Umzug innerhalb Abrechnungszeitraumes

Nutzerwechselgebühr: Was Sie als Mieter wissen müssen

Die Nutzerwechselgebühr wird erhoben, wenn der Mieter innerhalb des Abrechnungszeitraumes umzieht. Hierbei erfolgt eine Zwischenablesung des Heiz- und Wasserverbrauches. Mieter werden durch fehlende Kenntnis der mietrechtlichen Vorgaben, leider oft zu Unrecht, zur Kasse gebeten. Der Vermieter ist bei einem Umzug zur Zwischenablesung verpflichtet.

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Das Wichtigste in Kürze

Umlagefähigkeit 

Da es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern gekommen ist, auch weil es in Bezug zur Nutzerwechselgebühr keine konkrete Regelung in der Betriebskostenverordnung gibt, hat sich der Bundesgerichtshof mit dieser Angelegenheit befasst.

Der BGH (BGH, Urteil v. 14.11.2007; VIII ZR 19/07) legte in einem Grundsatzurteil fest, dass die Nutzerwechselgebühr bzw. die Zwischenablesung nicht als Position in einer Aufstellung der Nebenkosten aufgenommen und demnach in Rechnung gestellt werden darf. 

Die Argumentation des BGH zur Umlagefähigkeit beruht auf der “nicht gegebenen Notwendigkeit”, da diese Kosten weder regelmäßig noch nach Verbrauch anfallen. Somit sind es keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten. 

Vertragliche Ausnahmefälle 

Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit, die Umlage der Nutzerwechselgebühr bzw. der Zwischenablesung durch eine gesonderte Vereinbarung im Mietvertrag zu verankern. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, diese speziellen Kosten abzurechnen. Allgemeine Formularklauseln sind jedoch unzulässig und daher unwirksam. 

Ein Blick in den bestehenden Mietvertrag, ob man eine derartige Vereinbarung unterschrieben hat,  kann sich hierbei durchaus bezahlt machen. Hierbei ist es auch wichtig zu unterscheiden, ob diese Gebühr für einen Ein- oder Auszug vereinbart wurde. Ein eventueller Einwand oder Widerspruch muss innerhalb einer Frist von einem Jahr erfolgen. 

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häufige Fragen zu Nutzerwechselgebühr in den Nebenkosten

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Was ist die Nutzerwechselgebühr?

Die Nutzerwechselgebühr wird erhoben, wenn ein Mieter innerhalb eines  Abrechnungszeitraumes ein- oder auszieht. Dadurch entsteht ein Verwaltungsaufwand für den Vermieter und auch evtl. für einen Dienstleister, der den Heiz- und Wasserverbrauch abliest.

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Sind Nutzerwechselgebühr und Zwischenablesung das Gleiche?

Oftmals werden Nutzerwechselgebühr und Zwischenablesung synonym verwendet, doch sie sind verschiedene Nebenkostenarten. Die Nutzerwechselgebühr umfasst den Verwaltungsaufwand, die Zwischenablesung beinhaltet die Erfassung von Verbrauchswerten.

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Wer zahlt die Nutzerwechselgebühr und Zwischenablesung?

Die Zwischenablesung und die Nutzerwechselgebühr sind Verwaltungskosten, die grundsätzlich vom Vermieter zu tragen sind. Der Mieter muss diese Kosten nur tragen, wenn beide Kostenarten im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden. Ist nur das eine vereinbart, aber nicht das andere, so kann nur das Vereinbarte abgerechnet werden.

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Zahlt der ausziehende oder einziehende Mieter die Nutzerwechselgebühr?

Wer die Nutzerwechselgebühr zahlt, hängt vom Mietvertrag ab. Oftmals wird eine diesbezügliche Vereinbarung für den ausziehenden Mieter getroffen, da die Kündigung der Auslöser ist. Es können aber auch ein- und ausziehender Mieter betroffen sein, wenn die vertragliche Formulierung derart ausgerichtet ist.

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Wie hoch sind die Kosten der Nutzerwechselgebühr und Zwischenablesung?

Die Kosten der Nutzerwechselgebühr und Zwischenablesung variieren stark. Für Vermieter empfiehlt es sich daher, Kostenvoranschläge der Messdienstleistern anzufordern. Mieter wiederum haben das Anrecht, wenn sie meinen, dass zu viel bezahlt wird, den Vermieter zu bitten, Vergleichsangebote einzuholen.

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Sebastian S.
Sebastian S.
5 Sterne
vor 1 Tag
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Ich verwende MiNeKo bereits seit einigen Jahren standardmäßig zur Überprüfung meiner Betriebskostenabrechnungen. Ich bin jedes Mal überrascht in welcher Ausführlichkeit der Prüfbericht ausgestellt wird und wie alles für die weiteren Schritte vorbereitet ist. Zudem erreicht man immer jemanden und die Antwortgeschwindigkeit ist vorbildlich. Jährlich meine BK-Abrechnung prüfen zu lassen, gibt mir einfach das gute Gefühl, dass alles seine Ordnung hat und berechtigt ist. Danke und im nächsten Jahr dann wieder ;-)
Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!