Wann Ihnen ein Guthaben zusteht und wie schnell der Vermieter auszahlen muss.

Als Mieter müssen Sie ein Nebenkostenguthaben in der Regel nicht in der Einkommensteuererklärung angeben, da es sich um eine private Rückzahlung handelt. Ausnahme: Wenn Sie das Arbeitszimmer oder Teile der Wohnung beruflich nutzen und Betriebskosten als Werbungskosten abgesetzt haben, mindert das Guthaben den absetzbaren Betrag. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Steuerberater beraten.
Nein, das Guthaben verfällt nicht. Als Mieter haben Sie 3 Jahre Zeit (gesetzliche Verjährungsfrist), Ihr Guthaben einzufordern. Die Frist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Abrechnung zugestellt wurde. Allerdings sollten Sie das Guthaben zeitnah einfordern, da bei einem späteren Umzug die Durchsetzung schwieriger werden kann.
Setzen Sie dem Vermieter zunächst schriftlich eine letzte Frist von 14 Tagen. Reagiert er nicht, können Sie das Guthaben mit zukünftigen Mietzahlungen aufrechnen – allerdings nur, wenn der Anspruch eindeutig feststeht. Als letztes Mittel bleibt die Klage beim Amtsgericht, die bei klarer Rechtslage in der Regel ohne Anwalt möglich ist. Mineko hilft dabei, die Situation zu bewerten und ein rechtssicheres Mahnschreiben zu erstellen.
Nach der Rechtsprechung des BGH ist das Guthaben unverzüglich, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Abrechnung auszuzahlen. Zahlt der Vermieter nicht innerhalb dieser Frist, gerät er automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Sie können dann eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung senden und bei weiterem Ausbleiben Klage erheben.
Ein Guthaben entsteht, wenn Ihre geleisteten Vorauszahlungen die tatsächlich entstandenen Betriebskosten übersteigen. Das passiert z. B. bei einem milden Winter (geringere Heizkosten), nach einem Umzug mit verkürztem Nutzungszeitraum oder wenn der Vermieter die Vorauszahlungen zu hoch angesetzt hat. Das Guthaben muss der Vermieter innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Abrechnung auszahlen.
Laut Gesetz ist der Vermieter zur regelmäßigen Erstellung einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet. Die Vorauszahlungen, welche vom Mieter über das Jahr hinweg an den Vermieter entrichtet werden, sind nur als Vorleistungen auf die eigentliche Nebenkostenabrechnung zu betrachten. Haben Sie ein Guthaben in Ihrer Nebenkostenabrechnung und möchten es zurückbekommen? Lesen Sie hier, was Sie dazu tun können.

Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Guthaben innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung auszubezahlen. Anderweitige Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Auszahlung eines möglichen Guthabens sind von Mieter und Vermieter sonst im Mietvertrag klar zu vereinbaren.
Auch Einsichtnahme in die Belege der Betriebskosten gewährt ihm keinen Aufschub. Vor der Forderung des Guthabens sollten Sie jedoch überprüfen, ob Sie mit den Vorauszahlungen auf die nächste Abrechnung nicht in Verzug sind, da der Vermieter sich sonst auf diese Schuld berufen kann.
Wenn Ihr Vermieter das Guthaben nicht ausbezahlt, sollten Sie ihn zunächst informell per Telefon oder E-Mail an die Zahlung erinnern. Sollte er dennoch nicht zahlen, können Sie ihn per Einschreiben abmahnen und ihm eine klare Frist zur Auszahlung setzen.
Dem Mieter bleiben nach dem Ende der Abrechnungsperiode, in der sein Guthaben entstanden ist, 3 Jahre Zeit, seinen Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Danach verjährt der Anspruch.
Eine Möglichkeit wäre auch, das Guthaben mit den laufenden Vorauszahlungen zu verrechnen, was jedoch nur gestattet ist, wenn der Vermieter dieses Guthaben bereits in einer vorherigen Nebenkostenabrechnung zugesprochen hat.
Hinweis: Sollten Sie bereits aus Ihrer Wohnung ausgezogen sein und der Vermieter zahlt Ihnen das Guthaben nicht aus, bleibt Ihnen nur noch der Weg vor Gericht. Hier reicht Ihnen die Ihnen zugegangene Nebenkostenabrechnung als Begründung.
Als Mieter haben Sie das Recht, eine Rückzahlung oder Rückerstattung zu erhalten, wenn sich in Ihrer Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ergibt. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Rückzahlung erhalten:
Wenn Sie als Mieter ein Guthaben in Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, kann dieses aufgrund von Fehlern in der Abrechnung deutlich höher ausfallen. Es ist daher ratsam, die Abrechnung von einem Experten prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Beträge zurückerhalten.
Fehler in der Nebenkostenabrechnung können unterschiedliche Ursachen haben. Oftmals werden Positionen, die nicht auf den Mieter umlegbar sind, dennoch in der Abrechnung aufgeführt. Auch können sich Rechenfehler einschleichen oder bestimmte Kostenpositionen nicht ordnungsgemäß auf die Mieter umgelegt worden sein.
Ein weiterer Fehler, der häufig vorkommt, ist die Nichtberücksichtigung von Zahlungen, die der Mieter bereits geleistet hat. Auch dies kann dazu führen, dass Ihnen ein höheres Guthaben zusteht, als Ihnen in der Abrechnung ausgewiesen wird.
In manchen Fällen kann die Gutschrift sogar so hoch ausfallen, dass sich das Guthaben auf mehrere hundert Euro beläuft, in einigen Fällen, z.B. mit sehr teuren Objekten, sogar tausende. Doch Sie müssen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten Widerspruch einlegen, sonst verpassen Sie die gesetzlichen Fristen.
Eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung ist daher auch bei einem Guthaben sinnvoll, nicht nur bei einer Nachzahlung. Unsere Experten von Mineko finden schnell heraus, ob materielle oder formelle Fehler bestehen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel zahlen und alle Ihnen zustehenden Beträge erhalten. Der Upload Ihrer Dokumente dauert nur wenige Minuten und Sie erhalten dann zeitnah einen Prüfbericht und ein für Sie verfasstes Widerspruchsschreiben.