Auch wichtig für Vermieter

Umlageausfallwagnis: Risikoschutz für Vermieter und Bedeutung für Mieter

Warum das Umlageausfallwagnis nicht in Ihrer Nebenkostenabrechnung auftauchen darf.

Chris Möller, Gründer Mineko
Hans Kämmerer
Experte Betriebskosten
Stand:
02.03.2026
  • Das Umlageausfallwagnis ist keine Betriebskosten-Position und darf nicht auf Mieter umgelegt werden.
  • Häufiger Fehler: Vermieter rechnen das Ausfallwagnis trotzdem als Nebenkosten ab.
  • Finden Sie diese Position in Ihrer Abrechnung, ist ein Widerspruch berechtigt.
Wo ist Ihre Mietwohnung
oder Gewerbefläche prüfen lassen.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Jetzt kostenlos prüfen lassen »
✔︎
149.000+ geprüfte Abrechungen
✔︎
Ø 515 € Fehler pro Prüfung
✔︎
kostenlos mit und ohne Rechtsschutz
Google Bewertungen Mineko
4.8
|
760
Bewertungen
Trustpilot Bewertungen Mineko
4.6
|
1.237
Bewertungen
bekannt aus der Presse
Bild
Der Spiegel
Frankfurter Allgemeine
Die Welt
Business Insider
Handelsblatt
Von Rechtsschutz empfohlen
Über 16 Rechtsschutzversicherungen empfehlen Mineko ihren Versicherten für die Prüfung der Nebenkosten.
Ist ihre Rechtsschutz auch dabei? Jetzt herausfinden »
Nebenkostenabrechnung prüfen, so einfach geht's (3 Schritte)
Unterlagen hochladen
Schritt Nr. 1
Unterlagen hochladen
Per Handy abfotografieren oder direkt Unterlagen hochladen.
Mineko Experten prüfen
Schritt Nr. 2
Experten prüfen
Über 24 Experten mit +10 Jahren Erfahrung aus +149.000 Abrechnungen prüfen Ihre Abrechnung.
Widerspruch versenden und Geld zurückholen
Schritt Nr. 3
Geld vom Vermieter zurückholen
Prüfbericht durchlesen, Widerspruchschreiben an den Vermieter senden und Geld zurückholen.
Positionen mit Fehlern in der Nebenkostenabrechnung
Positionen in Abrechnungen können die unterschiedlichsten Fehler enhalten, klicken Sie sich durch die Themen.

Inhalt dieser Seite

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Jetzt kostenlos prüfen »
✔︎
149.000+ geprüfte Abrechungen
Prüfung Gewerbefläche »

Häufige Fragen zum Umageausfallwagnis

aufklappen
Darf der Vermieter Leerstandskosten auf zahlende Mieter umlegen?

Nein. Steht eine Wohnung leer, fallen trotzdem Betriebskosten an (Grundsteuer, Versicherung, Heizung für Frostschutz etc.). Diese Kosten muss der Vermieter alleine tragen – er darf sie nicht durch eine Erhöhung des Anteils der verbleibenden Mieter kompensieren. Erkennen Sie dies in Ihrer Abrechnung (z. B. ungewöhnlich hohe Kostensteigerung bei gleichbleibender Bewohnerzahl), lohnt sich eine professionelle Prüfung.

aufklappen
Gibt es Fälle, in denen Leerstandskosten rechtmäßig auf Mieter umgelegt werden können?

Nein – das Umlageausfallwagnis trägt ausschließlich der Vermieter. Selbst wenn ein Gebäude zu 50 % leer steht, dürfen die verbleibenden Mieter nur ihren eigenen, auf ihre Fläche bezogenen Anteil zahlen. Es gibt keine gesetzliche Ausnahme. Versuche des Vermieters, Leerstandskosten als 'Sonstige Betriebskosten' zu verbuchen, sind unzulässig und anfechtbar.

aufklappen
Was kann ich tun, wenn Leerstandskosten auf mich umgelegt wurden?

Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und fordern Sie die Neuberechnung der Abrechnung auf Basis der korrekt ermittelten Gesamtfläche inklusive aller Wohneinheiten. Kann der Vermieter nicht belegen, dass er die Leerstandsflächen korrekt einbezogen hat, ist die Abrechnung in diesem Punkt fehlerhaft und Sie können zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Mineko prüft die Flächenrechnung im Rahmen der Gesamtprüfung.

aufklappen
Wie erkennt man in der Abrechnung, ob Leerstandskosten unrechtmäßig umgelegt wurden?

Prüfen Sie, ob der Vermieter in der Abrechnung die Gesamtfläche des Gebäudes korrekt ausweist. Werden Leerstandswohnungen bei der Gesamtfläche weggelassen, steigt der Anteil jedes Mieters – das ist unzulässig. Fragen Sie den Vermieter schriftlich nach der Gesamtwohnfläche inklusive leer stehender Einheiten und vergleichen Sie diese mit dem Verteilerschlüssel in Ihrer Abrechnung.

aufklappen
Was ist das Umlageausfallwagnis?

Das Umlageausfallwagnis bezeichnet das Risiko des Vermieters, dass Betriebskosten, die er zunächst bezahlt hat, nicht vollständig von den Mietern zurückgezahlt werden – z. B. wegen Mietausfällen durch Leerstand oder zahlungsunfähige Mieter. Dieses Risiko trägt allein der Vermieter. Er darf es nicht als eigene Kostenposition in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen – was er aber leider manchmal versucht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur bei Sozialwohnungen zulässig: Das Umlageausfallwagnis darf nur bei preisgebundenem oder öffentlich gefördertem Wohnraum erhoben werden - bei normalen Mietwohnungen ist es nicht umlagefähig.
  • Maximal 2% der Nebenkosten: Die Höhe ist gesetzlich auf höchstens 2% der tatsächlichen Betriebskosten begrenzt (§ 25a Neubaumietenverordnung).
  • Ausnahme nur bei individueller Vereinbarung: Bei regulärem Wohnraum darf das Umlageausfallwagnis nur abgerechnet werden, wenn es ausdrücklich und individuell im Mietvertrag vereinbart wurde - allgemeine Formularklauseln reichen nicht aus.

Das Umlageausfallwagnis soll die Deckung der Betriebskosten, welche dem Vermieter in erster Linie durch Leerstand entstehen, ausgleichen. Den meisten Mietern ist die Bedeutung dieses Begriffes jedoch nicht zwingend geläufig, weshalb wir etwas Licht ins Dunkel bringen möchten.

Umlageausfallwagnis

Das Umlageausfallwagnis ist wo anwendbar? 

Nur Mietwohnungen, welche preisgebunden oder steuerbegünstigt sind, dürfen mit diesem Zuschlag belegt werden. Hierbei handelt es sich um öffentlich geförderten Wohnraum. Hat man eine Sozialwohnung gemietet, dann ist der Vermieter oder die Hausverwaltung berechtigt,  das Umlageausfallwagnis einzufordern. 

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass bei einer Wohnung ohne diese Merkmale kein Umlageausfallwagnis erhoben werden darf. Nur in Verbindung mit einer expliziten Vereinbarung, welche individuell-vertraglich beschlossen werden muss, ist eine Ausnahme zulässig. 

Da ein fälschlicherweise erhobenes Umlageausfallwagnis nur wenige Mieter von “normalem Wohnraum” betrifft, ist es ratsam, einen Blick in den Mietvertrag und in seine Betriebskostenabrechnung zu werfen. 

Weshalb wird dieser Posten erhoben?

Oft entstehen für den Vermieter uneinbringliche Rückstände der Nebenkosten, wie beispielsweise durch Leerstand. Hausverwaltungen möchten diese Risiken möglichst minimieren, um wirtschaftlich zu arbeiten. 

Durch Verpflichtungen, welche der Vermieter bei Sozialwohnungen und staatlich gefördertem Wohnraum eingeht, entstehen viele Risiken, gegen welche sich der Vermieter absichern möchte. In nicht wenigen Fällen werden diese speziellen Wohnungen nur für Bezugsberechtigte freigehalten und sind deshalb über einen längeren Zeitraum unbewohnt. Hinzu kommt, dass die Miete preislich gebunden ist und auch erschwinglich bleiben soll. 

Das Umlageausfallwagnis ist also ein berechtigter Zuschlag, welcher bei der Nebenkostenabrechnung umgelegt wird, um einen künftigen Ausfall abzusichern.  

Richtlinien

Die Höhe der Umlage richtet sich nach bestimmten Vorgaben. Konkret dürfen nur maximal zwei Prozent der Nebenkosten, nach § 25a der Neubaumietenverordnung, als Umlage bemessen werden. Dabei werden die gesamten tatsächlichen Nebenkosten zugrunde gelegt. Eine Kaution oder eine Bürgschaft, welche einem  Umlageausfall vorbeugen soll, darf nicht veranschlagt werden. 

Zusammenfassend ist anzumerken, dass der Posten Umlageausfallwagnis ein anerkannter Bestandteil der Betriebskostenabrechnung bei einer staatlich geförderten Wohnung ist. 

Wir helfen bei der Prüfung

Nebenkostenabrechnungen sind rechtlich komplex und rechnerisch kompliziert. Doch über 90% der Abrechnungen sind fehlerhaft, die durchschnittliche Ersparnis beträgt 317 Euro! 

Die beste Möglichkeit, bares Geld zu sparen, ist, die Abrechnung von einem Experten prüfen zu lassen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie bei MINEKO einen persönlichen Prüfbericht sowie ein personalisiertes Widerspruchsschreiben für Ihren Vermieter.

⏰ Fristenrechner: Widerspruch noch möglich?
Prüfen Sie in Sekunden, ob Sie noch Widerspruch einlegen können.
Abrechnungszeitraum
Abrechnung erhalten am
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Bitte wählen Sie den Abrechnungszeitraum und geben Sie das Zustelldatum ein.
Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »
weitere Artikel rund um die Nebenkostenabrechnung
zu allen Ratgeber Artikeln »
Nebenkosten prüfen lassen - mit Rechtsschutz inbegriffen
Jetzt kostenlos prüfen lassen »
Nachzahlung bereits bezahlt? Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt die Abrechnung prüfen zu lassen.
93%
aller Abrechnungen sind fehlerhaft
€ 77.880.371
gefundene Fehler in Abrechnungen
+149.772
geprüfte Nebenkostenabrechnungen
Von Rechtsschutz empfohlen
Über 16 Rechtsschutzversicherungen empfehlen Mineko ihren Versicherten für die Prüfung der Nebenkosten.
Ist ihre Rechtsschutz auch dabei? Jetzt herausfinden »
Kundenbewertungen über uns
Lesen Sie, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und schreiben. Hier erfahren Sie, warum die Kunden ihre Nebenkostenabrechnungen bei uns prüfen lassen und Mineko empfehlen.
✔︎
aufklappen
zur kostenlosen Prüfung »
✔︎
aufklappen
entdecken »jetzt entdecken »