Was die Kaltmiete beinhaltet und wie sie sich von Warmmiete und Nebenkosten abgrenzt.

Ja. Prüfen Sie, ob die verlangte Miete den Mietspiegel Ihrer Gemeinde überschreitet. Widersprechen Sie schriftlich, wenn die Erhöhung zu hoch ist. Der Vermieter muss im Zweifel die Berechtigung seiner Forderung per Klage durchsetzen. In Städten mit Mietpreisbremse können Sie bei Neuvermietung außerdem rückwirkend zu viel gezahlte Beträge einfordern, sofern Sie gerügt haben. Mietervereine und Rechtsanwälte helfen bei der Einschätzung.
Der Vermieter darf die Kaltmiete erhöhen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (bis max. 20 % Kappungsgrenze in 3 Jahren, in angespannten Märkten 15 %), nach einer Modernisierung (8 % der Modernisierungskosten p. a.), oder durch eine vereinbarte Staffel- oder Indexmiete. Ohne gesetzliche Grundlage ist die Erhöhung unwirksam. Mieter haben 2 Monate Überlegungszeit.
Die Kaltmiete variiert stark nach Region. In München zahlen Mieter im Schnitt 18–22 Euro/m², in Berlin 12–16 Euro/m², in ländlichen Regionen oft 5–8 Euro/m². Bundesweit liegt der Durchschnitt für neue Mietverträge bei etwa 11–13 Euro/m² (Stand 2026). Die ortsübliche Vergleichsmiete ist im jeweiligen Mietspiegel der Gemeinde hinterlegt.
Die Kaltmiete enthält: das Nutzungsrecht an der Wohnung, ggf. einem Keller und Stellplatz (wenn vereinbart). Nicht enthalten sind: Heizkosten, Warmwasser, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Aufzug, Gebäudereinigung, Gartenpflege und alle sonstigen Betriebskosten. Diese werden separat als Vorauszahlung erhoben und jährlich abgerechnet.
Die Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete genannt) ist der Betrag, den Mieter allein für die Nutzungsüberlassung der Wohnung zahlen – ohne Heizung, Wasser oder andere Betriebskosten. Sie wird im Mietvertrag vereinbart und bildet die Berechnungsgrundlage für Mieterhöhungen. Kaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung = Warmmiete (Bruttomiete).
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Kaltmiete und ihre Unterschiede zur Warmmiete. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten in der Kaltmiete enthalten sind und wie MINEKO Ihnen bei der Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung helfen kann.

Die Kaltmiete oder auch Grundmiete bezeichnet die Gebühr, die der Vermieter zur Nutzung seines Eigentums erhebt. Sie wird auch als Nettomiete bezeichnet und vom Mieter monatlich eingefordert. Die Höhe und Bemessung der Kaltmiete unterliegen grundsätzlich keinen zwingenden Bestimmungen für Vermieter, können aber je nach Alter der Wohnanlage und Region variieren. Im Mietspiegel werden die Durchschnittswerte der Kaltmiete der Regionen erfasst. Seit Einführung der Mietpreisbremse werden haltlose Mieterhöhungen nach Mieterwechsel begrenzt.
Hinweis: Die Kaltmiete enthält keine Zusatzkosten, wie Nebenkosten oder Heizkosten.
Die Kaltmiete unterscheidet sich von der Warmmiete (auch Bruttomiete) und umfasst ausschließlich die Kosten zur Nutzungsüberlassung der Wohnfläche. Bei der Berechnung legt der Vermieter die Quadratmeteranzahl der Wohnung und grundsätzlich den ortsüblichen Quadratmeterpreis zugrunde.
Im Gegensatz zur Kaltmiete, beinhaltet die Warmmiete auch die anteiligen Nebenkosten der Mietwohnung. Dazu zählen beispielsweise Kosten für:
In der Kaltmiete sind Kosten wie Instandhaltung, Verwaltung und Kapitalverzinsung enthalten.
Warmmiete setzt sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen und ist im Mietvertrag festgehalten. Sie deckt jedoch nicht alle Kosten für eine Mietwohnung ab. Zusätzliche Aufwendungen für Strom, Internet, Telefon und weitere mieterseitig genutzte Dienste müssen gesondert gezahlt werden.
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Zusammenfassend ist die Kaltmiete ein wichtiger Bestandteil der Mietkosten, aber es ist auch entscheidend, die Nebenkostenabrechnung im Auge zu behalten. MINEKO kann Ihnen dabei helfen, Fehler in Ihrer Abrechnung aufzudecken und somit Geld zu sparen durch das Prüfen Ihrer Nebenkostenabrechnung. Laden Sie einfach Ihre Nebenkostenabrechnung hoch und profitieren Sie von der Expertise von MINEKO.