Schimmelkäse schätzen Liebhaber sehr, doch Schimmel an den Wänden, dem Fenster oder an Möbeln will niemand haben. Denn Schimmelpilze sind auf die Dauer gesundheitsschädlich und ein guter Grund für Mietminderung. Was Sie darum alles zum Thema Schimmel in Mietwohnungen wissen müssen, erklären wir in diesem Artikel.
Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Schimmelpilze sind Teil unserer natürlichen Umwelt. Sie spielen eine wichtige Rolle im Stoffkreislauf und besiedeln und zersetzen totes organisches Material. Ihre mikroskopisch kleinen Sporen werden über die Luft verbreitet, weswegen sie überall vorkommen – auch in Innenräumen, denn beim Lüften werden sie in die Wohnung geweht.
Normalerweise sind Schimmelsporen harmlos. Übersteigt die Schimmelpilzkonzentration allerdings ein gewisses Maß, führt dies nicht nur zu Materialschäden, sondern ist auch hochgradig gesundheitsschädlich.
Besonders im Winter wird Schimmel zum Problem. Denn wenn kalte Luft von außen und warme von innen aufeinandertreffen, entsteht Feuchtigkeit und dadurch häufig auch Schimmel.
Durch Atmen und Schwitzen produziert der Mensch ebenfalls permanent Feuchtigkeit, aber auch beim Kochen und Spülen, beim Wäschewaschen und Bügeln, besonders beim Baden und Duschen produzieren wir feuchte Luft.
In einem Vier-Personen-Haushalt fallen pro Tag zwischen 10-12 Liter Luftfeuchtigkeit an, die sich im Raum verteilen. Wenn die Feuchtigkeit nicht abtransportiert wird, bilden sich Mikroorganismen, darauf entstehen Schimmelsporen.
Anzeichen für giftigen Schimmel:
Schimmel ist jedoch nicht immer direkt sichtbar. Er kann auch unbemerkt für den Bewohner hinter Möbeln entstehen, zum Beispiel weil Möbel zu nah an der Wand gestanden haben. Grundsätzlich kann sich Schimmel in allen Wohnräumen entwickeln, auch vor Schlaf- und Kinderzimmern macht er keinen Halt.
Gefährliche Auswirkungen auf die Gesundheit:
Schimmel bildet sich also immer dort, wo sich zu viel Feuchtigkeit sammelt und nicht abtrocknen kann. Doch Feuchtigkeit alleine reicht nicht aus, Schimmel benötigt auch Nährboden. Auf Wandbelägen aus Holz, Tapeten und Dämmmaterialien sowie Staub und Schmutz kann Schimmel wachsen.
Im Badezimmer, in der Küche oder im Fensterbereich bildet sich Schimmel daher häufig und schnell. Besonders ist dies der Fall, wenn die Außenwände gut abgedichtet sind, da sich Feuchtigkeit an den kalten Flächen am Fenster fängt. Dort kondensiert die feuchtwarme Luft – ein perfekter Nährboden für Schimmel.
Auch das Lüften mit gekippten Fenstern kann zu Problemen führen. Wenn die feuchte Luft von innen auf die kalte Fassade trifft, entsteht Feuchtigkeit und dadurch genau über den Fenstern sogenannte Schwärzepilze. Die sind zwar nicht gesundheitsschädlich, können aber darauf hinweisen, dass in den Räumen bereits Feuchtigkeit besteht.
Ebenfalls gefährdet sind Dachböden, wenn sie nicht gut geheizt und schlecht gedämmt sind, denn Wärme und Feuchtigkeit ziehen nach oben. So kann sich am kühlen Dachstuhl Feuchtigkeit sammeln und die Dachisolierung schimmeln.
Spätestens, wenn es um die Entfernung von Schimmel geht, kommt die Frage auf, wer die Kosten dafür zu tragen hat. Dabei ist ausschlaggebend, wer den Schaden verursacht hat. Falsches Heiz- und Lüftverhalten können genauso Gründe sein wie bauliche Mängel.
Eine mangelhaft Gebäudeabdichtung des Hauses, Wasserschäden im Mauerwerk und neue Lüftungsbedingung, sind für Mieter und Vermieter nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen oder bekannt. Die Beweislast liegt in beiden Fällen jedoch zuerst beim Vermieter.
Das richtige Heizen und Lüften kann Schimmelbildung verhindern und vorbeugen und sollte daher immer beachtet werden. Hier die wichtigsten Tipps:
Die Zimmertemperatur sollte bei 19-21 Grad Celsius liegen, weil Feuchtigkeit nur über warme Luft abtransportiert wird.
Fenster sollten nicht den ganzen Tag offen gelassen werden. Es sollte allerdings 3-4 Mal am Tag gelüftet werden, in allen Zimmer 10-15 Minuten. Am besten sollten alle Fenster und Türen gleichzeitig geöffnet werden, damit ein Durchzug entsteht.
Nach dem Kochen, Duschen und Waschen (auch mit der Waschmaschine) sollte immer gelüftet werden, damit die Feuchtigkeit nicht in der Wohnung bleibt. Wäsche sollte, falls möglich, auf dem Balkon getrocknet werden, ansonsten den Raum gut lüften.
Die Heizung sollte nie ganz abgedreht werden, auch wenn Sie das Haus verlassen. Auch in ungenutzten Räumen sollte die Heizung – vor allem bei kalten Außentemperaturen – immer leicht aufgedreht sein. Bei Räumen ohne Heizung sollte die Tür geöffnet bleiben, damit warme Luft aus anderen Räumen ebenfalls in den Raum dringt.
Wenn Möbel zu nah an Wänden, vor allem Außenwänden stehen, kann leicht Schimmel entstehen, da die Luft dort nicht richtig zirkulieren kann. Möbel sollten einen Abstand von 10-15 cm zu Wänden haben, um eine optimale Zirkulation zu garantieren.
Sollte es der Schimmel trotzdem in die Wohnung geschafft haben, ist das nicht sofort ein Grund zur Panik. Zuerst kann der Schimmel mit reinem Alkohol abgesprüht werden. Kurzfristig ist man dadurch vor den Sporen sicher.
Lassen Sie aber die Finger von Haushaltsmitteln oder chemischen Pilzbekämpfungsmitteln! Das Bundesumweltamt hat in seinem Ratgeber zum Thema Schimmel explizit vor solchen Maßnahmen gewarnt. Essig lässt sogar den Schimmel wachsen und chemische Mittel können in Wohnräumen ebenfalls stark die Gesundheit belastend sein.
Nur mit Alkohol wird man den Schimmel aber nicht los. Hat sich der Schimmel erst einmal in den Wänden festgesetzt, muss oft der gesamte Putz und Teile des Esters ausgetauscht werden. Es ist daher unerlässlich, die Ursache für die Schimmelbildung zu finden.
Eine aufwendige Sanierung der Wand nützt nichts, wenn die Feuchtigkeit aus einem Rohr oder einer feuchten Mauer herrührt. Die Ursachenermittlung und die anschließende Entfernung und Renovierung überlässt man am besten einem Fachmann.
Schimmel kann ein Mietminderungsgrund sein. Der Mieter kann aber nicht einfach unangekündigt weniger zahlen. Wenn später ein Gericht die gekürzte Miete als Mietrückstand ansieht, kann das den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigen.
Der Mieter sollte daher zunächst mit Fotos den Schimmelbefall dokumentieren. Dann muss er den Vermieter über den Mangel informieren – am besten schriftlich. Zusammen mit der Mitteilung über den Mangel kann der Mieter auch gleich eine Mietminderung androhen oder ankündigen.
Der Mieter ist dann verpflichtet, dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen, um den Mangel zu beseitigen. Die Frist kann zum Beispiel drei Monate betragen. Wenn der Mieter die Miete vor Ablauf der Frist senkt, riskiert er Schadenersatzansprüche des Vermieters.
Erst wenn der Mangel nach Ablauf der Frist immer noch besteht, darf der Mieter die Miete mindern.Trotzdem gilt auch danach: Sobald der Vermieter den Mangel beseitigt hat, entfällt natürlich auch der Grund für die Mietminderung. Dann muss der Mieter wieder die volle Miete zahlen.
Es kann aber auch sein, dass der Vermieter den Schimmel als Grund für eine Mietminderung nicht akzeptiert. Dann müsste ein Gutachter die Angelegenheit klären – und hier gilt: Wer den Gutachter bestellt, muss ihn auch bezahlen.
Wenn Schimmel in Ihrer Wohnung oder im Haus beseitigt wird, sind das Kosten, die der Vermieter zu tragen hat. Doch manche Vermieter legen selbst diese nicht umlagefähigen Kosten auf ihre Mieter um. Wenn Sie unsicher sind, was und wie bei Ihnen alles abgerechnet wird, lassen Sie darum Ihre Nebenkostenabrechnung von unseren Experten überprüfen. Der Upload Ihrer Dokumente funktioniert in wenigen Schritten und zeitnah erhalten Sie einen Prüfbericht sowie ein für Sie verfasstes Widerspruchsschreiben.