Modernisierung, Instandsetzung oder Instandhaltung, das ist hier die Frage.

Instandsetzung & Instandhaltung in der Betriebskostenabrechnung - Was Mieter wissen sollten

In diesem Artikel erfahren Sie, was Instandsetzung und Modernisierung unterscheidet, welche Kosten auf Sie als Mieter zukommen können und wie Sie mit MINEKO Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen können.

Prüfung der Positionen ist Bestandteil der Nebenkostenprüfung.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Instandsetzung

Das Wichtigste in Kürze

  • Instandsetzung und Instandhaltung dienen der Erhaltung des vertraglichen Zustands einer Mietwohnung.
  • Vermieter sind verpflichtet, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
  • Modernisierungen sind Maßnahmen, die den Wert der Wohnung erhöhen und den Wohnstandard verbessern.
  • Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten dürfen grundsätzlich nicht auf Mieter umgelegt werden, mit Ausnahme von Wartungsarbeiten.
  • MINEKO hilft Ihnen, Ihre Nebenkostenabrechnung auf Fehler zu überprüfen und unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Vermieter.

Instandsetzung und Instandhaltung: Was ist der Unterschied?

Instandsetzung und Instandhaltung sind Maßnahmen, die den vertraglichen Zustand einer Mietwohnung erhalten. Wenn etwas in der Wohnung kaputt geht, muss der Vermieter es reparieren (Instandsetzung). Instandhaltung dient der Vorbeugung von Schäden und umfasst die Wartung von Heizung, Wasserversorgung und ähnlichen Einrichtungen.

Hinweis: Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten sind normalerweise durch die Miete abgedeckt und dürfen nicht zu einer Mieterhöhung führen.

Wichtig: Wartungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Dazu müssen sie im Mietvertrag genau aufgelistet sein.

Modernisierung: Wann handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme?

Eine Modernisierung liegt vor, wenn der Wert der Wohnung erhöht und der Wohnstandard verbessert wird, z.B. durch den Einbau eines Fahrstuhls oder neuer Isolierglasfenster. Modernisierungen müssen vom Vermieter drei Monate im Voraus angekündigt werden. In diesem Fall sind Mieter verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Vermieter können bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.

Modernisierung
Hinweis: Vermieter müssen in einem Mieterhöhungsschreiben genau aufschlüsseln, welche Kosten durch die Modernisierung entstehen und warum es sich um eine Modernisierung und nicht um Instandsetzung oder Instandhaltung handelt.

Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung: Was ist der Unterschied?

Da diese Begriffe oft verwechselt werden, ist es wichtig, die Unterschiede zu verstehen:

  • Instandsetzung: Bei der Instandsetzung handelt es sich um Maßnahmen, die dazu dienen, den ursprünglichen vertraglichen Zustand einer Wohnung oder eines Mietobjekts wiederherzustellen. Hierzu gehören Reparaturen und die Beseitigung von Mängeln. Instandsetzungskosten sind normalerweise nicht umlegbar, es sei denn, es handelt sich um Kleinreparaturen, für die im Mietvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde.
  • Instandhaltung: Instandhaltungsmaßnahmen dienen der Vorbeugung von Schäden und schließen Wartungsarbeiten ein. Sie sind dazu da, den vertraglichen Zustand einer Wohnung oder eines Mietobjekts zu erhalten. Instandhaltungskosten können in einigen Fällen als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurden.
  • Modernisierung: Modernisierungsmaßnahmen sind solche, die den Wert des Mietobjekts erhöhen oder die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessern. Sie können auch dazu dienen, eine höhere Energieeffizienz zu erreichen. Im Gegensatz zu Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten können Modernisierungskosten in bestimmten Fällen auf die Mieter umgelegt werden, indem der Vermieter bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlägt. Der Vermieter muss die Modernisierung jedoch rechtzeitig und in Textform ankündigen.

Es ist wichtig zu wissen, welche Kostenpositionen unter welchen Begriff fallen, um zu verstehen, ob diese Kosten in Ihrer Nebenkostenabrechnung zulässig sind oder nicht.

Was tun, wenn Ihre Nebenkostenabrechnung Fehler aufweist?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Nebenkostenabrechnung Fehler enthält oder Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten unrechtmäßig auf Sie umgelegt wurden, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Überprüfen Sie die Abrechnung sorgfältig: Stellen Sie sicher, dass alle Posten korrekt aufgelistet und berechnet sind. Achten Sie darauf, ob Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten, die nicht als Betriebskosten umlegbar sind, in der Abrechnung enthalten sind.
  2. Wenden Sie sich an Ihren Vermieter: Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über die Fehler und bitten Sie um eine korrigierte Nebenkostenabrechnung.
  3. Holen Sie sich Unterstützung: Falls Sie sich unsicher sind oder Ihr Vermieter nicht kooperiert, können Sie sich an einen Mieterverein, einen Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Dienstleister wie MINEKO wenden. Diese können Ihnen helfen, Ihre Rechte als Mieter durchzusetzen und eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erhalten.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass Mieter über ihre Rechte in Bezug auf Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung informiert sind. Dazu gehört auch das Wissen darüber, welche Kosten in der Nebenkostenabrechnung zulässig sind und welche nicht. Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten sollten Mieter nicht zögern, sich Hilfe zu holen und ihre Rechte geltend zu machen.

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Lesen Sie, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und schreiben. Hier erfahren Sie, warum die Kunden ihre Nebenkostenabrechnungen bei uns prüfen lassen und Mineko empfehlen.
Sebastian S.
Sebastian S.
5 Sterne
vor 1 Tag
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Ich verwende MiNeKo bereits seit einigen Jahren standardmäßig zur Überprüfung meiner Betriebskostenabrechnungen. Ich bin jedes Mal überrascht in welcher Ausführlichkeit der Prüfbericht ausgestellt wird und wie alles für die weiteren Schritte vorbereitet ist. Zudem erreicht man immer jemanden und die Antwortgeschwindigkeit ist vorbildlich. Jährlich meine BK-Abrechnung prüfen zu lassen, gibt mir einfach das gute Gefühl, dass alles seine Ordnung hat und berechtigt ist. Danke und im nächsten Jahr dann wieder ;-)
Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!