Mein Vermieter hat gewechselt. Wer ist nun zuständig für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung?
Erfolgt der Vermieterwechsel während der Abrechnungsperiode, übernimmt der neue Vermieter grundsätzlich auch die Pflicht über die Nebenkosten abzurechnen.
Endete der Abrechnungszeitraum jedoch vor Vermieterwechsel, wird sehr wahrscheinlich der vorige Vermieter noch seiner Pflicht nachkommen, die Abrechnung zu erstellen. Ist vertraglich zwischen den beiden Parteien nicht ausdrücklich vereinbart, dass der neue Vermieter die Abrechnungspflicht für vorige Abrechnungszeiträume übernimmt, ist der alte Vermieter hierzu verpflichtet.

