Was darf alles auf den Mieter als Kosten umgelegt werden?

Graffiti, Wachschutz, Concierge, Dachbegrünung & mehr

Entdecken Sie die fünf kuriosen und interessanten Aspekte der Nebenkostenabrechnung: Wachschutz, Graffiti-Entfernung, Eichung von Messgeräten, Concierge und Dachbegrünung. Erfahren Sie, welche Kosten umlagefähig sind und worauf Mieter achten sollten, um ihre Rechte zu wahren.

Prüfung der Positionen ist Bestandteil der Nebenkostenprüfung.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Graffiti Nebenkosten

Das Wichtigste in Kürze

Entfernung von Graffiti in der Nebenkostenabrechnung

Introtext: Als Mieter fragen Sie sich vielleicht, ob die Kosten für das Entfernen von Graffiti in Ihrer Nebenkostenabrechnung enthalten sein sollten oder nicht. In diesem ausführlichen Artikel beleuchten wir verschiedene Faktoren, die diese Frage klären. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Mineko Ihnen helfen kann, Ihre Nebenkostenabrechnung zu überprüfen und möglicherweise Geld zu sparen.

Graffiti-Entfernung - Umlagefähig oder nicht?

Hinweis: Die Kosten für die Entfernung von Graffiti sind oft umstritten und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Standort des Graffitis, der Regelmäßigkeit der Reinigung und der Art der Reinigung.

Die Umlagefähigkeit der Graffiti-Entfernung hängt von mehreren Faktoren ab, die wir im Folgenden näher erläutern.

Standort des Graffitis

Ein entscheidender Faktor für die Umlagefähigkeit der Graffiti-Entfernung ist der Standort des Graffitis. Befindet sich das Graffiti innerhalb des Gebäudes, wie zum Beispiel im Treppenhaus, können die Kosten im Rahmen der normalen Hausreinigung auf die Mieter umgelegt werden. In diesem Fall müssen die Mieter die entstandenen Kosten in der Nebenkostenabrechnung tragen.

Ist das Graffiti jedoch an der Außenfassade des Gebäudes angebracht, sind die Kosten für dessen Entfernung nicht direkt umlagefähig. Die Reinigung der Fassade ist nicht explizit im Katalog der Betriebskostenarten in der Betriebskostenverordnung aufgelistet, sondern fällt unter die sonstigen Betriebskosten.

Regelmäßigkeit der Reinigung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Regelmäßigkeit der Graffiti-Entfernung. Wenn die Graffiti-Entfernung regelmäßig durchgeführt wird, etwa weil das Gebäude häufig beschmiert wird, können die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt sowohl für Graffiti im Inneren des Gebäudes als auch für Graffiti an der Außenfassade.

Kommt es hingegen nur einmalig oder sehr selten zu einer Verschmutzung der Hauswände durch Graffiti und dessen Entfernung, so sind diese Kosten nicht mehr als „laufend“ zu bezeichnen und fallen unter den Begriff der nicht umlagefähigen Instandsetzungskosten.

Art der Reinigung

Die Art der Reinigung spielt ebenfalls eine Rolle bei der Umlagefähigkeit der Kosten für die Graffiti-Entfernung. Eine Instandhaltung liegt immer dann vor, wenn eine Sachbeschädigung durch das Graffiti selbst oder dessen Entfernung gegeben ist. Es ist also danach zu beurteilen, ob das Graffiti beseitigt werden kann, ohne dass die Substanz der Wand dadurch Schaden nimmt, zum Beispiel durch starken Farbabrieb oder Löcher.

Ist die Reinigung ohne weiteres möglich und führt nicht zu einer Beschädigung der Wandsubstanz, so können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden.

Sonstige Betriebskosten und Graffiti-Entfernung

Sonstige Betriebskostenarten sind solche Positionen, die durch den Betrieb des Gebäudes laufend entstehen, aber nicht explizit aufgelistet sind. Gehört also die Entfernung von Graffiti an den äußeren Hauswänden zu den regelmäßigen Verschmutzungen, die von Ihrem Vermieter oder einem Reinigungsdienst in regelmäßigen Abständen entfernt werden, so sind diese Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegbar.

Hinweis: Die Entfernung von Graffiti kann als sonstige Betriebskosten umlagefähig sein, wenn sie regelmäßig anfällt und vertraglich vereinbart wurde.

Wurde die Umlage wirksam vereinbart?

Fällt die Graffitientfernung, aufgrund ihres regelmäßigen Charakters, unter den Tatbestand einer sonstigen Betriebskostenart, ist nur noch maßgeblich, ob die Umlage dieser Betriebskosten vereinbart wurde oder nicht. Wurde sie wirksam vereinbart, muss der Mieter auch für diese Kosten aufkommen.

Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag auf entsprechende Klauseln und stellen Sie sicher, dass die Umlage der Kosten für die Entfernung von Graffiti vereinbart wurde. Andernfalls sind diese Kosten nicht umlagefähig.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

Um festzustellen, ob die Kosten für die Entfernung von Graffiti umlagefähig sind, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  1. Standort des Graffitis: Befindet sich das Graffiti im Inneren des Gebäudes (z.B. im Treppenhaus) oder an der Außenfassade?
  2. Regelmäßigkeit der Graffiti-Entfernung: Wird die Entfernung regelmäßig durchgeführt oder handelt es sich um eine einmalige oder seltene Maßnahme?
  3. Art der Reinigung: Wird die Wandsubstanz bei der Entfernung des Graffitis beschädigt oder bleibt sie unversehrt?
  4. Vereinbarung über die Umlage der Kosten im Mietvertrag: Ist die Umlage der Kosten für die Entfernung von Graffiti im Mietvertrag vereinbart worden?

Berücksichtigen Sie diese Punkte, um herauszufinden, ob die Kosten für die Graffiti-Entfernung in Ihrer Nebenkostenabrechnung enthalten sein sollten.

Mineko prüft Ihre Nebenkostenabrechnung

Hinweis: 90 % der Nebenkostenabrechnungen weisen Fehler auf, und die durchschnittliche Ersparnis beträgt über 317 Euro.

Falls Sie vermuten, dass Ihre Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist oder Ihr Mietvertrag falsche Klauseln enthält, können Sie die Experten von Mineko um Hilfe bitten. Laden Sie einfach alle notwendigen Dokumente hoch, und lassen Sie Ihre Abrechnung von unseren Experten prüfen. Mit mehr als 102.000 geprüften Abrechnungen sind Sie bei uns in guten Händen. Schützen Sie sich vor einer Übervorteilung in Ihrem Mietverhältnis - jetzt einfach hochladen!

Neben der Frage der Umlagefähigkeit von Graffiti-Entfernungskosten gibt es viele andere Nebenkosten, bei denen ebenfalls Fehler in der Umlage und in der Erstellung der Abrechnung entstehen können. Unsere Experten prüfen, ob alle Fristen, Verteilerschlüssel und formellen Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung erfüllt sind.

Wie Mineko Ihnen helfen kann

  1. Prüfung der Nebenkostenabrechnung: Wir analysieren Ihre Abrechnung auf Fehler und Ungereimtheiten. Dazu zählen unter anderem die Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen, die Überprüfung der angesetzten Kosten und die Kontrolle der Abrechnungsfristen.
  2. Klärung von Fragen: Unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung und helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten als Mieter zu verstehen.
  3. Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Vermieter: Sollten wir Fehler in Ihrer Abrechnung feststellen, unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Vermieter und geben Ihnen Empfehlungen, wie Sie vorgehen sollten, um Ihr Recht durchzusetzen.
  4. Ersparnis und Sicherheit: Durch die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung können Sie sicherstellen, dass Sie nicht übervorteilt werden und möglicherweise Geld sparen.

Fazit

Die Umlagefähigkeit der Kosten für die Entfernung von Graffiti hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Standort des Graffitis, der Regelmäßigkeit der Reinigung, der Art der Reinigung und der vertraglichen Vereinbarung. Überprüfen Sie diese Punkte, um herauszufinden, ob die Kosten für die Graffiti-Entfernung in Ihrer Nebenkostenabrechnung enthalten sein sollten.

Um sicherzustellen, dass Ihre Nebenkostenabrechnung korrekt ist, nutzen Sie die Expertise von Mineko. Wir prüfen Ihre Abrechnung auf Fehler und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Vermieter, um Ihre Rechte durchzusetzen. Schützen Sie sich vor einer Übervorteilung in Ihrem Mietverhältnis - jetzt einfach hochladen!

Eichung von Messgeräten in der Nebenkostenabrechnung: Worauf Mieter achten sollten

Die Eichung von Messgeräten wie Wasser- und Wärmezählern ist für eine korrekte Nebenkostenabrechnung unerlässlich. Erfahren Sie, welche Pflichten und Fristen für die Eichung gelten und welche Folgen eine versäumte Eichung für Mieter und Vermieter haben kann.

Eichung Messgeräte Nebenkostenabrechnung

Gesetzliche Grundlagen der Eichung

Die Eichung von Messgeräten unterliegt dem Eichgesetz und der Eichordnung, die vom Gesetzgeber erlassen wurden. Diese Regelungen sollen Manipulationen aufgrund fehlerhafter Messergebnisse verhindern. Von der Eichpflicht betroffen sind:

  • Strom- und Gaszähler
  • Kalt-, Warmwasser- und Wärmezähler
Hinweis: Die Eichung der Messgeräte stellt sicher, dass keine Manipulationen aufgrund fehlerhafter Messergebnisse möglich sind.

Heizkostenverteiler und Warmwasserkostenverteiler fallen nicht unter die Eichpflicht, da sie keine physikalischen Größen erfassen, sondern Anteile am Gesamtverbrauch bestimmen.

Eichfristen für verschiedene Messgeräte

Die Eichfristen für Messgeräte variieren je nach Art des Zählers:

  • Kaltwasserzähler: alle 6 Jahre
  • Warmwasserzähler: alle 5 Jahre
  • Gaszähler: alle 8 Jahre
Hinweis: Eichungen sind notwendig, um fehlerhafte Messergebnisse durch Ablagerungen wie Kalk und Rost zu vermeiden.

Umlagefähigkeit der Eichkosten

Eichkosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Vermieter haben dabei verschiedene Möglichkeiten:

  • Kosten im Jahr der Eichung abrechnen
  • Kosten auf mehrere Jahre aufteilen

Auch die Kosten für den Austausch von Zählern nach Ablauf der Eichfrist können umgelegt werden, wenn sie günstiger sind als die Nacheichung.

Hinweis: Neuanschaffungen oder Austausch kaputter Geräte gelten nicht als umlegbare Betriebskosten.

Folgen einer versäumten Eichfrist

Versäumen Vermieter oder Versorger die vorgegebenen Fristen zur Eichung, hat dies verschiedene Folgen:

  • Bußgelder, die von den Bundesländern festgelegt werden
  • Mieter können das Kürzungsrecht laut Heizkostenverordnung in Anspruch nehmen und 15% der Warmwasserversorgungskosten abziehen
Hinweis: Eine versäumte Eichfrist bedeutet nicht automatisch ein Verwendungsverbot der Messgeräte. Die Betriebskostenabrechnung kann auch bei nicht geeichten Zählern anerkannt werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der korrekte Verbrauch erfasst wurde.

Mineko prüft Ihre Nebenkostenabrechnung

Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, insbesondere in Bezug auf die Eichung der Messgeräte, kann Mineko Ihnen helfen. Lassen Sie Ihre Abrechnung von Experten prüfen, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist und Sie nicht zu viel zahlen.

  • Überprüfung auf Fehler und Ungereimtheiten
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Vermieter oder Versorger
  • Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Hinweis: Eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung kann zu einer unnötigen finanziellen Belastung führen. Mineko hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte als Mieter durchzusetzen.

Zusammenfassend ist die Eichung von Messgeräten ein wichtiger Aspekt bei der Erstellung einer korrekten Nebenkostenabrechnung. Mieter sollten sich über die Eichpflicht, Eichfristen und die Folgen einer versäumten Eichung informieren. Wenn Sie Zweifel an Ihrer Abrechnung haben oder unsicher sind, ob die Eichung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, nutzen Sie die Expertise von Mineko, um Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen.

Dachbegrünung in der Betriebskostenabrechnung: Was ist zulässig?

In diesem Artikel erfahren Sie, ob die Kosten für die Dachbegrünung und deren Pflege auf den Mieter umgelegt werden dürfen und wie Sie bei einer falschen Umlage bares Geld sparen können.

Dachbegrünung Nebenkosten

Dachbegrünung – ökologische Vorteile und rechtliche Einordnung

Die Dachbegrünung bringt zahlreiche ökologische Vorteile mit sich:

  • Lebensraum für Insekten und andere Tiere
  • Erholungsmöglichkeit für den Menschen
  • Verbesserung der Fassadenisolierung

Trotz dieser Vorteile und möglichen staatlichen Förderungen ist die Dachbegrünung in der Nebenkostenabrechnung nicht umlagefähig. Die einmalige oder Erstbegrünung sowie die Pflege des Dachgartens gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Hinweis: Wenn Sie Kosten für eine Dachbegrünung in Ihrer Nebenkostenabrechnung finden, sollten Sie Widerspruch einlegen, da diese Position in der Regel vom Vermieter getragen werden muss.

Warum sind Dachbegrünung und Pflege nicht umlagefähig?

Obwohl die reguläre Gartenpflege zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt, ist die Dachbegrünung nicht vergleichbar. Die Pflege der Dachbegrünung dient auch zur Verbesserung der Isolierung des Daches und kann daher eher den Instandhaltungskosten zugeordnet werden.

Mineko hilft bei der Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung

Mehr als 90% der Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft. Oft tauchen Posten wie Dachbegrünung und Instandhaltung von Grünflächen in der Abrechnung auf, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Mineko hilft Ihnen dabei, solche Fehler zu erkennen und bares Geld zu sparen:

  • Laden Sie Ihre Nebenkostenabrechnung hoch
  • Erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden einen persönlichen Prüfbericht
  • Bekommen Sie ein individuelles Widerspruchsschreiben für den Vermieter

Zusammenfassend sollte die Dachbegrünung nicht in Ihrer Nebenkostenabrechnung auftauchen. Sollten Sie dennoch Kosten für die Dachbegrünung in Ihrer Abrechnung finden, nutzen Sie die Expertise von Mineko, um diese zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. So können Sie möglicherweise bares Geld sparen.

Wachschutz in der Nebenkosten: Was ist umlagefähig?

In den Wintermonaten schätzen Mieter oft die Anwesenheit eines Pförtners oder Wachschutzes in ihrem Wohngebäude oder ihrer Anlage. Doch sind die Kosten für solche Sicherheitsmaßnahmen als Betriebskosten umlegbar? Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Positionen in der Nebenkostenabrechnung und zeigt auf, wie Mineko Ihnen helfen kann, Ihre Abrechnung zu prüfen.

Wachschutz & Kamera Nebenkostenabrechnung

Unterschiedliche Begriffe und ihre Umlagefähigkeit

Hinweis: Nur die Kosten für einen Hauswart sind laut Betriebskostenverordnung (§ 2, Punkt 14) umlagefähig.

Es gibt verschiedene Bezeichnungen wie Pförtner, Wachmann und Security, die in einem Mietshaus vorkommen können. Die Abgrenzung dieser Begriffe und die Frage, welche Kosten umlagefähig sind, ist nicht immer eindeutig. Während die Kosten für einen Hauswart grundsätzlich umlagefähig sind, ist dies bei Pförtnern, Wachmännern und Concierges nicht immer der Fall.

Rechtsprechung zu Wachschutz und ähnlichen Positionen

Die Urteile zum Thema Wachschutz und ähnliche Positionen sind vielfältig und abhängig von den individuellen Gegebenheiten:

  1. Das Amtsgericht Erfurt urteilte, dass die Tätigkeiten eines Pförtners oder Wachmanns nicht mit denen eines Hauswarts vergleichbar sind und somit deren Kosten nicht umlagefähig sind.
  2. Das Landgericht Köln hingegen sah eine Überschneidung der Aufgaben eines Pförtners und eines Wachmanns und urteilte, dass die Kosten für diese Positionen umlegbar sind.
  3. Das Amtsgericht Berlin-Mitte beurteilte die Kosten für einen Doorman als umlagefähig, da dessen Anwesenheit die Sicherheit der Mieter erhöht und unbefugten Zutritt verhindert.
  4. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied, dass Kosten für einen Pförtner mit expliziten Sicherheitsaufgaben nicht umlagefähig sind.
  5. Das Landgericht Berlin bejahte die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Doorman in einem Haus in Innenstadtlage aufgrund der erhöhten Sicherheit für die Bewohner und zusätzlicher Serviceleistungen.
  6. Das OLG Celle sah Kosten für den Wachschutz als umlagefähig an, wenn eine Gefährdung vorliegt, die diesen rechtfertigt.

Vereinbarungen im Mietvertrag und Umlagefähigkeit

Hinweis: Kosten für den Wachschutz müssen im Mietvertrag genau beschrieben und abgegrenzt sein, um umlagefähig zu sein.

Die verschiedenen Urteile legen nahe, dass Kosten für Wachschutz und ähnliche Positionen unter dem Punkt "Sonstige" in der Nebenkostenabrechnung umlegbar sein können. Allerdings sollten solche Vereinbarungen im Mietvertrag genau beschrieben und die Begriffe hinreichend abgegrenzt werden. Vage Formulierungen wie "Sicherheitsmaßnahmen" könnten im Streitfall nicht ausreichen.

Datenschutz bei Überwachungskameras

Die Installation von Überwachungskameras kann ebenfalls als Sicherheitsmaßnahme dienen. Allerdings müssen solche Anlagen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen, um zulässig und eventuell umlagefähig zu sein.

Mineko prüft Ihre Nebenkostenabrechnung

Hinweis: Über 90% der Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft, mit einer durchschnittlichen Ersparnis von 317 Euro.

Nebenkostenabrechnungen sind rechtlich komplex und rechnerisch kompliziert. Um sicherzustellen, dass Ihre Abrechnung korrekt ist und Sie nicht zu viel zahlen, ist es ratsam, diese von einem Experten prüfen zu lassen.

Mineko bietet Ihnen genau diesen Service: Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie einen persönlichen Prüfbericht sowie ein personalisiertes Widerspruchsschreiben für Ihren Vermieter. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Nebenkostenabrechnung korrekt ist und möglicherweise bares Geld sparen.

Fazit

Die Frage, ob die Kosten für Wachschutz, Pförtner und ähnliche Positionen in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den individuellen Gegebenheiten und den Vereinbarungen im Mietvertrag. Lassen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung von Mineko prüfen, um sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel zahlen und Ihre Rechte als Mieter gewahrt bleiben.

Concierge in der Betriebskostenabrechnung

In einigen gehobenen Wohnanlagen ist es mittlerweile üblich, einen Concierge, auch als Doorman oder Pförtner bekannt, zu beschäftigen. Diese dienen hauptsächlich als Rezeptionisten und Mieterhilfen, um den Wohnkomfort zu erhöhen. Doch sind die Kosten für einen Concierge in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf diese besondere Position und klären, ob und wann die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können.

Concierge Nebenkostenabrechnung

Aufgaben eines Concierge

Ein Concierge soll in erster Linie für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mieter sorgen. Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Eingangskontrolle
  • Entgegennahme von Post und Paketen
  • Auskunftserteilung über abwesende Personen
  • Prävention von Verschmutzung und Diebstahl

Einige Concierge sind sogar mit modernen Überwachungsgeräten ausgestattet und übernehmen teilweise die Funktion eines Wachmanns.

Umlagefähigkeit der Concierge-Kosten

Grundsätzlich zählen die Kosten eines Concierge nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die von verschiedenen Faktoren abhängen:

Vereinbarungen im Mietvertrag

Wenn die Concierge-Kosten im Mietvertrag als Nebenkosten aufgeführt sind und eine "vernachlässigungswürdige Größenordnung" erreichen (d.h. geringfügig sind), könnten sie umlagefähig sein.

Besondere Umstände vor Ort

In bestimmten Situationen, wie beispielsweise einer Gefährdungslage, könnte eine Umlage der Concierge-Kosten auf den Mieter infrage kommen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab und es gibt keine klare Regelung.

Hinweis: Die Kosten für einen Hausmeister, der körperliche Arbeiten wie die Treppenhausreinigung ausführt, sind umlagefähig, während die Tätigkeit eines Concierge in der Regel nicht als solche angesehen wird.

Mieterhöhung als Alternative?

Eine Mieterhöhung aufgrund der anfallenden Kosten des Concierge ist ohne Zustimmung der Mieter nicht zulässig. Die Billigung der Leistung des Concierge durch die Mieter stellt kein Einverständnis zur Erweiterung des Betriebskostenkatalogs oder der Mieterhöhung dar.

Die Bedeutung der Nebenkostenprüfung

Da viele Vermieter fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen erstellen, lohnt es sich, diese prüfen zu lassen. Dabei sollten formelle Richtlinien, Verteilerschlüssel und Fristen beachtet werden.

Mineko prüft Ihre Nebenkostenabrechnung

Um sicherzustellen, dass Ihre Nebenkostenabrechnung korrekt ist und Sie nicht zu viel zahlen, ist es ratsam, diese von einem Experten prüfen zu lassen. Mineko bietet Ihnen genau diesen Service: Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie einen persönlichen Prüfbericht sowie ein personalisiertes Widerspruchsschreiben für Ihren Vermieter, falls Unstimmigkeiten gefunden werden.

Hier sind einige Gründe, warum Sie Ihre Nebenkostenabrechnung von Mineko prüfen lassen sollten:

  • Über 90% der Nebenkostenabrechnungen enthalten Fehler
  • Sie könnten Geld zurückerhalten, wenn Sie zu viel gezahlt haben
  • Mineko verfügt über Experten mit langjähriger Erfahrung in der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Einfacher und schneller Prozess: Sie müssen lediglich Ihre Abrechnung hochladen, und Mineko erledigt den Rest

Fazit

Ein Concierge kann eine angenehme Bereicherung für eine Wohnanlage sein, aber seine Kosten sind in der Regel nicht umlagefähig. Es gibt jedoch Ausnahmen, die von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z. B. Vereinbarungen im Mietvertrag oder besonderen Umständen vor Ort. Um sicherzustellen, dass Ihre Nebenkostenabrechnung korrekt ist und Sie nicht zu viel zahlen, sollten Sie sie von einem Experten wie Mineko prüfen lassen.

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Lesen Sie, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und schreiben. Hier erfahren Sie, warum die Kunden ihre Nebenkostenabrechnungen bei uns prüfen lassen und Mineko empfehlen.
Sebastian S.
Sebastian S.
5 Sterne
vor 1 Tag
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Ich verwende MiNeKo bereits seit einigen Jahren standardmäßig zur Überprüfung meiner Betriebskostenabrechnungen. Ich bin jedes Mal überrascht in welcher Ausführlichkeit der Prüfbericht ausgestellt wird und wie alles für die weiteren Schritte vorbereitet ist. Zudem erreicht man immer jemanden und die Antwortgeschwindigkeit ist vorbildlich. Jährlich meine BK-Abrechnung prüfen zu lassen, gibt mir einfach das gute Gefühl, dass alles seine Ordnung hat und berechtigt ist. Danke und im nächsten Jahr dann wieder ;-)
Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!