Auch wichtig für Vermieter

Das Umlageausfallwagnis: Der Risikoschutz des Vermieters

Das Umlageausfallwagnis soll die Deckung der Betriebskosten, welche dem Vermieter in erster Linie durch Leerstand entstehen, ausgleichen. Den meisten Mietern ist die Bedeutung dieses Begriffes jedoch nicht zwingend geläufig, weshalb wir etwas Licht ins Dunkel bringen möchten.

Prüfung der Positionen ist Bestandteil der Nebenkostenprüfung.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Umlageausfallwagnis

Das Wichtigste in Kürze

Das Umlageausfallwagnis ist wo anwendbar? 

Nur Mietwohnungen, welche preisgebunden oder steuerbegünstigt sind, dürfen mit diesem Zuschlag belegt werden. Hierbei handelt es sich um öffentlich geförderten Wohnraum. Hat man eine Sozialwohnung gemietet, dann ist der Vermieter oder die Hausverwaltung berechtigt,  das Umlageausfallwagnis einzufordern. 

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass bei einer Wohnung ohne diese Merkmale kein Umlageausfallwagnis erhoben werden darf. Nur in Verbindung mit einer expliziten Vereinbarung, welche individuell-vertraglich beschlossen werden muss, ist eine Ausnahme zulässig. 

Da ein fälschlicherweise erhobenes Umlageausfallwagnis nur wenige Mieter von “normalem Wohnraum” betrifft, ist es ratsam, einen Blick in den Mietvertrag und in seine Betriebskostenabrechnung zu werfen. 

Weshalb wird dieser Posten erhoben?

Oft entstehen für den Vermieter uneinbringliche Rückstände der Nebenkosten, wie beispielsweise durch Leerstand. Hausverwaltungen möchten diese Risiken möglichst minimieren, um wirtschaftlich zu arbeiten. 

Durch Verpflichtungen, welche der Vermieter bei Sozialwohnungen und staatlich gefördertem Wohnraum eingeht, entstehen viele Risiken, gegen welche sich der Vermieter absichern möchte. In nicht wenigen Fällen werden diese speziellen Wohnungen nur für Bezugsberechtigte freigehalten und sind deshalb über einen längeren Zeitraum unbewohnt. Hinzu kommt, dass die Miete preislich gebunden ist und auch erschwinglich bleiben soll. 

Das Umlageausfallwagnis ist also ein berechtigter Zuschlag, welcher bei der Nebenkostenabrechnung umgelegt wird, um einen künftigen Ausfall abzusichern.  

Richtlinien

Die Höhe der Umlage richtet sich nach bestimmten Vorgaben. Konkret dürfen nur maximal zwei Prozent der Nebenkosten, nach § 25a der Neubaumietenverordnung, als Umlage bemessen werden. Dabei werden die gesamten tatsächlichen Nebenkosten zugrunde gelegt. Eine Kaution oder eine Bürgschaft, welche einem  Umlageausfall vorbeugen soll, darf nicht veranschlagt werden. 

Zusammenfassend ist anzumerken, dass der Posten Umlageausfallwagnis ein anerkannter Bestandteil der Betriebskostenabrechnung bei einer staatlich geförderten Wohnung ist. 

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Sebastian S.
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5 Sterne
vor 1 Tag
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Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!