Die Bezahlung einer Nachzahlung ist keine Zustimmung. Ein Überprüfen der Abrechnung macht in diesem Falle erst recht Sinn, um Gewissheit zur Korrektheit zu bekommen. Das selbe gilt auch bei eine Gutschrift. Als Mieter haben Sie 365 Tage nach Erhalt der Abrechnung Zeit diese prüfen zu lassen. Der Zeitpunkt nach Zahlung der Nachzahlung ist somit perfekt für eine Prüfung.
Mineko arbeiten mit den wichtigsten Rechtschutzversicherungen in Deutschland seit mehr als einem halben Jahrzehnt zusammen und prüft für die Kunden der Versicherungen. Als Spezialisten für die Nebenkostenprüfung machen wir nur das und können somit skaliert und hochpräzise Prüfen.
Die Kosten für eine Prüfung wird von den Versicherungen lieber übernommen als eine Rechnung vom Anwalt. Mineko prüft schneller und als Spezialist präziser. Jede einzelne Prüfung verbesser und optimiert unser Regelwerk. Deshalb vertrauen mehr als ein Dutzend Versicherungen auf die Prüfung von Mineko wie z.B. ARAG, DEVK, R+V, Allianz, HUK, Zurich, Württembergische, Adam Riese, WGV, LVM, KS-Auxilia und viele weitere. Finden Sie heraus ob ihre Rechtssschutzversicherung mit dabei ist.
Der Prüfprozess lässt sich in 5 Schritte gliedern:
Schritt 1
Sie laden Ihre Nebenkostenabrechnung und Ihren Mietvertrag bei uns hoch.
Schritt 2
Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und kontaktieren Sie, falls Unterlagen für eine umfassende Prüfung fehlen sollten.
Schritt 3
Wir prüfen innerhalb der vereinbarten Bearbeitungszeit Ihre Nebenkostenabrechnung auf kalkulatorische, rechtliche und formelle Fehler.
Schritt 4
Wir schicken Ihnen einen umfangreichen Prüfbericht zu. Hier erklären wir Ihnen im Detail, wo Ihre Abrechnung fehlerhaft ist und wie Sie weiter vorgehen sollen. Wir senden Ihnen außerdem ein personalisiertes Widerspruchsschreiben für Ihren Vermieter zu.
Schritt 5
Sie leiten den Widerspruch an Ihren Vermieter weiter. Dieser muss Ihnen dann eine korrekte Abrechnung ausstellen und bereits zu viel gezahltes Geld zurückerstatten. Unserer Erfahrung nach dauert das 5 – 14 Tage.
Für den außergewöhnlichen Fall, dass Ihr Vermieter nicht auf Ihren Widerspruch reagiert, unterstützen wir Sie mit einem außergerichtlichen Mahnschreiben. Das erhöht den rechtlichen Druck auf Ihren Vermieter.
Zu jeder Zeit während der Prüfung steht Ihnen unser Experten-Team unterstützend zur Seite.
Die Prüfung von gewerblichen Betriebskostenabrechnungen ist wesentlich komplexer als die Wohnraumprüfung. Dies liegt zum einen an der Gebäudestruktur durch diverse technische Anlagen, der Gebäudegröße und zum anderen an der Höhe aller damit in Zusammenhang stehenden Betriebskosten. Des Weiteren sind sowohl gewerbliche Mietverträge als auch die Gewerberaum-Rechtsprechung deutlich intransparenter und umfangreicher in der Recherche und Prüfung.
Als Mineko überprüfen wir gewerbliche Betriebskosten für Mieter und dienen als verlängerte Werkbank für ihr Property-Management-Team. Unsere systematische und technische Prüfung unterstützt nicht nur ihr Team, sondern geht auch in eine Tiefe, die sie bisher nicht erreichen konnten. Dank unseres umfangreichen Wissens aus mehr als 100.000 verschiedene geprüften Objekte finden wir Fehler, die bisher unentdeckt waren. Mit unserem für Gewerbemieter optimierten B2B Login erhalten Sie den Überblick der geprüften Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Belege und Unterlagen.
Wir benötigen für die Prüfung folgende Unterlagen:
Die Dokumente sind notwendig, damit wir so genau wie möglich prüfen können und für Sie das beste Ergebnis erzielen können. In vielen Fällen entscheidet nämlich Ihr Mietvertrag darüber welche Kosten in welchem Umfang auf Sie umgelegt werden dürfen. Sind bestimmte Kosten dort nicht explizit aufgeführt, dürfen Sie auch nicht abgerechnet werden.
Seit dem Start von Mineko in 2014 hat das Unternehmen bereits über 125.000 Nebenkostenabrechnungen für Mieter geprüft. Die Prüfalgorithmen werden kontinulierlich verbessert und durch die neuen Prüfungen optimiert. Jede Abrechnung verbessert das Regelwerk der Prüfungen.
Gewerbliche Betriebskostenabrechnungen prüft Mineko kontinuierlich für hunderte von Unternehmen aus Deutschland.
Kunden von Rechtschutzversicherungen prüfen ihre Abrechnungen komplett kostenfrei. Die Prüfung ist mit inbegriffen bei vielen Rechtsschutzversicherungen mit dem Baustein Wohnen. Mit inbegriffen ist eine Prüfung bei ARAG, DEVK, R+V, Württembergische, Adam Riese, Allianz, WGV, HUK, LVM, Zurich und vielen weiteren. Erfahrungsgemäss wird eine Prüfung auch bei den meisten anderen Rechtschutzversicherungen übernommen, die Prüfung dazu wird von Mineko übernommen.
Für die meisten Mieter von Wohnungen ist eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnung ohne Kosten verbunden, wenn eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Wohnen vorhanden ist.
Ohne Rechtsschutzversicherung können Sie ihre private Nebenkostenabrechnung von unseren Experten für schon ab 49 € prüfen lassen - einmalig, ohne Abo. Egal wie umfangreich oder kompliziert Ihre Abrechnung auch sein mag, der Preis bleibt für Sie derselbe. Sie erhalten das Ergebnis unserer Prüfung innerhalb von wenigen Tagen.
Die Preise sind abhängig von Ihrer Wohnungsgröße und wie schnell Sie das Ergebnis erhalten möchten. Eine Übersicht über die Preise und Leistungen für das Prüfen von Nebenkostenabrechnungen für Wohnraum finden Sie hier. Weiter zu Preisen Prüfung von Gewerbe-Mietflächen.
Nach der Bestellung zur Prüfung erhalten Sie direkt eine Bestellbestätigung mit dem Hinweis bis wann wir Ihre Prüfung durchführen werden.
Wir sichten ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Sollten Unterlagen fehlen bekommen Sie eine E-Mail mit dem Hinweis was zusätzlich benötigt wird. Diese Unterlagen lassen sich im persönlichen Kundencenter passwortgeschützt hochladen. Bei Vollständigleit werden Sie informiert mit dem geplanten Termin zur Feritgstellung der Prüfung.
Nach Fertigstellung der Prüfung werden Sie per E-Mail informiert und Sie können den Prüfbericht samt Widerspruchsschrieben für Ihren Vermieter herunterladen.
Eine Zahlung ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis und es kann weiterhin ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung eingelegt werden. Dies wurde höchstrichterlich durch den BGH entschieden. Also auch wenn eine Nachzahlung oder Gutschrift bereits erfolgt ist, kann bei fehlerhafter Abrechnung trotzdem Widerspruch eingelegt werden.
Eine professionelle Prüfung der Nebenkostenabrechnung lohnt sich immer. Wir haben aber bereits über 100.000 Nebenkostenabrechnungen geprüft und dabei eine Fehlerquote von 90% festgestellt. Im Durchschnitt sind die fehlerhaften Abrechnungen € 317 zu hoch. Da lohnt sich die Beauftragung also auf jeden Fall.
Auch wenn die Prüfung ergibt, dass Ihre Abrechnung zu 100% korrekt ist, lohnt es sich für Sie. Der aussagekräftige Prüfbericht erklärt die Positionen und Sie haben endlich die Gewissheit: Ihr Vermieter rechnet korrekt ab. Ohne Prüfung hätten Sie das nicht herausgefunden.
Generell beträgt die Frist um Widerspruch gegen Ihre Betriebskostenabrechnung einzulegen, ein Jahr nach Zustellung Ihrer Abrechnung. Oft finden sich jedoch Formulierungen auf dem Begleitschreiben einer Abrechnung, dass Sie innerhalb vier Wochen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen müssen. Solche oder ähnliche Formulierungen sind für Vermietungen des privaten Wohnraum ungültig und können von Ihnen ignoriert werden.
Das Gesetz legt eindeutig fest, dass Mieter 365 Tage Zeit haben, um Widerspruch gegen eine Betriebskostenabrechnung einzulegen, dies auch unabhängig davon ob die Nachzahlung bereits getätigt wurde oder nicht.
Was wir im Umfang einer Nebenkostenprüfung prüfen:
Was wir NICHT prüfen können:
Mit der Bestellung beauftragen Sie Mineko mit einer einmaligen Prüfung der Nebenkostenabrechnung. Sie schließen ausdrücklich kein Abo ab. Es kommen keinerlei versteckte Folgekosten auf Sie zu.
Sie können jederzeit Unterlagen nachreichen. Mineko prüft die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und informiert Sie darüber. Nachdem Sie eine Bestätigung über die Vollständigkeit der Unterlagen erhalten haben müssen Sie keine weiteren Unterlagen hochladen.
Über den Stand der Prüfung halten wir Sie auf dem Laufenden und ist in Ihrem Kundenlogin zu sehen.
Sie können Ihre Unterlagen ganz bequem von zu Hause aus hochladen.
Dazu scannen oder fotografieren Sie die benötigten Unterlagen einfach mit Ihrem Handy ab und fügen diese mit nur einem Klick auf unserer Website ein. Nach Überprüfung der Vollständigkeit der Unterllagen wird mit der Prüfung begonnen.
Im Falle einer Prüfung durch Mineko wird zunächst die Wirksamkeit Ihrer Widerspruchsklausel überprüft. In den meisten gewerblichen Mietverträgen sind unwirksame Klauseln vereinbart worden. Mineko begründet dies mit aktueller Gewerberaum-Rechtsprechung. Was dazu führt, dass Sie weiterhin bis zu einer Verjährungsfrist von 3 Jahren Widerspruch gegen ihre Betriebskostenabrechnung einreichen können. Im besten Falle können wir für die letzten 3 Jahre für fehlerhafte Abrechnungen einen Widerspruch einlegen und so zuviel bezahlte Beträge zurück erhalten.
Ihr Prüfbericht und das Anschreiben zum Widerspruch weisen in der Regel eine rechtliche Grundlage zu jeder widersprochen Position auf. Versuchen Sie, wenn möglich, durch ein persönliches Gespräch die Sachlage mit Ihrem Vermieter zu klären. Eine Prozess- und Klageführung sollte als letzte Möglichkeit durch eine rechtliche Beratung abgesichert sein.
Nein, leider greifen die wohnraumrechtlichen Anforderungen und Fristen im Gewerberaum nicht. Insofern hat ihr Vermieter mind. 3 Jahre Zeit (Verjährungsfrist) ihre Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Sollte mietvertraglich eine kürzere Abrechnungsfrist vereinbart worden sein, so ist diese Regelung leider unwirksam und greift nicht.
Bei einer materiell fehlehaften Abrechnung empfehlen wir die Zahlung unter Vorbehalt, so dass keine weiteren Kosten auf Sie durch Mahngebühren oder Verzugszinsen entstehen können. Im Falle einer kompletten formell fehlerhaften Abrechung müssen Sie eine Nachzahlungsforderung nicht leisten, bis Sie eine ordnungsgemäße Abrechnung erhalten haben. In Ihrem Prüfbericht und in unserem finden Sie dazu weitere Hinweise.
Wir benötigen den Mietvertrag unbedingt um Ihre Nebenkostenabrechnung mit Ihren individuellen mietvertraglichen Vereinbarungen abzugleichen und somit ein korrektes und umfassendes Prüfergebnis für Sie zu erzielen.
Im Mietvertrag können sich an unterschiedlichen Stellen Regelungen zur Kostentragungspflicht im Hinblick auf Nebenkosten wiederfinden. Nur wenn wir diese kennen, können wir die Berechnungen Ihres Vermieters vollständig prüfen. Eine seriöse Überprüfung kann daher ausschließlich mit dem Mietvertrag stattfinden.
Bei uns können Sie so viele Abrechnungen prüfen lassen, wie Sie möchten. Jede Nebenkostenabrechnung pro Jahr ist ein getrennter Auftrag.
Sie können uns aber selbstverständlich auch weitere Abrechnungen zur Prüfung zukommen lassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine weitere Mietfläche prüfen wollen oder ob Sie einen anderen Abrechnungszeitraum überprüfen lassen möchten. Wenn Sie mehr als eine Abrechnung hochladen, prüfen wir jeweils die neueste Abrechnung für Sie.
Ihr Vermieter ist verpflichtet alle Belege zu Ihrer Abrechnung offen zu legen. Das Mindeste, was er Ihnen dazu anbieten muss, ist ein Termin vor Ort, wo er Ihnen die Belege in geordneter Form darlegt. Sollte dies nicht möglich sein, muss er Ihnen die Belege zusenden, darf Ihnen jedoch dafür gebühren in Rechnung stellen.
Für Kunden mit Rechtsschutzversicherung ist die Prüfung kostenfrei und es muss im Bestellprozess nicht bezahlt werden.
Für Selbstzahler bieten wir 4 Zahlungsmöglichkeiten an:
Sie können Ihre bevorzugte Bezahlmethode am Ende des Beauftragungsprozesses auswählen.
Wir verlangen übrigens keine zusätzlichen Kosten für die Bezahlmethoden. Sie können also ganz sorgenfrei wählen.
Für Gewerbekunden kann die Prüfung auch per Rechnung bezahlt werden.
Absolut! Sie können bei Mineko auch Ihre gewerbliche Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.
Besuchen Sie dazu einfach unsere spezielle Seite für die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen im Gewerbebereich. Je nach Mietfläche, Anzahl der Mieter und sonstigen individuellen Gegebenheiten erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot für die Prüfung Ihrer Abrechnung. Wir helfen Ihnen dabei, mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten aufzudecken und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer gewerblichen Nebenkosten.
Wenn Ihr Vermieter 2 Wochen nach Ihrem Widerspruch nicht reagiert, empfehlen wir, eine schriftliche Erinnerung zu senden. Schicken Sie diese auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein - somit haben Sie im Falle einer rechtlichen Eskalation den Nachweis, dass Sie Ihren Vermieter erinnert haben.
Sollte Ihr Vermieter auch 2 Wochen nach der Erinnerung nicht auf Ihr Anliegen reagieren, empfehlen wir Ihnen, ein außergerichtliches Mahnschreiben zu senden. Für unsere Kunden erstellen wir das Mahnschreiben kostenfrei. Das aussergerichtliche Mahnschreiben ist zu Ihrem persönlichen Prübericht und dem Widerspruchschreiben beigefügt in Ihrem persönlichen Kundenbereich.
Und noch ein freundlicher Hinweis: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Vermieter in der Regel die Fehler in Ihrer Abrechnung nicht mit Absicht machen, sondern selbst keine Rechtsexperten sind. Daher empfehlen wir Ihnen, eine bestimmte aber dennoch freundliche Tonlage bei Ihrem Vermieter anzuschlagen.
In der Regeln innerhalb von 2 Tagen, über den Liefertermin halten wie Sie nach Beauftragung auf dem Laufenden.
Wichtig ist, dass Sie zwischen Nutzungszeitraum und Abrechnungszeitraum unterscheiden. Der Abrechnungszeitraum beschreibt fast immer eine einjährige Zeitspanne zwischen dem 1.1. und dem 31.12. in dem sämtliche Kosten eines Hauses oder einer Wohnung angefallen sind. Dem gegenüber gestellt wird Ihr Nutzungszeitraum, also die Zeit in der Sie die Wohnung gemietet haben. Sollten Sie ganzjährig die Wohnung gemietet haben, sind Abrechnungszeitraum und Nuzungszeitraum identisch. Die Tage Ihres Nutzungszeitraum fließen dann in die Berechnung Ihrer anteiligen Kosten ein.
Sollten Ihre getätigten Vorauszahlungen durch eine Anpassung von den Vereinbarungen aus Ihrem Mietvertrag abweichen, ist dies ein Umstand den wir nicht überprüfen können. Im Falle nicht korrekt verbuchter Einzahlungen auf Ihrem Mietkonto, kontaktieren Sie bitte die Verwaltung oder Vermieter und weisen über Ihre Kontoauszüge Ihre getätigten Überweisungen nach.
Falls Sie sicher sind, dass Ihr Rechtsschutzvertrag den Bereich Mietrecht/Wohnung/Immobilienrecht einschließlich Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten abdeckt, bitten wir Sie, den entsprechenden Versicherungsschein oder die relevante Seite in Ihrem persönlichen Kundenbereich hochzuladen. So können wir eindeutig verifizieren, dass Sie in diesem Bereich versichert sind. Direkter Zugang zum Kundenlogin: Mineko Kundenlogin »
Sollte die Deckungsprüfung aufgrund einer Wartezeit (Schonfrist) negativ ausgefallen sein, aber Sie sind überzeugt, dass Ihr Versicherungsschutz bereits länger als 90 Tage besteht, laden Sie bitte einen entsprechenden Nachweis (Versicherungsschein oder Rechnung) in Ihrem Kundenbereich hoch. Dies ermöglicht uns, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Mineko Kundenlogin »
Um die Prüfung über Ihre Rechtsschutzversicherung abzurechnen, können Sie eine Schadennummer beantragen. Mineko übernimmt die Abrechnung direkt mit Ihrer Versicherung. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung telefonisch oder per E-Mail mit dem Anliegen:
"Ich möchte meine strittige Nebenkostenabrechnung durch den Rechtsdienstleister Mineko prüfen lassen. Bitte teilen Sie mir hierfür eine Schadennummer mit."
Senden Sie diese Schadennummer anschließend an info@mineko.de mit dem Betreff "Schadennummer XXXX für Prüfung XXX-XXX"
Bitte beachten: verwenden Sie die selbe E-Mail mit der Sie bei Mineko registriert sind.
Falls der Baustein Wohnen nicht in Ihrem Rechtsschutz enthalten ist oder eine Deckungszusage aufgrund der Wartezeit nicht möglich ist, bieten wir Ihnen eine Expertenprüfung zu einem vergünstigten Preis von 69 € statt 89 € an.
Sie haben Ihren Mietvertrag und die Abrechnung bereits eingereicht, somit ist der größte Teil der Arbeit bereits erledigt. Bitte geben Sie bei der Bezahlung Ihre Ticketnummer an, damit wir die Zahlung richtig zuordnen können. Zum exklusiven Angebot »
Wenn die Deckungsprüfung negativ ausgefallen ist, weil der Baustein Wohnen nicht in Ihrer Versicherung enthalten ist oder die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist und Sie unser Angebot nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie die Prüfung stornieren.
Senden Sie hierfür bitte eine E-Mail an info@mineko.de mit dem Betreff "Storno wegen Deckungsprüfung zu Prüfung XXX-XXX". Sie erhalten von uns eine Stornobestätigung. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, sollte in Zukunft eine erneute Prüfung Ihrer Betriebskostenabrechnung erforderlich sein.
Bitte beachten: verwenden Sie die selbe E-Mail mit der Sie bei Mineko registriert sind.
Wichtig ist, dass Sie zwischen Nutzungszeitraum, also dem Zeitraum zu dem Sie die Wohnung im Abrechnungsjahr bewohnt haben und dem Abrechnungszeitraum unterscheiden. Der Abrechnungszeitraum muss immer ein Jahr betrachten und zeigt die Kosten der einer Betriebskostenart für ein Jahr. Über Ihren Nutzungzeitraum werden dann Ihre anteiligen Kosten berechnet.
Hierbei handelt es sich um Gradtage, einer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Maßeinheit der Betriebskostenart Grundkosten Heizung. Man unterteilt dabei ein Kalenderjahr in 1.000 Gradtage, um so eine gerechte Verteilung der Grundkosten bezüglich der heizintensiven Monate zu erlangen.
Im Jahr des Ein- oder Auszugs entsteht meist eine Nachzahlungsforderung. Dies hängt zusammen mit der Tatsache, dass die Summe der Vorauszahlungen nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. Dadurch, dass die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen immer gleich bleibt, bildet sich in den Sommermonaten ein fiktives Guthaben, welches dann in den heizintensiven Monaten wieder aufgebraucht wird. Idealerweise sind die Vorauszahlungen so kalkuliert, dass Sie weder eine Nachzahlungsforderung noch eine Gutschrift über die Betriebskostenabrechnung erhalten. Im Jahr Ihres Einzugs reichen deswegen die Vorauszahlungen oft nicht aus, um alle Kosten auzugleichen, was eine Nachzahlung nach sich zieht.
Durch das Einreichen eines außergerichtlichen Mahnschreibens, haben Sie Ihre Möglichkeiten als natürliche Person ausgeschöpft. Der Erfolg weiterer Erinnerungen ist fraglich.
Die Durchsetzung des Widerspruchs kann ab diesem Punkt nur noch durch einen Rechtsbeistand erfolgen, da dieser weitere Schritte einleiten kann. Wir empfehlen einen Anwalt im Mietrecht zu konsultieren.
Mineko Kunden erhalten eine kostenlose Erstberatung von zertifizierten Rechtsanwälten. Direkt zu unserem Partner Klugo » oder telefonisch erreichen Sie das Anwaltnetzwerk unter der Hotline 0221 29269400.
Tipp: Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bietet es sich an diese zu Rat zu ziehen.
Wenn ihre Wohnfläche unterschiedliche Größenangaben aufweist, muss dies nicht zwingend falsch sein. Unterschiedliche Quadratmeterangaben zwischen ihrem Mietvertrag und der Abrechnung sind möglich.
Beispielsweise wird bei der Kalkulation Ihrer Heizkosten oft die beheizte Wohnfläche Ihrer Wohung verwendet. Diese ist dann kleiner als die bewohnte Fläche. Ein weiteres Beispiel wäre die Abrechnung einer Liegenschaft, also dem Zusammenschluss mehrerer Häuser, wenn ein Dienstleister mehrere Objekte betreut. Entscheidend ist hier jedoch die tatsächliche Fläche der Wohnung. Sollten Sie gegen die Quadratmetergröße widersprechen wollen, benötigen Sie dafür eine ausreichende Grundlage, deren Gegenteil Ihr Vermieter beweisen muss.
Sie sollten den Prüfbericht gründlich durchlesen und im Anschluss den Entwurf des Widerspruchsschreibens bearbeiten.
Sobald der Widerspruch Ihrerseits bearbeitet wurde, können Sie diesen an Ihren Vermieter senden.
Die Durchsetzung des Widerspruchs liegt tendenziell in Ihren Händen. Mineko ist rein in der Überprüfung aktiv.
Nach der Abrechnungs- und Korrekturfrist, dürfen sich Korrekturen Ihres Vermieters nicht mehr zu Ihrem Nachteil auswirken. Veränderungen zu Ihren Gunsten müssen jedoch berücksichtigt werden.
Der Widerspruch ist ab diesem Zeitpunkt also eine sichere Sache und kann nicht mehr darin resultieren, dass Sie einen Nachteil erleiden. Die Abrechnung darf nur noch in eine für den Mieter positive Richtung korrigiert werden.
Natürlich ist gleichzeitig die Widerspruchsfrist von 12 Monaten ab Erhalt der Nebenkostenabrechnung zu beachten.
Weitere Hilfestellungen zur Abrechnungsfrist und Berechnung selbiger finden Sie hier.
Der Prüfbericht ist ausschließlich für Sie als Mieter gedacht und bietet eine detaillierte Übersicht über mögliche Fehler in der Abrechnung. In einigen Fällen zeigt der Bericht auch, dass sich der Vermieter zu Ihren Gunsten verrechnet hat.
Das Widerspruchsschreiben hingegen ist speziell für den Vermieter bestimmt und enthält alle wesentlichen Punkte, um eine Korrektur der Abrechnung anzufordern.