Mein Vermieter behält nach meinem Auszug einen Teil der Kaution als Sicherheitseinbehalt für noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen ein. Darf er das?
Steht noch eine Betriebs- oder Heizkostenabrechnung aus, ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Anteil der Kaution einzubehalten. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass Ihre letzte Abrechnung eine Nachzahlung ergab bzw. eine Nachzahlung zu erwarten ist.
Die Höhe des Einbehalts richtet sich nach:
- dem Ergebnis deiner Vorjahresabrechnung
- der Höhe deiner monatlichen Vorauszahlung
- der Entwicklung der Betriebskosten
Ist es dem Vermieter anhand der vorgenannten Kriterien nicht möglich, die Höhe der Nachzahlung zu schätzen, kann er maximal eine Summe von bis zu drei monatlichen Vorauszahlungen einbehalten.

