Ich erhalte Hartz 4. Wer trägt den Nachzahlungsbetrag?
In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Nachzahlung. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- es muss im Zeitraum der Nebenkostenabrechnung eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II. bestehen
- der Mieter darf keinen extrem hohen, nicht nachvollziehbaren Verbrauch aufweisen
- der Mieter bewohnt noch dieselbe Wohnung, für die die Betriebskostenabrechnung erstellt wurde
Eine Ausnahme besteht, wenn der Umzug aufgrund von Kostensenkungsaufforderungen stattfand oder der Umzug vom Jobcenter bewilligt wurde.

