Auto, Parkplatz, Garage & Stellplatz

Wichtige Informationen zu Stellplatz Kosten in der Nebenkostenabrechnung

Viele Vermieter vermieten neben einer Wohnung auch einen Parkplatz für ein Auto an ihre Mieter. Doch sind die Nebenkosten für den Stellplatz, der sich entweder beim Wohnobjekt oder in einer Tiefgarage befindet, als Betriebskosten umlagefähig? Die Antwort: Es kommt auf die Art der Kosten an und was im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Details erklären wir hier.

Prüfung der Position Stellplatz ist Bestandteil der Nebenkostenprüfung.Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Stellplatz

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu tragende Betriebskosten müssen mit Vorauszahlungen im Mietvertrag vereinbart sein.
  • Mit einer Inklusiv- bzw. Pauschalmiete sind Betriebskosten abgegolten.
  • Als Verteilerschlüssel wird in der Regel die Anzahl an Stellplätzen verwendet.
  • Sonstige Betriebskosten, die nicht im Mietvertrag schriftlich fixiert sind, sind nicht auf den Mieter umlagefähig.
  • Bei doppelter Haushaltsführung können Stellplatz-Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Umlagefähigkeit muss klar bestimmt werden

Die Vermietung eines Stellplatzes wird in der Regel im Rahmen des Mietvertrags für den vermieteten Wohnraum geregelt, kann aber auch als getrennter Vertrag aufgesetzt werden. 

Ob ein Mieter für einen Stellplatz auch Betriebskosten bezahlen muss, hängt von der im Mietvertrag getroffenen Regelung  ab. In diesem kann – wie auch im Mietvertrag für Wohnraum – entweder die Umlagefähigkeit von Betriebskosten oder eine Inklusiv- bzw. Pauschalmiete vereinbart werden.

Ist eine Pauschalmiete für den Parkplatz vereinbart, bedeutet dies, dass keine Stellplatz-Nebenkosten in einer Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden können, da die Nebenkosten mit der Pauschale abgegolten sind.

Sind die anteiligen Nebenkosten des Stellplatzes im Mietvertrag vereinbart, kann dies mit Vorauszahlungen für den Stellplatz oder, wenn es keine gesonderten Vorauszahlungen für den Stellplatz gibt, mit den Vorauszahlungen für die Wohnungsmiete umgelegt werden.

Die Angaben von Vorauszahlungen und zu tragenden Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) reichen dazu bereits aus. Sämtliche Kosten, die unter diesen umlagefähigen Kosten fallen, können damit umgelegt werden. Sonstige Betriebskosten müssen jedoch klar benannt werden.

Hinweis: Eine nachträgliche Erweiterung der umlegbaren Kosten ist in der Regel nicht möglich. 

Wie darf umgelegt werden?

Fallen die Nebenkosten für einen Stellplatz nach Ablauf einer Abrechnungsperiode höher aus als die bereits geleisteten Vorauszahlungen, kann der Vermieter von seinem Mieter eine Nachzahlung einfordern. 

Bei einem Haus in welchem nebst Wohnungen auch Stellplätze vermietet werden, muss ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung bei der Auflistung der kalten Betriebskosten, zwischen den für die jeweilige Wohnung und für den jeweiligen Stellplatz  angefallenen Kosten, klar unterscheiden. 

So müssen beispielsweise die Kosten für einen Hausmeister, welcher sich um das Haus und die Tiefgarage kümmert, getrennt werden. Es muss auch klar ersichtlich sein, welcher Teil der für ihn anfallenden Kosten auf die Pflege der Garage und welcher Teil auf die Pflege des Hauses entfällt.

In keinem Fall dürfen Mieter, die keinen Stellplatz haben, an jedweden Kosten beteiligt werden, welche durch die Garage bzw. ihre Pflege entstehen. Sollte dies in einer Nebenkostenabrechnung trotzdem der Fall sein, muss ein Mieter diese Kosten nicht bezahlen.

Bei der Umlage der Stellplatz-Nebenkosten ist dabei zu beachten, dass der Verteilerschlüssel gerecht ist. Eine Umlage nach der Wohnfläche, womit Betriebskosten der Wohnungen meistens umgelegt werden, kann nicht verwendet werden. Denn manche Mieter haben gar mehrere Stellplätze oder eben gar keinen, zweitens sind Wohnungen unterschiedlich groß.

Hinweis: Bei vermieteten Eigentumswohnungen kann auch die Umlage nach Miteigentumsanteilen (MEA) erfolgen. Dieser Verteilerschlüssel muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein!

Was darf umgelegt werden?

Wie bereits erwähnt, sind die Betriebskosten laut § 2 BetrKV umlagefähig, wenn die mietvertraglichen Bedingungen dazu eingehalten wurden. Darunter fallen sechzehn gängige Kostenarten, wie z.B. Grundsteuer, Versicherungen oder Allgemeinstrom.

Unter Ziffer 17 § 2 der Betriebskostenverordnung wird aber auch gestattet, sogenannte sonstige Betriebskosten umzulegen. Diese müssen ausdrücklich namentlich genannt werden. Für einen Stellplatz kommen dafür oftmals vor:

  • Wartung Doppelparker
  • Wartung Garagentor
  • Wartung Bodenbeschichtung
  • Wartung CO-Warnanlage
  • Wartung Lüftungsanlage
  • Sicherheitsdienst

Es können auch zahlreiche andere Kosten vereinbart sein, je nach Ausstattung der Wohnanlage bzw. des Parkplatzes. Werden allerdings die sonstigen Betriebskosten nicht im Mietvertrag genannt, sind sie auf den Stellplatz-Mieter nicht umlagefähig.

Hinweis: Wenn Sie als Mieter die Angaben zu Kosten anzweifeln, haben Sie ein Anrecht auf Einsicht in Belege und Verträge. Wir fügen diesen Wunsch nach Belegeinsicht in das für unsere Kunden verfasste Widerspruchsschreiben ein.

Kosten für Stellplatz bei doppelter Haushaltsführung abzugsfähig

Hat ein Mieter mehrere Wohnsitze und führt zudem einen doppelte Haushaltsführung, kann er die Kosten, welche ihm durch die Anmietung eines Stellplatzes entstehen, als Werbungskosten geltend machen (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 50/11).  

Die Kosten für einen Stellplatz sind nicht, wie irrtümlich erst vom Finanzamt angenommen, Teil der Unterhaltskosten für den PKW, sondern gehören zu den notwendigen Mehraufwendungen. Ebenso können auch Mietnebenkosten, sowie die Ausgaben für die Fahrten, als Ausgaben geltend gemacht werden.

So lassen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen

Gerade bei Stellplätzen entstehen oftmals Fehler durch nicht umlagefähige Betriebskosten, fehlenden Vereinbarungen im Mietvertrag oder den falschen Verteilerschlüssel. Statistisch sind 9 von 10 Abrechnungen fehlerhaft. Unsere Experten von Mineko finden schnell heraus, ob Ihre Nebenkostenabrechnung ebenfalls davon betroffen ist. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel zahlen. Der Upload Ihrer Dokumente dauert nur wenige Minuten und Sie erhalten dann zeitnah einen Prüfbericht und ein für Sie verfasstes Widerspruchsschreiben.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »15 Gründe warum das Prüfen der Abrechnung sinnvoll ist »

häufige Fragen zum Stellplatz in den Nebenkosten

aufklappen
Welche Nebenkosten fallen für einen Stellplatz an?

Ist ein Mietvertrag für den Stellplatz vorhanden und sind Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, so sind die Kosten laut § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auch für den Stellplatz umlagefähig. Hinzu kommen sonstige Betriebskosten, wenn sie im Mietvertrag namentlich aufgeführt sind.

aufklappen
Sind Nebenkosten für einen Stellplatz im Mietpreis inbegriffen?

Gibt es einen separaten Mietvertrag für den Stellplatz und sind keine Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart, entspricht die Miete einer Inklusivmiete, welche keine Umlage von Nebenkosten ermöglicht. Ist der Stellplatz im Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag fixiert, so gilt dasselbe, wenn keine Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart sind.

aufklappen
Wie werden Nebenkosten für einen Stellplatz berechnet?

In den meisten Fällen werden die Kosten nach der Anzahl an Stellplätzen verteilt, da die Wohnfläche der Mieter unterschiedlich und für Stellplatzmieter entsprechend ungerecht ist. Bei Mietern einer Eigentumswohnung sind aber auch Miteigentumsanteile üblich, jedoch nur möglich, wenn diese Umlage der Mietvertrag deckt.

aufklappen
Kann ein Vermieter für den Stellplatz Nebenkosten abrechnen, wenn dieser nicht genutzt wird?

Unabhängig davon, ob ein Stellplatz genutzt wird oder nicht, entstehen Nebenkosten. Liegt eine mietvertragliche Vereinbarung vor, die die Umlage von Nebenkosten ermöglicht, so muss ein Mieter die Kosten tragen, auch wenn er den Stellplatz nicht benutzt.

aufklappen
Was kann ein Mieter tun, wenn die Nebenkosten für den Stellplatz zu hoch sind?

Unabhängig davon, ob die Nebenkosten für einen Stellplatz sehr hoch sind oder nicht, hat ein Mieter das Recht, die Kosten zu überprüfen. Dies geschieht mittels einer Belegeinsicht, die jeder Mieter bei seinem Vermieter einfordern kann. Zudem muss ein Vermieter das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anwenden.

weitere Artikel rund um die Nebenkosten
zu allen Ratgeber Artikeln »
Nebenkosten prüfen lassen - mit Rechtsschutz inbegriffen
jetzt kostenlos prüfen lassen »
Nachzahlung bereits bezahlt? Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt die Abrechnung prüfen zu lassen.
90%
aller Abrechnungen sind fehlerhaft
€ 49.089.371
gefundene Fehler in Abrechnungen
+127.343
geprüfte Nebenkostenabrechnungen
wichtig

Nebenkosten kostenlos prüfen für Kunden mit Rechtsschutz

Sie sind rechtsschutzversichert? Dann ist die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung komplett mit inbegriffen – sogar ohne Selbstbeteiligung.
Ist Ihre Rechtsschutz auch dabei? Jetzt herausfinden »
Kundenbewertungen über uns
Lesen Sie, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und schreiben. Hier erfahren Sie, warum die Kunden ihre Nebenkostenabrechnungen bei uns prüfen lassen und Mineko empfehlen.
Sebastian S.
Sebastian S.
5 Sterne
vor 1 Tag
Google
Ich verwende MiNeKo bereits seit einigen Jahren standardmäßig zur Überprüfung meiner Betriebskostenabrechnungen. Ich bin jedes Mal überrascht in welcher Ausführlichkeit der Prüfbericht ausgestellt wird und wie alles für die weiteren Schritte vorbereitet ist. Zudem erreicht man immer jemanden und die Antwortgeschwindigkeit ist vorbildlich. Jährlich meine BK-Abrechnung prüfen zu lassen, gibt mir einfach das gute Gefühl, dass alles seine Ordnung hat und berechtigt ist. Danke und im nächsten Jahr dann wieder ;-)
Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
Google
Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
Google
Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
Google
Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
Google
Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!