind urheberrechtlich geschützte Werke von MINEKO. Der Kunde erhält das einfache, zeitlich unbegrenzte Recht, die Prüfergebnisse für die Geltendmachung seiner Rechte aus der geprüften Abrechnung zu nutzen. Widerspruchsschreiben und Mahnschreiben sind zur Übermittlung an den Vermieter bestimmt. Der Prüfbericht ist ausschließlich für den Kunden bestimmt; er darf an den Rechtsschutzversicherer des Kunden, einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt weitergegeben werden, nicht jedoch an den Vermieter oder Dritte. MINEKO empfiehlt dem Kunden, dem Vermieter nur das Widerspruchsschreiben und das Mahnschreiben zu übermitteln.
20.2 Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung, insbesondere die Verwendung des Regelwerks oder der Textbausteine für Dritte, ist ohne Zustimmung von MINEKO nicht gestattet.
20.3 Inhalte der Plattform (Texte, Grafiken, Rechner, Datensammlungen) sind Eigentum von MINEKO oder ihrer Lizenzgeber und dürfen ohne Zustimmung nicht systematisch ausgelesen oder wiederverwendet werden.
21.1 Für Verbraucher gelten für die digital bereitgestellten Prüfergebnisse die gesetzlichen Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Die Prüfergebnisse werden einmalig bereitgestellt; MINEKO schuldet keine Aktualisierungen, weil sich die Prüfung auf den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Erstellung bezieht. Hierauf weist MINEKO im Prüfbericht hin.
21.2 Ein Mangel liegt insbesondere nicht darin, dass der Vermieter Beanstandungen nicht anerkennt, dass sich die Rechtsprechung nach Erstellung ändert oder dass die Prüfung auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden beruht.
21.3 Für Unternehmer gilt: Mängel sind MINEKO innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform anzuzeigen. MINEKO ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Bereitstellung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
22.1 MINEKO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MINEKO, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
22.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MINEKO nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
22.3 Im Übrigen ist die Haftung von MINEKO bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Regelungen dieser Ziffer 22 gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MINEKO.
22.4 MINEKO haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Angaben und nicht für Nachteile, die dadurch entstehen, dass der Kunde Fristen gegenüber dem Vermieter versäumt oder das Widerspruchsschreiben nicht oder verspätet absendet.
23.1 MINEKO verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und Dritter (zum Beispiel des Vermieters) nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung unter www.mineko.de/datenschutz.
23.2 Der Kunde ist berechtigt, in den Unterlagen Angaben zu schwärzen, die für die Prüfung nicht benötigt werden (zum Beispiel Daten von Mitbewohnern, Kontonummern, Geburtsdaten). Angaben zum Vermieter, zur Wohnung und zu den Kosten müssen lesbar bleiben.
24.1 MINEKO versendet keinen Newsletter. Kunden, die Prüfergebnisse erworben oder über ihre Rechtsschutzversicherung erhalten haben, erinnert MINEKO einmal jährlich per E-Mail daran, dass ihre nächste Abrechnung geprüft werden kann, und informiert sie über Änderungen des Angebots für die Prüfung (§ 7 Abs. 3 UWG). Andere Kunden erhalten diese Erinnerung nur, wenn sie dies im Kundenkonto ausgewählt haben. Der Kunde kann der Erinnerung jederzeit widersprechen, zum Beispiel über den Abmeldelink in jeder E-Mail, im Kundenkonto oder per E-Mail an [email protected]; hierauf weist MINEKO bei der Erhebung der E-Mail-Adresse und in jeder Erinnerung hin.
24.2 MINEKO kann den Kunden nach Abschluss eines Auftrags um eine Bewertung bitten. Eine Verpflichtung zur Bewertung besteht nicht.
25.1 MINEKO ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
25.2 Beschwerden über MINEKO als Inkassodienstleisterin können an die Aufsichtsbehörde nach Ziffer 1.2 gerichtet werden.
26.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
26.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
MINEKO GmbH, Berlin, Stand 09.09.2026
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MINEKO GmbH, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin, Telefon +49 (0)30 4036 575 0, E-Mail [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.mineko.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (hier: Prüfbericht und Widerspruchsschreiben als digitale Dokumente) vorzeitig, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB).
Ende der Widerrufsbelehrung
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An MINEKO GmbH, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin, E-Mail [email protected]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
_______________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): _______________________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________
Datum: _______________________
(*) Unzutreffendes streichen.