Hohe Nachzahlung gefordert?

Nebenkostenabrechnung zu hoch? Spartipps!

Öffnen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung und sind schockiert über die hohe Nachzahlung? Wir erklären, wie Fehler in der Abrechnung zu überhöhten Forderungen führen können, zeigen umlegbare Kosten auf und bieten Spartipps, um Ihre Ausgaben zu minimieren.

Prüfung ob ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch ist.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Nebenkostenabrechnung zu hoch

Das Wichtigste in Kürze

  • Regelmäßige Betriebskosten: Nur diese dürfen Mieter belasten.
  • Reparaturen/Instandsetzungen: Fallen in den Verantwortungsbereich des Eigentümers.
  • Verwaltungskosten: Größtenteils nicht auf Mieter umlegbar.
  • Belegeinsicht: Enthüllt versteckte, nicht umlagefähige Kosten.
  • Wirtschaftlichkeitsgebot: Vermieter müssen effizient wirtschaften.
  • Pauschalen: Bei vereinbarten Pauschalen sind Nachzahlungen ausgeschlossen.

Nebenkostenabrechnung zu hoch? Was Sie jetzt wissen müssen

In Ihrer Nebenkostenabrechnung sind regelmäßig anfallende Betriebskosten aufgeführt. Diese sind Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum oder den Gebrauch des Grundstücks oder der Gebäude, also durch die sogenannte zweckentsprechende Verwaltung, entstehen. Eine unerwartet hohe Nachzahlung kann Fragen aufwerfen.

Viele Nebenkostenabrechnungen sind zu hoch

Angesichts steigender Energiepreise in Deutschland sollten Betroffene noch genauer hinsehen. Denn die Energiepreise beeinflussen auch die Nebenkosten, dabei sind Heizöl, Strom und Gas teuer geworden. Der Vergleich mit dem Vorjahr deckt Kostenanstiege oder neue Positionen auf. Es dürfen nur regelmäßige Kosten umgelegt werden. Abweichungen könnten darauf hinweisen, dass unzulässigerweise einmalige Kosten auf Verbraucher umgelegt wurden.

Achtung: Eine höhere Nachzahlung deutet nicht automatisch auf einen Fehler hin, genauso wenig wie eine niedrigere Betriebskostenabrechnung sofort als korrekt anzusehen ist. Der Begriff "regelmäßig" impliziert nicht, dass alle Kostenarten jährlich auftreten. 

Während einige Betriebskosten wie Versicherungen, Grundsteuer oder Müllgebühren jährlich anfallen, können andere, wie die Dienste eines Schornsteinfegers oder die Öltankreinigung, seltener benötigt werden. Sie sind dennoch regelmäßige Betriebskosten.

Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Die Nebenkosten werden oftmals durch Verwaltung und Hausmeisterservice unverhältnismäßig in die Höhe getrieben - Grund genug nachzuschauen

Kostenfalle 1: Hausmeister und Verwaltungskosten zu hoch

Stoßen Sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung auf auffällig hohe Posten für den Hausmeister und Verwaltungskosten? Diese Rechnungen verbergen oft unerwartete Kostenfallen, die Ihre Nebenkosten unnötig in die Höhe treiben. 

Gemäß der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 14 BetrKV) dürfen Vermieter die Vergütung, Sozialbeiträge und sämtliche geldwerte Leistungen, die für die Arbeit des Hauswarts entstehen, umlegen. Dazu zählen auch typische Aufgaben des Hauswarts wie zum Beispiel die Reinigung von Gemeinschaftsflächen, Gartenarbeiten und die Winterdienste.

Unter der Kostenstelle "Hausmeister" werden auch Arbeiten abgerechnet, die eigentlich in den Bereich der Hausverwaltung fallen – wie etwa Schlüsselübergaben oder Wohnungsabnahmen. Solche Verwaltungsaufgaben dürfen nicht umgelegt, sondern sollten in der Betriebskostenabrechnung separat ausgewiesen werden. Auch die Verbraucherzentralen in Deutschland raten hier dazu, genau hinzusehen.

Die Herausforderung besteht darin zu erkennen, wann ein Vermieter diese Kosten unsachgemäß auf die Betriebskostenabrechnung verteilt und so unnötig Nachzahlungen erhöht. Insbesondere bei großen Wohnungsunternehmen kann sich hinter diesem Posten sogar ein umfangreicheres Facility Management verbergen, dessen Kosten nicht auf die Mieter umlegbar sind. Nehmen Sie daher Ihr Recht zur Einsicht wahr.

Folgende Kostenarten können Mietern angerechnet werden: 

  • Öffentliche Lasten wie die Grundsteuer
  • Wasser
  • Heizungs- und Warmwasserkosten 
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung und Entsorgung von Sperrmüll
  • Gebäudereinigung
  • Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Hauswartung

Folgende Betriebskostenarten dürfen Mietern nicht zugerechnet werden: 

  • Reparaturarbeiten
  • Gehälter von Angestellten des Vermieters, Kosten für die Buchhaltung
  • Bankgebühren
  • Porto
  • Zinsen

Achtung, die Kosten für Warmwasser können stark variieren, abhängig von Faktoren wie der Art des Wassersystems und der Installation. Daneben spielen Faktoren wie die Größe des Hauses, die Anzahl der Personen im Haushalt und persönliche Gewohnheiten in Bezug auf den Verbrauch von Wasser eine Rolle. Ähnliches gilt für Ihre Heizung und die entstehenden Kosten.

Diese Kosten kann der Vermieter absetzen
Hinweis: Mieter haben ein Anrecht auf Einsicht in Rechnungen und auch Arbeitsverträge. Diese Belegeinsicht fügen wir auch in das für unsere Kunden verfasste Widerspruchsschreiben ein.

Kostenfalle 2: Aufzug und Gebäudetechnik

Die Betriebskosten für Aufzüge und andere gebäudetechnische Einrichtungen können für Mieter eine bedeutende finanzielle Belastung darstellen. Laut § 2 Nr. 7 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen die Aufwände des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs umgelegt werden. Dazu zählen der Strom zum Betrieb oder die Wartungskosten sowie Aufwendungen zur Überwachung, Pflege sowie die regelmäßige Sicherheitsprüfung der Anlage.

Die Wartungskosten eines Aufzugs zählen als Nebenkosten

Jedoch ist Vorsicht geboten: Oft enthalten die Abrechnungen für Aufzüge und gebäudetechnische Anlagen hohe und nicht immer nachvollziehbare Posten. Insbesondere bei Vollwartungsverträgen können neben den eigentlichen Wartungskosten auch Aufwendungen für Reparaturen und Ersatzteile inbegriffen sein, die nicht direkt den Betriebskosten zuzuordnen und somit nicht umlagefähig sind.

Tipp für den Widerspruch: Sollten Sie aufgrund hoher Aufzugs- und Gebäudetechnikkosten  Zweifel an der Korrektheit Ihrer Betriebskostenabrechnung haben, zögern Sie nicht, Einsicht in die entsprechenden Wartungsverträge und Rechnungen zu verlangen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Angemessenheit der Betriebskostenabrechnung zu überprüfen. 

Sie möchten Widerspruch einlegen? Eine bestimmte Form ist für den Widerspruch nicht nötig, aber wir beschleunigen den Prozess mit unserem Wissen. Mit den Experten von Mineko haben schon zahlreiche Betroffene eine Erhöhung überprüft.

Lassen Sie keine Zweifel an Ihrer Betriebskostenabrechnung unbeachtet. Überprüfen Sie die Aufzugs- und Gebäudetechnikkosten genau. Unsere Experten stehen bereit, um Ihnen bei der Überprüfung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie nur die Kostenpositionen tragen, die tatsächlich umlagefähig sind.

Beachten Sie, in dem Gespräch mit uns findet keine Rechtsberatung statt. Wenn Sie konkrete Fragen zum Mietrecht in Deutschland und Ihren Fall haben, kontaktieren Sie einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt.

Hinweis: Was viele beim Aufzug nicht wissen: Auch Erdgeschossmieter müssen an den Aufzugskosten beteiligt werden. Denn die Gesetzgebung sagt, dass diese Kosten von allen Mietern zu tragen sind.

Kostenfalle 3: Unkorrekte Verwendung von Verteilerschlüsseln

Verteilerschlüssel werden oft nicht korrekt verwendet und sind Ursache, wenn Nebenkosten zu hoch sind

In einem Mietvertrag können diverse Verteilerschlüssel bzw. Umlageschlüssel vereinbart sein, die die Betriebskosten anteilig auf die Mietparteien verteilen. Die wichtigsten Verteiler sind:

  • Wohnfläche
  • Miteigentumsanteile (bei vermieteten Eigentumswohnungen)
  • Personenanzahl
  • Wohneinheiten
  • Verbrauchseinheiten wie Kubikmeter oder Megawatt/Kilowatt 

Gibt es im Mietvertrag keine Infos zum Verteilerschlüssel oder darf der Vermieter, diese “nach billigem” Ermessen verändern, greift § 556a Abs. 1 BGB. Die verbrauchsunabhängigen Kostenstellen werden demzufolge nach Wohnfläche verteilt. Hier unterlaufen Vermietern in vielen Fällen Fehler.  Sieht der Mietvertrag keine Umlage vor und es wird dennoch der Verteilerschlüssel nach Anzahl der Personen angewendet, zählen Familien in vielen Fällen zu den besonders hart Betroffenen.

Hier ein Beispiel dazu für eine vierköpfige Familie in einer 100m²-Wohnung und der Berechnung der Müllbeseitigungskosten in einem Objekt mit 1000m² Gesamtfläche und 10 Mietparteien bzw. 25 Personen:

  • Müll Gesamtkosten für das Wohnobjekt: 2000 Euro
  • Anteilige Kosten der Familie nach der Wohnfläche: 
  • 2000 Euro : 1000 m² x 100 m² = 200 Euro
  • Anteilige Kosten der Familie nach Personen: 
  • 2000 Euro : 25 Pers. x 4 Pers. = 320 Euro

Durch die Verteilung nach Personen muss diese Familie deutlich mehr zahlen. Der Betrag für die Nachzahlung zur Müllbeseitigung ist nach Personenanzahl deutlich höher als bei der Umlage nach Wohnfläche. Es entsteht eine Differenz von 120 Euro. Ganz ähnlich verhält es sich mit den Heizkosten.

Viele Eigentümer gehen davon aus, die Personenanzahl sei mit dem Verbrauch gleichzusetzen und durch die Gesetzgebung legitimiert. Ist es aber nicht! Wir gehen davon aus, von diesem Phänomen sind viele Haushalte betroffen.

Die Anzahl der Personen ist nicht in allen Fällen ein geeigneter Verteilungsschlüssel und verursacht keine verbrauchsgerechte Kostendarstellung

Die Kostenverteilung nach Personen lässt keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Verbrauchsverhalten zu. Eine einzelne Person kann genauso viel verbrauchen wie eine sparsame Kleinfamilie. Ferner muss ein Vermieter wissen, wie viele Personen tatsächlich in einer Wohnung leben, um die Betriebskostenabrechnungen nach Personenschlüssel hier anwenden zu können. Daher müsste er berechtigt sein, hierüber buchzuführen. Die Anzahl der Mietvertragsparteien ist an dieser Stelle keine ausreichende Grundlage.

Hinweis: Haben Sie festgestellt, dass Ihr Vermieter jahrelang mit dem falschen Verteilerschlüssel gearbeitet hat und Sie dies nicht bemerkt haben? Das bedeutet nicht, dass Sie diese Methode der Umlage akzeptiert haben. Laut Bundesgerichtshof (BGH) stellt die Übersendung der Abrechnung kein Angebot des Vermieters auf Vertragsänderung dar und deren Ausgleich keine Annahme.

Kostenfalle 4: Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit ist eines der wichtigsten Gebote bei den Nebenkosten

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit verlangt von Eigentümern, verantwortungsbewusst und effizient zu wirtschaften, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Verstöße gegen dieses Gebot entstehen oft durch unüberlegte Vertragsabschlüsse mit Dritten.

Einige Beispiele für eine solche Missachtung könnten sein:

  • Übermäßig häufige Reinigungen des Treppenhauses: Während die regelmäßige Reinigung des Treppenhauses wichtig ist, kann eine übertriebene Frequenz, wie tägliche Reinigungen, als unwirtschaftlich angesehen werden.
  • Vollzeit-Hausmeister in einem kleinen Mietobjekt: Er kann in größeren Mietobjekten notwendig sein, aber in kleineren Objekten könnten die Aufwände für eine Vollzeitstelle unverhältnismäßig sein.
  • Überdimensionierte Beleuchtungsanlagen: Eine zweckmäßige Beleuchtung ist wichtig, jedoch kann die Installation einer überdimensionierten Lichtanlage zu hohen Stromkosten führen, die nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen.
  • Reinigung bereits sauberer Mülltonnen: Es ist unwirtschaftlich, Reinigungsdienste für bereits saubere Mülltonnen zu bezahlen.
  • Kauf überteuerter Brennstoffe: Wenn günstigere Alternativen zur Verfügung stehen, könnte der Kauf teurer Brennstoffe als unwirtschaftlich betrachtet werden.

Wenn die diese Aufwände um mehr als 20 % über dem üblichen Marktpreis liegen, verstoßen sie gegen Gebot der Wirtschaftlichkeit vor. Dies trifft ebenfalls zu, wenn der Eigentümer eine Kostensteigerung von mehr als 10 % im Vergleich zum Vorjahr nicht plausibel begründet werden kann. Wenn Sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit feststellen, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einspruch erheben. Danach können in der Regel keine weiteren Nachforderungen gestellt werden. Es liegt an dem Betroffenen, den Verstoß nachzuweisen. Ein einfacher Verweis auf durchschnittliche Kosten vergleichbarer Wohnungen reicht dabei nicht aus. 

Mietern sollte an dieser Stelle bewusst sein, dass es schwieriger beziehungsweise langwieriger sein kann, bereits gezahltes Geld zurückzubekommen. Wenn Sie jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Betriebskostenabrechnung einen Widerspruch einlegen, dürfen jedoch, das Geld vorerst zurückzuhalten. Verbraucherzentralen raten, dieses Geld auf einem Tagesgeldkonto zu parken und zu verzinsen. Nach der Prüfung kann es jedoch sein, dass die Zahlung trotzdem berechtigt ist.

Um diesen Nachweis zu führen, kann es hilfreich sein, eine Belegeinsicht zu verlangen. Zum Abschluss einer neuen Versicherung müssen mindestens drei Angebote vorliegen. Wenn sich die Angebote deutlich unterscheiden, muss der Vermieter erklären, warum er das teurere Angebot gewählt hat. Kann er dies nicht, darf er nur die Kosten des günstigsten Angebots umlegen.

Wichtiger Unterschied: Vorauszahlung oder Pauschale?

Hierbei gilt es, zwischen zwei Begriffen zu unterscheiden, um Fehler in den Zahlen zu vermeiden: der Vorauszahlung und der Pauschale. Beide haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Möglichkeiten des Vermieters, Nebenkosten umzulegen.

Eine Vorauszahlung ist eine monatlich zu entrichtende Summe, die auf die geschätzten Nebenkosten basiert. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird eine Abrechnung erstellt, in der die tatsächlichen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verglichen werden. 

Ergibt sich eine Differenz, kann der Vermieter eine Nachzahlung fordern oder Sie erhalten eine Rückzahlung. Die Betriebskostenarten müssen innerhalb des Mietvertrages als explizit umlegbar bezeichnet sein.

Eine Pauschale hingegen ist eine feste Summe, die unabhängig von den tatsächlichen Kosten ist. Sie deckt alle im Mietvertrag genannten Nebenkosten ab und wird nicht abgerechnet. Das bedeutet, dass der Vermieter keine Nachzahlung fordern kann, selbst wenn die Pauschalkosten überstiegen werden.

Prüfen Sie daher Ihren Vertrag genau bezüglich der getroffenen Vereinbarungen. Wir raten dazu, sich nicht allein auf den Vermieter zu verlassen. Die Mietverträge können stark variieren können und die Betriebskostenabrechnungen werden nicht immer individuell angepasst.

Besonders bei "kleinen" Vermietern oder großen Wohnungsunternehmen, die Objekte aufkaufen, kann es zu Missverständnissen kommen. Mit Mineko konnten schon viele Haushalte sparen.

Nebenkostenabrechnung zu hoch – wichtige Rechte der Mieter

Mieter haben eine Reihe von Rechten, wenn es um Betriebskosten und Nebenkostenabrechnungen geht. Es ist wichtig, diese zu kennen, um sicherzustellen, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie sollten.

  1. Jährliche Abrechnung: Nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB muss der Vermieter einmal jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Diese Abrechnung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Sollten Sie erst während dieses Jahres eingezogen sein, wird der Abrechnungszeitraum in der Regel anteilig auf diesen Zeitraum beraumt.
  2. Einblick in Belege: Sie dürfen alle Belege und Unterlagen einzusehen, die zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung herangezogen wurden. Dies kann vor Ort beim Vermieter oder Verwalter erfolgen, oder Sie können gegen Kostenerstattung Kopien anfordern (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  3. Überprüfung der Abrechnung: Sie dürfen die Betriebskostenabrechnung auf Richtigkeit zu prüfen. Stellen Sie dabei Unstimmigkeiten fest, dürfen Sie Widerspruch einlegen. Suchen Sie bei Bedarf das Gespräch.
  4. Fristgerechte Einwendung: Innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung können Sie Einwendungen gegen die Abrechnung erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass diese fehlerhaft ist (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
  5. Angemessene Vorauszahlungen: Die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen muss angemessen sein. Sie darf weder willkürlich festgelegt noch ohne Grundlage erhöht werden. Bei einer Erhöhung muss der Vermieter dies begründen.
  6. Rückzahlung von Überzahlungen: Sollte sich bei der Jahresabrechnung herausstellen, dass Sie mehr gezahlt haben, als tatsächlich an Kosten angefallen ist, haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags.

Sie haben eine Frage zu Ihrem Fall? Die Experten von Mineko helfen weiter!

Verständlichkeit und Transparenz der Betriebskostenabrechnung sind entscheidend

Ein zentraler Aspekt, den Mieter beachten sollten, ist die Verständlichkeit der Nebenkostenabrechnung. Wenn ein Mieter die aufgeführten Zahlen nicht nachvollziehen kann oder einzelne Kostenpositionen unklar sind, hat er das Recht, den Vermieter um eine ordnungsgemäße und verständliche Dokumentation zu bitten

Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen, die auch für einen juristischen Laien ohne die Notwendigkeit weiterer Fachliteratur verständlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht für Mieter keine Pflicht, eine Nachzahlung zu leisten, bis eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung vorliegt.

Der Mieter hat zudem das Recht, Belege einzusehen. Solange der Vermieter diese Möglichkeit nicht gewährt, ist der Mieter ebenfalls nicht dazu verpflichtet, eine eventuell anfallende Nachzahlung zu leisten. 

Das Verständnis der Betriebskostenabrechnung ist also sowohl für Vermieter als auch für Mieter von großer Bedeutung. Es fördert eine transparente Kommunikation und verhindert Missverständnisse oder Streitigkeiten bezüglich der zu zahlenden Beträge. An dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf durchschnittliche Nebenkosten in Deutschland.

Die durchschnittlichen Nebenkosten sind ein Richtwert.

Nebenkostenabrechnung falsch – Ihre Checkliste

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Nebenkostenabrechnung falsch ist und möglicherweise inkorrekt erstellt wurde, helfen die Experten von Mineko, um das Problem zu lösen. Wir geben Ihnen im Vorfeld diese Tipps dazu:

  1. Prüfen Sie die Abrechnung: Untersuchen Sie Ihren Fall sorgfältig auf Ungereimtheiten oder Richtigkeit der Zahlen. 
  2. Kontaktieren Sie Ihren Vermieter: Teilen Sie schriftlich mit, dass Sie die Betriebskostenabrechnung für inkorrekt halten und bitten Sie um eine Prüfung oder Korrektur.
  3. Frist setzen: Setzen Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist, um auf Ihre Anfrage zu reagieren und die Rechnung zu korrigieren.
  4. Bezahlen Sie unter Vorbehalt: Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung schon bezahlt haben, teilen Sie Ihrem Vermieter schriftlich mit, dass Sie die Zahlung unter Vorbehalt geleistet haben

Fazit – So lassen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung effizient überprüfen

Für viele Mieter kann die Überprüfung ihrer Nebenkostenabrechnung eine komplexe und zeitaufwändige Aufgabe sein. Unsere juristischen Experten bei Mineko können jedoch effizient feststellen, ob materielle oder formelle Fehler vorliegen und ob Ihre Abrechnung überhöht ist.

Das Hochladen Ihrer Dokumente nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah einen detaillierten Prüfbericht sowie ein individuell für Sie verfasstes Widerspruchsschreiben. So wird die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung zu einer einfachen und unkomplizierten Angelegenheit.

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Kundenbewertungen über uns
Lesen Sie, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und schreiben. Hier erfahren Sie, warum die Kunden ihre Nebenkostenabrechnungen bei uns prüfen lassen und Mineko empfehlen.
Sebastian S.
Sebastian S.
5 Sterne
vor 1 Tag
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Ich verwende MiNeKo bereits seit einigen Jahren standardmäßig zur Überprüfung meiner Betriebskostenabrechnungen. Ich bin jedes Mal überrascht in welcher Ausführlichkeit der Prüfbericht ausgestellt wird und wie alles für die weiteren Schritte vorbereitet ist. Zudem erreicht man immer jemanden und die Antwortgeschwindigkeit ist vorbildlich. Jährlich meine BK-Abrechnung prüfen zu lassen, gibt mir einfach das gute Gefühl, dass alles seine Ordnung hat und berechtigt ist. Danke und im nächsten Jahr dann wieder ;-)
Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!