Nebenkosten, absetzbar & doppelt Geld zurück

Nebenkosten in der Steuererklärung: So absetzen!

Haben Sie das schon gewusst? In Ihrer Betriebskostenabrechnung befinden sich nicht nur Kosten, sondern es sind auch Steuergeschenke versteckt. Jedoch ist nicht die gesamte Abrechnung absetzbar. Bei den Abrechnungspositionen gilt es stattdessen genau zu unterscheiden. Wir erklären, was alles für Ihren Geldbeutel möglich ist.

Prüfen der Nebenkostenabrechnung hilft Betriebskosten abzusetzen.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Nebenkosten Steuererklärung

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Nebenkostenabrechnung befinden sich Kostenpositionen, die Mieter von der Steuer absetzen können.
  • Bei Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen sind Steuernachlässe von insgesamt bis zu 4.000 Euro möglich.
  • Geld zurück kann es vom Finanzamt auch fürs Arbeitszimmer geben.
  • Homeoffice-Pauschale steigt ab 2023!
  • Wer beruflich umzieht, kann anfallende Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Diese Nebenkosten können Sie von der Steuer absetzen

Im Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass die Kosten für Arbeiten, welche im Haus oder in der Wohnung geleistet werden, absetzbar sind. Nicht nur Rechnungen von externen Handwerksarbeiten können abgerechnet werden, sondern auch Dienstleistungen, die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt hat.

Folgende Abrechnungsposten sind dafür interessant:

Nach § 35a Abs. 3 EStG sind nur Aufwendungen für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten sowie der Verbrauchsmittel (Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel, Streugut) begünstigt. Die Nebenkosten durch Handwerkerleistungen betreffen somit vor allem die Arbeitszeit von Handwerkern, aber keine Materialkosten. 20 Prozent der Handwerkerkosten, jedoch maximal 1.200 Euro jährlich, können derart von der Steuer abgezogen werden. 

Hinweis: Befindet sich in Ihrer Abrechnung keine gesonderte Aufstellung der haushaltsnahen Dienstleistungen, fordern Sie Ihren Vermieter auf, dies aufzuschlüsseln. Vermieter sind zu einer transparenten Offenlegung rechtlich verpflichtet.

Weitere Möglichkeiten, Geld zu sparen

Arbeiten Sie im Homeoffice lässt sich auch das Arbeitszimmer von Ihrer Steuer absetzen.

Wichtig dabei ist, dass es ein rein beruflich genutztes Arbeitszimmer ist und den Mittelpunkt

Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt. Derart sparen Sie bis zu 1.250 Euro jährlich, wenn für Ihre Arbeit kein anderer Ort zur Verfügung steht.

Steuerpflichtige können auch weiterhin die Homeoffice-Pauschale geltend machen, auch wenn die Corona-Pandemie vorbei ist. Die Pauschale wird ab 2023 erhöht, verbessert und entfristet. Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige ab 2023 sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. 

War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt. Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Das entlastet Familien mit kleinen Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer keine Voraussetzung mehr für einen Steuerabzug ist.

Müssen Sie umziehen, da es beruflich bedingt ist, so lassen sich auch die Umzugskosten absetzen. Pauschal sind das bis zu 886 Euro für Singles, für weitere Personen im Haushalt je 590 Euro. 

Hinweis: Was viele nicht wissen: Wenn Sie zu Hause einen Angehörigen unentgeltlich pflegen, können Sie auch einen Pflegepauschbetrag in Ihrer Steuererklärung beanspruchen

Was tun, wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung nicht erhalten haben?

Die Einkommenssteuererklärung ist für gewöhnlich bis zu einer Frist jeden Jahres einzureichen, deren genaues Datum zuletzt durch die Corona-Pandemie unterschiedlich ausfiel. Das Datum – in welchem Jahr auch immer – deckt sich jedoch oftmals nicht mit dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Es gibt dennoch Möglichkeiten die Kosten anzurechnen zu lassen. 

Variante 1: Reichen Sie die Steuererklärung zunächst ohne die aktuelle Betriebskostenabrechnung beim Finanzamt ein. Sobald Sie eine Antwort vom Finanzamt bekommen, legen Sie umgehend Widerspruch ein und reichen die Abrechnung nach. Beachten Sie hierbei die Widerspruchsfristen Ihres Finanzamts.

Variante 2: Berechnen Sie die abzugsfähigen Beträge selbst. Sie können dafür die Abrechnung aus dem letzten Jahr als Grundlage nehmen und so einen Näherungswert bestimmen. Diese Option bringt allerdings zwei Nachteile mit sich. Erstens, ist die Rechnung sehr aufwendig und bedarf einer Fachkompetenz in Sachen Mietnebenkosten. Zweitens kann das Finanzamt die errechneten Beiträge anzweifeln und die Abrechnung nachfordern.

So lassen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen

Wir empfehlen vor allem auch aus anderen Gründen, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen. 9 von 10 aller Abrechnungen sind fehlerhaft. Oftmals werden nicht umlagefähige Kosten abgerechnet oder der Kostenanteil des Mieters ist falsch berechnet. Wenn Sie Ihre Abrechnung von einem unserer Experten von Mineko prüfen lassen, erhalten Sie zeitnah einen Prüfbericht und ein für Sie angefertigtes Widerspruchsschreiben.

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Kundenbewertungen über uns
Lesen Sie, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und schreiben. Hier erfahren Sie, warum die Kunden ihre Nebenkostenabrechnungen bei uns prüfen lassen und Mineko empfehlen.
Sebastian S.
Sebastian S.
5 Sterne
vor 1 Tag
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Ich verwende MiNeKo bereits seit einigen Jahren standardmäßig zur Überprüfung meiner Betriebskostenabrechnungen. Ich bin jedes Mal überrascht in welcher Ausführlichkeit der Prüfbericht ausgestellt wird und wie alles für die weiteren Schritte vorbereitet ist. Zudem erreicht man immer jemanden und die Antwortgeschwindigkeit ist vorbildlich. Jährlich meine BK-Abrechnung prüfen zu lassen, gibt mir einfach das gute Gefühl, dass alles seine Ordnung hat und berechtigt ist. Danke und im nächsten Jahr dann wieder ;-)
Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!