Fahrstuhl, Kosten für Mieter

Fahrstuhl und Aufzug als Nebenkosten verständlich erklärt: Infos und Tipps für Mieter

Gerade bei Umzügen oder großen Einkäufen ist es ein Segen: Der Aufzug im Haus. Doch welche Kosten des Aufzugs sind in einer Betriebskostenabrechnung umlagefähig? Und müssen alle Mieter die Kosten tragen, auch die im Erdgeschoss? In diesem Artikel beantworten wir diese und andere Fragen, die unsere Kunden uns am meisten zum Thema Fahrstuhl/Aufzug stellen.

Prüfung der Position Aufzug ist Bestandteil der Nebenkostenprüfung.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Aufzugkosten Nebenkosten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aufzugskosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • Auch Erdgeschossmieter müssen an den Kosten beteiligt werden
  • Nicht umlagefähig sind Reparaturkosten
  • Vorsicht beim Vollwartungsvertrag

Umlagefähigkeit der Aufzugskosten 

Laut Betriebskostenverordnung § 2 Nr. 7 sind die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs umlagefähig. Doch dabei gilt es streng zu unterscheiden zwischen den laufenden Betriebskosten des Aufzugs und den einmaligen Instandhaltungskosten.

Umlagefähig sind demnach:

  • Die Kosten des Betriebsstroms
  • Reinigung des Aufzugsschachtes
  • Kosten für Notfallbefreiung
  • Die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung und Überwachung
  • Die Pflege der Anlage und Reinigung 
  • Die regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit 
  • Kosten für die Einstellung durch eine Fachkraft 

Nicht umlagefähig sind hingegen einmalige Kosten für einen Störungsdienst sowie Kosten für Ersatzteile und deren Installation. Ein Beispiel: Geht der Spiegel im Aufzug zu Bruch, müssen die Mieter nicht für einen neuen aufkommen, weil der Austausch des Spiegels unter einmalige Instandhaltungskosten fällt.

Kostenbeteiligung auch für Mieter im Erdgeschoss?

Ja, sie müssen. Auch wenn sie ihn nie benutzen, müssen Erdgeschossmieter an den Aufzugskosten beteiligt werden. Denn die Gesetzgebung sagt: Die Kosten für einen Aufzug sind von allen Mietern zu tragen.

Der Grund ist der, dass jeder Mieter ihn nutzen kann. Sie haben Zugang. Und dies kann sogar rechtens für Mieter sein, die in einem Nebengebäude ohne Aufzug wohnen, wenn sie mit dem Hausschlüssel Zugang zum Gebäudeteil mit dem Aufzug haben.

Hinweis: In einem Mietvertrag kann aber auch geregelt sein, dass die Erdgeschossmieter nicht an den Kosten des Fahrstuhls beteiligt werden. Dies ist rechtens, wenn es vereinbart wurde.

Vollwartungsvertrag Aufzug

Werden im Rahmen eines einheitlichen Vertrages z.B. für den Aufzug sowohl Betriebsleistungen als auch Verwaltungstätigkeiten, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten erbracht, ist eine Aufteilung der „gemischten“ Kosten erforderlich. 

Denn im Rahmen sogenannter Vollwartungsverträge ist bei Aufzügen regelmäßig nicht nur die Wartung der Anlage, sondern auch die Beseitigung von Störungen und der Austausch defekter Teile Vertragsgegenstand und damit die Instandhaltung und Instandsetzung

Aufzug in der Nebenkostenabrechnung

Bei der Ermittlung der nach § 2 Nr. 7 BetrKV umlagefähigen Betriebskosten für den Aufzug sind diese Kosten daher abzuziehen. Die meisten Mieter wissen das nicht. 

Ob ein Vermieter aber einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen hat oder nicht, ist schwierig zu erkennen, da es gemäß aktueller Rechtsprechung genügt, wenn in der Nebenkostenabrechnung lediglich die bereinigten Kosten dargelegt sind. 

Hinweis: Durch eine Einsicht in die entsprechenden Verträge/Belege können Sie sich Gewissheit verschaffen, ob ein Vollwartungsvertrag vorliegt. Dieses Recht auf Belegeinsicht integrieren wir in das für unsere Kunden verfasste Widerspruchsschreiben.

Ausnahme Notfall und Notrufeinrichtung

Die erwähnten einmaligen, nicht umlagefähigen Aufzugskosten schließen einen Fall aus: Sollte man sich in der Notlage befinden, im Aufzug stecken zu bleiben und daraus befreit werden zu müssen, so sind diese Kosten – obwohl einmalig – trotzdem auf die Mieter umlegbar.

Gleiches gilt für einen eingerichteten Notruf. Auch diese Beträge kann der Vermieter in den Nebenkosten unterbringen. Allein die Kostenposition Aufzugskosten beinhaltet also viele Spitzfindigkeiten, die auch für graue Haare bei den Vermietern während der Erstellung der Nebenkostenabrechnung sorgen.

So können Sie Ihre Nebenkosten prüfen lassen!

Aus unserer jahrelangen Erfahrung stellt besonders der Fahrstuhl eine große Fehlerquelle bei Nebenkostenabrechnungen dar. Wenn Sie unsicher sind, was und wie bei Ihnen alles abgerechnet wird, lassen Sie Ihre Nebenkostenabrechnungen von unseren Experten überprüfen. Der Upload Ihrer Dokumente funktioniert in wenigen Schritten und zeitnah erhalten Sie einen Prüfbericht sowie ein für Sie verfasstes Widerspruchsschreiben.

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häufige Fragen zum Aufzug in den Nebenkosten

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Können Aufzugskosten auf den Mieter umgelegt werden?

Laut § 2 BetrKV sind die Kosten des Betriebs des Lifts, Fahrstuhls oder auch Lastenaufzugs auf Mieter umlagefähig. Hierzu gehören unter anderem die Kosten des Betriebsstroms, der Überwachung, der Wartung, die TÜV-Gebühren und die Reinigung der Anlage.

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Wie hoch sind Aufzugskosten?

Die Kosten eines Aufzugs/Lifts hängen von der Ausstattung, Nutzung und dem Wartungsvertrag ab. Wird ein Fahrstuhl viel benutzt, verbraucht er mehr Strom. Liegt ein Vollwartungsvertrag vor, müssen die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen herausgerechnet werden, da diese Kosten nicht auf Mieter umlagefähig sind.

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Müssen Mieter im Erdgeschoss einen Aufzug bezahlen?

Auch wer den Fahrstuhl nicht benutzt, aber benutzen kann, ist an den Kosten beteiligt. Die Nichtberücksichtigung der Mieter des Erdgeschosses bei der Verteilung der Aufzugskosten stellt eine Abweichung zur gesetzlichen Regelung aus § 556a Abs. 1 S. 1 BGB dar. Für eine Abweichung bedarf es einer mietvertraglichen Regelung.

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Ist der Notruf bei einem Aufzug umlagefähig?

Bleibt jemand in einem Aufzug/Fahrstuhl stecken und muss befreit werden, so sind diese Kosten auf die Mieter umlegbar. Gleiches gilt für einen eingerichteten Notruf. Auch diese Beträge kann der Vermieter in den von den Mietern zu tragenden Nebenkosten unterbringen.

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Wie oft findet die TÜV-Prüfung bei einem Aufzug statt

Fahrstühle sind im Sinne der BetrSichV prüfpflichtig. Nach der Prüfung vor Inbetriebnahme eines Aufzugs finden sogenannte Hauptprüfungen spätestens alle zwei Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle (z.B. TÜV, DEKRA) statt. In der Mitte dieses Zeitraumes wird eine sogenannte Zwischenprüfung durchgeführt.

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Lesen Sie, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und schreiben. Hier erfahren Sie, warum die Kunden ihre Nebenkostenabrechnungen bei uns prüfen lassen und Mineko empfehlen.
Sebastian S.
Sebastian S.
5 Sterne
vor 1 Tag
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Ich verwende MiNeKo bereits seit einigen Jahren standardmäßig zur Überprüfung meiner Betriebskostenabrechnungen. Ich bin jedes Mal überrascht in welcher Ausführlichkeit der Prüfbericht ausgestellt wird und wie alles für die weiteren Schritte vorbereitet ist. Zudem erreicht man immer jemanden und die Antwortgeschwindigkeit ist vorbildlich. Jährlich meine BK-Abrechnung prüfen zu lassen, gibt mir einfach das gute Gefühl, dass alles seine Ordnung hat und berechtigt ist. Danke und im nächsten Jahr dann wieder ;-)
Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!